Aachen-Gesetz

Aachen-Gesetz ist der Kurzname für die folgenden beiden Gesetze:

Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz)

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen
Kurztitel:Aachen-Gesetz
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie:Verwaltungsrecht
Datum des Gesetzes:26. Februar 2008
Inkrafttreten am:21. Oktober 2009 (Artikel III am 13. März 2008)
Außerkrafttreten:Artikel III mit Ablauf des 31. Dezember 2009
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen (Aachen-Gesetz) vom 26. Februar 2008 wurde am 21. Februar 2008 gemäß Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform [1] nach 2. Lesung im nordrhein-westfälischen Landtag [2] einstimmig angenommen und verabschiedet [3], nachdem am 7. Dezember 2007 der Gesetzentwurf [4] nach 1. Lesung im Landtag [5] an diesen Ausschuss ebenfalls einstimmig überwiesen worden war.[6]

Das Gesetz wurde verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN Nummer 9, ausgegeben zu Düsseldorf am 12. März 2008.[7]

Kurzbeschreibung

Artikel IStädteregion Aachen Gesetz
§ 1Bildung der Städteregion Aachen aus den Gemeinden des Kreises Aachen und der Stadt Aachen
§ 2Rechtsnachfolge des Kreises Aachen durch die Städteregion Aachen und Bestätigung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen vom 17. Dezember 2007
§ 3Rechtsstellung der Städteregion Aachen als der eines Kreises
§ 4Rechtsstellung der Stadt Aachen als die einer kreisfreien Stadt nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§ 5Rechtsstellung der übrigen regionsangehörigen Gemeinden als der von kreisangehörigen Gemeinden
§ 6Besondere Aufgabenverteilung innerhalb der Städteregion Aachen und Bestätigung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen vom 17. Dezember 2007
§ 7Inkrafttreten und Berichtspflicht
Artikel IIÄnderung weiterer Vorschriften
Artikel IIIGesetz zur Vorbereitung der Wahlen des ersten Städteregionstags und des ersten Städteregionsrates der Städteregion Aachen
§ 1Anwendung des Kommunalwahlgesetzes
§ 2Besondere Bestimmungen
§ 3Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Artikel IVInkrafttreten

Gesetz im Wortlaut

Einzelnachweise

  1. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses: Drucksache 14/6173 vom 14. Februar 2008
  2. Landtag NRW: Tagesordnung der 84. Sitzung
  3. Landtag NRW: Beschlussprotokoll der 84. Sitzung
  4. Gesetzentwurf: Drucksache 14/5556 vom 26. November 2007
  5. Landtag NRW: Tagesordnung der 78. Sitzung
  6. Landtag NRW: Beschlussprotokoll der 78. Sitzung
  7. Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW: Veröffentlichung des Gesetzes

Landtagsreden zur Einbringung des Aachen-Gesetzes (1. Lesung)
  • Landtagsreden zur Verabschiedung des Aachen-Gesetzes (2. Lesung) Auszug aus dem Plenarprotokoll 14/84
  • Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen (Aachen-Gesetz)

    Basisdaten
    Titel:Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen
    Kurztitel:Aachen-Gesetz
    Art:Landesgesetz
    Geltungsbereich:Nordrhein-Westfalen
    Rechtsmaterie:Verwaltungsrecht
    Datum des Gesetzes:14. Dezember 1971
    Inkrafttreten am:1. Januar 1972
    Letzte Änderung durch:Gesetz vom 28. März 2000 (GV. NRW. S. 356)
    Inkrafttreten der
    letzten Änderung:
    29. April 2000
    Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

    Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Aachen (Aachen-Gesetz) vom 14. Dezember 1971.
    Der Regierungsbezirk Aachen sowie die Kreise Erkelenz, Jülich, Monschau, Schleiden und Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg werden aufgelöst.

