Anrede

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Anrede

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Die Anrede ist die Bezeichnung, mit der man eine Person oder Personengruppe anredet, das heißt über die Sprache sozialen Kontakt zu ihr herstellt und aufrechterhält. Sie besteht in der Regel aus Namen und Namenszusatz, wie einem Berufstitel oder einem von beiden. An die Stelle von Namen können auch Pronomen der 2. Person Singular (du/Du), der 2. Person Plural (ihr/Ihr) oder der 3. Person Plural (Höflichkeitsform “Sie” in der Einzahl und Mehrzahl) treten. Zu den Namenszusätzen rechnet man auch Ausdrücke der Wertschätzung („sehr geehrte Frau …“). Der Gebrauch von Namenszusätzen unterliegt gesellschaftlichen Regeln, die sich bei der mündlichen und schriftlichen Anrede teilweise unterscheiden. Die korrekte Anrede gesellschaftlich hochstehender Personen ist häufig protokollarisch geregelt.

Während in hierarchischen Organisationen (beispielsweise dem Militär oder nichtdemokratischen Staaten) Anreden fest vorgeschrieben sind, werden Anreden in einer lockeren Gesellschaft meist eine Höflichkeitsbekundung, die auch Respekt vor den Leistungen des Erwerbs eines akademischen Grades oder eines Amtes zollt. In der Korrespondenz sind die Anreden enger an die Gepflogenheiten gebunden als bei der mündlichen Kommunikation. Die Anrede und Begrüßung ist als Eingangsformel und Einleitung bei Reden üblich.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Durch die Auswahl der Anrede können subtile Botschaften übermittelt werden. In Österreich ist die Benutzung von akademischen oder Ämtertiteln in der Anrede Pflicht für ein gesittetes Ansprechen der Person, in Deutschland es eher eine übliche Form des Gebrauchs. Adelstitel sind in Österreich seit dem Ende des Ersten Weltkrieges abgeschafft, in Deutschland sind sie seit der Gesetzgebung von 1928 zum Teil des Nachnamens geworden. Mit diesen Änderungen im Ergebnis der Fürstengesetze der Weimarer Republik wurden auch andere externe Namenszusätze Bestandteil des bürgerlichen Namens, wie „gen.“ (als Namensteil: genannt).

Die Anrede in feudalistischen oder diktatorischen Staaten wurde zur sprachlichen Vermittlung von Rängen und Funktionen, aber auch zur Festigung von Macht benutzt (wie Fürst, Graf, Führer, Generalsekretär, Herr). Im Gegensatz dazu steht eine einheitliche Anrede für jedes Mitglied für den Versuch, die Gleichberechtigung aller Menschen darzustellen (Bürger, Genosse, Herr/Frau). Beispielsweise stellte die Anrede Genosse in der DDR für Soldaten der Nationalen Volksarmee das Unterordnen und Einbeziehen in das bestehende Staatssystem dar, insbesondere waren hier die Gewohnheiten der Sowjetunion übernommen worden, alle Menschen mit Towarischtsch zu bezeichnen.

Die Anrede unterscheidet sich von der Begrüßungsformel, die wesentliche Unterschiede in der mündlichen und der brieflichen Benutzung aufweist: „Hallo“, „Sehr geehrte Damen und Herren“, dazu siehe auch Honorificum). Gewöhnliche Anschreiben innerhalb von Behörden enthalten keinerlei Anrede oder Schlussformeln. Bei der Anrede wird auf die Doppeldeklination verzichtet. Lautet die offizielle Form „Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ so wird bei der Anrede „Frau Bundeskanzlerin“ genutzt.

Anreden in Deutschland und Österreich

Politik

Bei der Anrede von Inhabern öffentlicher Ämter und Funktionen wird in der Regel je nach Geschlecht ein „Herr“ oder „Frau“ vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Die Inhaber hoher öffentlicher Ämter ausländischer Staaten, bevorzugt Staatsoberhäupter, sofern diese nicht Monarchen sind, Regierungschefs und sonstige Mitglieder der Regierung erhalten zumindest im schriftlichen Gebrauch ebenfalls oft den Exzellenzentitel. Für Monarchen dagegen gilt oft das Anrecht auf eine spezifische Anrede. Gleiches gilt für deutsche Amtsträger, soweit sie ein Ausländer anschreibt, ein Franzose richtet einen Brief an „Seine Exzellenz den Herrn Bundespräsidenten“, ein Deutscher schreibt nur „Herr Bundespräsident“. Dabei gilt es zu bedenken, dass ein Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt ein Vorrecht anderer Staatsoberhäupter ist. Das Schreiben an ein fremdes Staatsoberhaupt wird besser an den Büroleiter oder Sekretär gerichtet, mit der Bitte um Weiterleitung des Inhalts an das Staatsoberhaupt durch Vortrag oder ein zweites Schreiben dem Staatsoberhaupt vorzulegen. Mitunter werden aber bei internationalen Konferenzen im politischen Bereich auch alle lokalen Amtsträger als „Exzellenz“ bezeichnet.

Einen ehemaligen Amtsträger nennt man umgangssprachlich zum Beispiel einen Altbundespräsidenten. Im offiziellen Gebrauch lautet die genaue Anrede mit dem vormaligen Titel oder man spricht den ehemalige Amtsträger auch mit dem Namen an. Beispielsweise ist der ehemalige Bundespräsident immer noch „Herr Bundespräsident“, ebenso der ehemalige Bundeskanzler immer noch „Herr Bundeskanzler“. Dementgegen dürfen ehemaligen Beamte, die eine hohe Bezeichnung als Amtsbezeichnung führten, diese nicht mehr führen, wenn sie disziplinarisch entlassen wurden oder die Führung durch die zuständige Behörde aufgehoben wurde.

Gericht

Die Sitzung leitende Richter - also auch Einzelrichter - werden vor Gericht in Deutschland als Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende angesprochen. In Österreich ist gegenüber Einzelrichtern die Anrede Herr oder Frau Rat üblich, gegenüber Vorsitzenden eines Senates (etwa bei Schöffen- oder Schwurgerichten) lautet die Anrede Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende. Richter des Obersten Gerichtshofs werden mit Herr oder Frau Hofrat, Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte oder des Obersten Gerichtshofs als Frau Senatspräsidentin oder Herr Senatspräsident angesprochen.

  • Herr Staatsanwalt, Frau Staatsanwältin
  • Herr Vorsitzender, Frau Vorsitzende. Die Anrede „Euer Ehren” ist eine Übersetzung des englischen Your hono(u)r und fand vor allem durch Filme und Fernsehserien Eingang in die deutsche Sprache. Gegenüber deutschsprachigen Gerichten ist die Anrede „Euer Ehren” jedoch nicht üblich.[1] Durchaus üblich ist allerdings jedenfalls im Rahmen eines Schlussplädoyers bei Strafsachen einzuleiten mit der Anrede „Hohes Gericht“.
  • Herr Rechtsanwalt, Frau Rechtsanwältin (auch: Herr Anwalt, Frau Anwältin)
  • Herr Verteidiger, Frau Verteidigerin
  • Herr Polizist oder Herr Wachtmeister (je nach Dienstgrad) – in Deutschland nicht mehr üblich

Wissenschaft

Zu unterscheiden ist zunächst zwischen akademischen Graden (die man in einem Studium selbst erwirbt) und Titeln (die man verliehen bekommt). Geläufige Beispiele für Grade sind Bachelor, Master, Magister, Diplom und Doktor; geläufigster Titel ist der Professor. Aufgrund der Habilitation, die in den letzten Jahren im deutschen Sprachraum geradezu eine Renaissance erfährt, sind noch der entsprechende Grad (habil.) bzw. Titel (Privatdozent) erwähnenswert.

Bei den Graden “unterhalb” des Doktors, z.B. beim Bachelor, Magister oder Diplom, ist in Deutschland die Nennung in der Anschrift selten geworden (Herrn Dipl.-Inform. Peter Muster), in der Anrede gänzlich unüblich.