    Kurzbeschreibung

    I. AbschnittGebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
    § 1Eingliederung von Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster, Laurensberg, Richterich und Walheim in die Stadt Aachen sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 2Zusammenschluss von Herzogenrath, Kohlscheid und Merkstein zur neuen Stadt Herzogenrath sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 3Eingliederung von Bardenberg und Broichweiden in die Stadt Würselen sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 4Zusammenschluss von Alsdorf, Bettendorf und Hoengen zur neuen Stadt Alsdorf sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 5Eingliederung von Dürwiß, Kinzweiler, Laurenzberg, Lohn und Weisweiler in die Stadt Eschweiler sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Dürwiß wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Eschweiler
    § 6Eingliederung von Breinig, Gressenich, Venwegen und Zweifall in die Stadt Stolberg sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 7Zusammenschluss von Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Konzen, Monschau, Mützenich und Rohren zur neuen Stadt Monschau sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Imgenbroich und Kalterherberg werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Monschau
    § 8Zusammenschluss von Eicherscheid, Kesternich, Lammersdorf, Rurberg, Simmerath, Steckenborn und Strauch zur neuen Gemeinde Simmerath sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Kesternich und Simmerath werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Simmerath
    § 9Zusammenschluss von Broich, Bronsfeld, Dreiborn, Gemünd, Harperscheid, Oberhausen, Schleiden und Schöneseiffen zur neuen Stadt Schleiden sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Harperscheid wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Schleiden
    § 10Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinden Hellenthal, Kall und Nettersheim
    § 11Zusammenschluss von Mechernich und Veytal zur neuen Gemeinde Mechernich sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 12Eingliederung von Bürvenich und Füssenich sowie der Gemarkung Schwerfen in die Stadt Zülpich
    § 13Eingliederung von Arnoldsweiler, Birgel, Birkesdorf, Derichsweiler, Gürzenich, Echtz-Konzendorf, Lendersdorf, Mariaweiler-Hoven, Merken und Niederau in die Stadt Düren sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Birgel, Birkesdorf und Merken werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Düren; das Amt Merzenich wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Merzenich
    § 14Eingliederung von Obermaubach-Schlagstein und Untermaubach in die Gemeinde Kreuzau sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Kreuzau wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Kreuzau
    § 15Eingliederung der Gemeinde Vossenack in die Gemeinde Hürtgenwald sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 16Zusammenschluss von Abenden, Berg-Thuir, Embken, Heimbach, Muldenau, Nideggen, Schmidt und Wollersheim zur neuen Stadt Nideggen sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Nideggen wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Nideggen
    § 17Zusammenschluss von D’horn, Geich-Obergeich, Jüngersdorf, Langerwehe, Luchem und Wenau zur neuen Gemeinde Langerwehe sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Echtz und Langerwehe werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Langerwehe
    § 18Zusammenschluss von Altdorf, Frenz, Inden, Lamersdorf, Lucherberg, Pier und Schophoven zur neuen Gemeinde Inden sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Inden und Lucherberg werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Inden
    § 19Zusammenschluss von Ellen, Hambach, Huchem-Stammeln, Krauthausen, Niederzier, Oberzier, Selhausen und Lich-Steinstraß zur neuen Gemeinde Niederzier sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    § 20Zusammenschluss von Müddersheim und Vettweiß zur neuen Gemeinde Vettweiß; das Amt Vettweiß wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Vettweiß
    § 21Eingliederung von Barmen, Bourheim, Broich, Kirchberg, Koslar, Mersch, Merzenhausen, Pattern bei Mersch, Stetternich und Welldorf in die Stadt Jülich sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Koslar und Stetternich werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Jülich
    § 22Zusammenschluss von Aldenhoven, Dürboslar, Engelsdorf, Freialdenhoven, Niedermerz, Pattern bei Aldenhoven, Schleiden (Kreis Jülich) und Siersdorf zur neuen Gemeinde Aldenhoven sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Aldenhoven wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Aldenhoven
    § 23Eingliederung von Floßdorf in die Stadt Linnich
    § 24Zusammenschluss von Rödingen und Titz zur neuen Gemeinde Titz sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Titz wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Titz
    § 25Zusammenschluss von Baesweiler, Oidtweiler, Puffendorf und Setterich zur neuen Gemeinde Baesweiler; das Amt Baesweiler wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Baesweiler
    § 26Eingliederung aus der Gemarkung Merkstein in die Stadt Übach-Palenberg