Beim Doktorgrad verhält sich dies anders; dieser Grad wird üblicherweise in Anschrift wie auch Anrede genannt, dann allerdings stets abgekürzt (Dr., nicht: Doktor). Die zum Doktorgrad gehörende Spezifikation der Fachrichtung findet in der Anschrift bei Medizinern (Dr. med.) meistens, in anderen Fachrichtungen seltener Erwähnung, in der Anrede grundsätzlich nicht (Sehr geehrter Herr Dr. Peters, nicht: Sehr geehrter Herr Dr. med. Peters). In der Anschrift werden sowohl mehrfache Doktorgrade wie auch der Hinweis auf eine eventuelle Habilitation gewürdigt (Frau Dr. Dr. Silke Hofmann, Herr Dr. med. habil. Klaus Hermanns, Herr Dr.-Ing. Dr. rer. nat. Dr. h.c. mult. Paul Steffens), in der Anrede nennt man grundsätzlich “nur” den Doktor, und auch nur ein Mal (Sehr geehrter Herr Dr. Steffens).

Bei den Titeln sind in Deutschland für die Anrede der Privatdozent (habilitierter Wissenschaftler ohne Professur, aber mit Lehrbefugnis) und der Professor (mit oder ohne Habilitation) von Interesse. Der Privatdozent (kurz “PD”) wird nur in der Anschrift sowie in offiziellen Bezeichnung aller Art genannt (Chefarztpraxis PD Dr. med. habil. Stüben). In der Anrede entfällt dieser Titel, nicht aber der Doktorgrad (Sehr geehrter Herr Dr. Stüben). Beim Professor verhält sich dies anders; er findet sowohl in der Anschrift Erwähnung (Frau Prof. Dr. Silke Schneider) als auch in der Anrede (Sehr geehrte Frau Professor Schneider), wobei er in aller Regel in der Anschrift abgekürzt wird und in der Anrede nicht. In der Anrede entfällt bei Professoren der Doktorgrad. Bei der Anrede von Frauen steht es dem Absender anheim, diese mit “Frau Professor” anzureden oder mit “Frau Professorin“. Etwas gängiger ist die erste Variante in der Anrede, die zweite in anderen Dokumenten aller Art, z. B. Einladungen.

In der korrekten Anschrift wird ferner für besondere Berufsgruppen, z. B. Architekten, Richtern, Chef- oder Oberärzten, die Berufsbezeichnung ebenfalls genannt, allerdings gemäß DIN 5008 in der Zeile, die dem Titel bzw. Grad und Namen vorausgeht:

  • Herrn Chefarzt
  • Prof. Dr. med. habil. Stefan Erdmann
  • Chirurgische Abteilung IV
  • Kreiskrankenhaus Musterdorf
  • Mustergasse 4a
  • 12345 XY-Stadt

Gleichrangige benutzen in der Anrede in aller Regel nicht den Grad bzw. Titel, meist auch nicht bei Erwähnung des/der Gleichrangigen in der 3. Person. Innerhalb des gleichen Fachgebietes ist auch Herr bzw. Frau Kollege bzw. Kollegin als Anrede üblich.

Die folgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung ausgewählter Titel bzw. Grade in der Anschrift, mit jeweils der dazu gehörigen korrekten Anrede.

AnschriftAnredeBemerkung
Herr Dr. jur. Peter MüllerSehr geehrter Herr Dr. MüllerVorname und Fachrichtung in der Anrede weglassen
Frau Dr. rer. nat. habil. Stefanie MeierSehr geehrte Frau Dr. MeierHabilitations-Grad in der Anrede weglassen
Herr Privatdozent Dr. med. Hans Jürgen SchmidtSehr geehrter Herr Dr. SchmidtDer PD entfällt in der Anrede (keinesfalls in der Anschrift!)
Herr Prof. Dr. med. Dr. med. vet. habil. Klaus AlthoffSehr geehrter Herr Professor AlthoffDoktorgrade entfallen in der Anrede eines Professors
Frau Prof. Dr.-Ing. Dr. h.c. mult. Ingeborg KrämerSehr geehrte Frau Professor Krämerauch: Frau Professorin Krämer, auch: Frau Prof. Krämer

Wirtschaft

Diplomatisches Corps

Für das diplomatische Corps gelten durchgehend besondere Regelungen gemäß dem Internationalen Protokoll.

Titel, Rangbezeichnungpersönliche Anrede
Botschafter eines anderen StaatesExzellenz (Mehrzahl: Exzellenzen)
Botschafter des eigenen Staates (hier Deutschland)Herr Botschafter (Mehrzahl: Botschafter)
Apostolischer NuntiusHochwürdigste Exzellenz oder Eure Hochwürdigste Exzellenz (da ein Apostolischer Nuntius immer auch ein Erzbischof ist)
GesandterHerr Gesandter / Frau Gesandte
Botschaftsrat, GesandtschaftsratHerr/Frau Botschaftsrat (Gesandtschaftsrat)
Botschaftssekretär, GesandtschaftssekretärHerr/Frau Botschaftssekretär/-in, Gesandtschaftssekretär/-in
Generalkonsul, KonsulHerr/Frau Generalkonsul/in, Herr/Frau Konsul/in (eines anderen Staates auch: Exzellenz)

Nur der Botschafter eines ausländischen Staates hat Anrecht auf die Anrede „Exzellenz“. Trifft man im Ausland den Botschafter seines eigenen Landes, so lautet die Anrede „Herr Botschafter“ respektive „Frau Botschafterin“.

Militär

Deutschland

Bundeswehr

Bei der Bundeswehr besteht die Anrede für Soldaten aus „Herr“ beziehungsweise „Frau“ plus dem Dienstgrad, für zivile Angestellte der Bundeswehr richtet sich die Anrede „nach den gesellschaftlichen Gepflogenheiten“. Militärische Dienstgrade nehmen niemals die feminine Form an. Eine Unterscheidung der Dienstgrade zwischen Frau und Mann in Form eines angehängten „(w)“ ist nicht vorgesehen. Dies ist lediglich bei Beschriftungen von Unterkünften gebräuchlich, leidet aber unter einer truppenalltäglichen Verallgemeinerung.

Beispiele

Ausnahmen

  • Alle Generale und Admirale werden immer mit „Herr/Frau General“ oder „Herr/Frau Admiral“ angesprochen.
  • Sanitätsoffiziere im Generalsrang werden immer mit „Herr/Frau Generalarzt“ angesprochen, Marine-Sanitätsoffiziere im Admiralsrang entsprechend mit „Herr/Frau Admiralarzt“.
  • Alle Stabsoffiziere der Marine (Korvettenkapitän, Fregattenkapitän und Kapitän zur See) werden mit „Herr/Frau Kapitän“ angeredet.
  • Kapitänleutnante werden traditionell mit „Herr/Frau Kaleu“ angeredet
  • Bei Marinedienstgraden, die den Zusatz „zur See“ („z.S.“, beispielsweise „Leutnant z.S.“) enthalten, wird dieser in der direkten Anrede weggelassen.
  • Dienstgradzusätze, die die Laufbahn anzeigen, werden in der mündlichen, nicht aber in der schriftlichen Anrede weggelassen. Beispiele hierfür sind Offizieranwärter („OA“), Unteroffizieranwärter („UA“), Feldwebelanwärter („FA“), Bootsmannanwärter („BA“) und mit bestandenem Lehrgang („mbL“)
  • Der Name kann, muss aber nicht zugefügt werden.
  • Beim Heer kann auch die Anrede mit der Funktion erfolgen („Schirrmeister“, „Richtschütze“).

Nationale Volksarmee der DDR

Bei der Nationalen Volksarmee der DDR bestand die Anrede für Vorgesetzte und Dienstgradhöhere aus „Genosse“ oder „Genossin“ und dem Dienstgrad beziehungsweise bei Zivilangestellten aus „Genosse“ oder „Genossin“ und dem Namen. Während der friedlichen Revolution in der DDR wurde die Anrede in die Form Herr/Frau und dem Dienstgrad geändert.