    § 27Zusammenschluss von Heinsberg, Karken, Kempen, Kirchhoven, Oberbruch-Dremmen, Randerath und Waldenrath zur neuen Stadt Heinsberg sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Karken wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Heinsberg
    § 28Zusammenschluss von Baal, Brachelen, Doveren, Hückelhoven-Ratheim und Rurich zur neuen Stadt Hückelhoven sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Baal und Brachelen werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Hückelhoven
    § 29Eingliederung von Beeck, Immendorf, Lindern, Süggerath, Teveren und Würm in die neue Stadt Geilenkirchen sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Immendorf-Würm wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Geilenkirchen
    § 30Zusammenschluss von Braunsrath, Haaren (Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg) und Waldfeucht zur neuen Gemeinde Waldfeucht sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Waldfeucht wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Waldfeucht
    § 31Zusammenschluss von Birgelen, Effeld, Myhl, Ophoven, Orsbeck und Wassenberg zur neuen Gemeinde Wassenberg sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Wassenberg wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wassenberg
    § 32Zusammenschluss von Borschemich, Erkelenz, Gerderath, Golkrath, Granterath, Holzweiler, Immerath, Keyenberg, Kückhoven, Lövenich, Schwanenberg und Venrath zur neuen Stadt Erkelenz sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; die Ämter Erkelenz-Land und Holzweiler werden aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Erkelenz
    § 33Eingliederung von Arsbeck und Wildenrath in die Gemeinde Wegberg sowie weitere kleinere Gebietsänderungen; das Amt Myhl wird aufgelöst, und Rechtsnachfolgerin ist die Gemeinde Wegberg
    § 34Zusammenschluss von Elmpt und Niederkrüchten zur neuen Gemeinde Niederkrüchten sowie weitere kleinere Gebietsänderungen
    II. AbschnittGebietsänderungen im Kreisbereich
    § 35Zusammenfassung von Herzogenrath, Alsdorf, Würselen, Baesweiler, Eschweiler, Stolberg, Roetgen, Simmerath und Monschau zum neuen Kreis Aachen mit Sitz in Aachen
    § 36Zusammenfassung von Niederkrüchten, Wegberg, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Hückelhoven, Erkelenz, Selfkant, Gangelt, Geilenkirchen und Übach-Palenberg zum neuen Kreis Heinsberg mit Sitz in Heinsberg
    § 37Zusammenfassung von Linnich, Titz, Aldenhoven, Jülich, Inden, Niederzier, Langerwehe, Düren, Merzenich, Nörvenich, Hürtgenwald, Kreuzau, Vettweiß und Nideggen zum neuen Kreis Düren mit Sitz in Düren
    § 38Zusammenfassung von Erftstadt, Zülpich, Weilerswist, Schleiden, Mechernich, Euskirchen, Hellenthal, Kall, Nettersheim, Bad Münstereifel, Dahlem und Blankenheim zum neuen Kreis Euskirchen
    III. AbschnittSchlussbestimmungen
    § 39Bestätigung der Gebietsänderungsverträge und Bestimmungen
    § 40Fortdauer der Verordnungen zum Schutz von Landschaftsteilen oder Naturdenkmalen
    § 41Sonderplanungsausschuss für das Gebiet der Stadt und des Kreises Aachen
    § 42gegenstandslos
    § 43Realschulzweckverband und Berufsschulen
    § 44Personalvertretungen
    § 45Auflösung der Räte der aufnehmenden Gemeinden
    § 46Zuordnung der neuen Gemeinden zu Amtsgerichten: Herzogenrath ans AG Aachen, Monschau und Simmerath ans AG Monschau, Schleiden ans AG Gemünd, Mechernich ans AG Euskirchen, Langerwehe, Nideggen und Vettweiß ans AG Düren, Aldenhoven, Inden, Niederzier und Titz ans AG Jülich, Geilenkirchen ans AG Geilenkirchen, Heinsberg, Waldfeucht und Wassenberg ans AG Heinsberg, Erkelenz und Hückelhoven ans AG Erkelenz, Alsdorf und Baesweiler ans AG Aachen, Niederkrüchten und Wegberg ans AG Erkelenz, Stolberg ans AG Eschweiler sowie Übergangsbestimmungen bis zum 1. April 1973 und die Aufhebung der AG Wegberg und Stolberg mit Ablauf des 31. März 1973
    § 47Ausscheiden des Kreises Euskirchen aus dem Bezirk des Verwaltungsgerichts Köln und Zuordnung an das Aachener Verwaltungsgericht
    § 48Zusammenfassung der Stadt und des Kreises Aachen zu einem Kreispolizeibezirk
    § 49Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.
    Fußnoten

    Spätere Änderungen

    • Im Unterschied zu den Neuregelungen auf der Gemeinde- und der Kreisebene wurde der Regierungsbezirk Aachen erst mit Wirkung vom 1. August 1972 aufgelöst und fast komplett in den Regierungsbezirk Köln eingegliedert. Kleine Gebiete wurden in den Regierungsbezirk Düsseldorf umgegliedert.
    • Die Stadt Heimbach der hier beschriebenen Gemeinde Nideggen wurde wieder ausgegliedert und aufs Neue eigenständig.
    • Niederkrüchten wurde später dem Kreis Viersen zugeordnet.
    • Erftstadt wurde später dem Erftkreis (heute Rhein-Erft-Kreis) zugeordnet.

    Gesetz im Wortlaut

    Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

    © Dieser Artikel zu Aachen-Gesetz stammt von Wikipedia und ist lizensiert
    unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Aachen-Gesetz , die Versionsgeschichte
    und die Liste der Autoren einsehen.
    © Dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert
    unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte
    und die Liste der Autoren einsehen.