Unterstellte und Dienstgradniedere waren mit Dienstgrad und Name anzusprechen oder wie oben angeführt mit „Genosse“/„Genossin“ und Dienstgrad. In der Wendezeit 1989/90 wurde die Anrede in Herr oder Frau und zugesetzten Dienstgrad geändert.

Schweiz

In der Schweizer Armee wird die Anrede „Herr“ oder „Frau“ vor dem Grad nur teilweise verwendet. Eine entsprechende Regelung existiert nicht. Offiziere im Generalstab - ab dem Rang Major - werden Schriftlich mit Rang und dem Zusatz i Gst angeschrieben, jedoch wird der Zusatz nicht ausgesprochen.

Großbritannien und USA

In den (anglo-)amerikanischen Streitkräften werden Vorgesetzte in der mündlichen Kommunikation mit dem Dienstgrad und nachfolgendem „Sir“, also „General Sir“, angesprochen.

Kirche

Römisch-katholische Kirche

Römisch-katholische Kirche
Titel, Rangbezeichnungpersönliche Anrede nach Protokoll
PapstEure Heiligkeit oder Heiliger Vater (für Katholiken)
Patriarch der katholischen Armenier, der Maroniten, der Melkiten, der syrischen Kirche und von JerusalemEure Seligkeit
KardinalEure Eminenz, Hochwürdigste Eminenz
Bischof, Erzbischof, Titularbischof (Weihbischof)Eure (Hochwürdigste) Exzellenz bzw. (Erz-)Bischöfliche Gnaden (letzteres findet keine Verwendung mehr) – im vollen Titel „Seine Exzellenz der Hochwürdigste Herr Bischof“
Apostolischer Protonotar und Ehrenprälat Seiner HeiligkeitHochwürdigster Herr Prälat
Kaplan Seiner HeiligkeitMonsignore (Monsignore (deutsch: etwa Gnädiger Herr) ist die italienische Anrede für alle Prälaten bis zum Erzbischof)
AbtHochwürdigster Herr Abt (in Österreich auch: Herr Prälat) bzw. Hochwürdigster Vater Abt; Euer Gnaden
Priester (Welt- und Ordenspriester)Hochwürden, Hochwürdiger Herr Pfarrer/Pater/Abbé
DiakonHochehrwürden, Hochehrwürdiger Herr, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wie bei Priester: Hochwürden bzw. Hochwürdiger Herr.
Subdiakon (1972 weitgehend abgeschafft)Wohlehrwürden, Wohlehrwürdiger Herr
ÄbtissinHochwürdige Frau Äbtissin bzw. Hochwürdige Mutter Äbtissin
NonneEhrwürdige Schwester
Laienbruder und NovizeEhrwürdiger Bruder, Ehrwürdiger Herr, Ehrwürden

Außerhalb der Katholischen Kirche

Die Anrede „Heiliger Vater“ für den Papst wird dabei von Katholiken, „Eure Heiligkeit“ von Nichtkatholiken bevorzugt. Die Anrede „Heiligkeit“ wird zum Beispiel auch für folgende kirchliche Würdenträger gebraucht:

Der Ökumenische Patriarch wird mit „Euer Allheiligkeit“ angesprochen.

Die Anrede „Euer Seligkeit“ erfahren der Papst und Patriarch von Alexandria und ganz Afrika (Patriarchat von Alexandria), die Patriarchen von Antiochia), der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland (Griechisch-Orthodoxe Kirche) und die Armenischen Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel (Armenische Apostolische Kirche).

Das Oberhaupt der Georgisch-Orthodoxen Kirche, der Erzbischof von Mzcheta-Tiflis und Katholikos-Patriarch von ganz Georgien, wird schließlich mit „Euer Heiligkeit und Seligkeit“ angesprochen.

In den orthodoxen Kirchen und den christlichen Kirchen mit byzantinischem Ritus wird der Bischof oftmals mit Vladika angesprochen. Vladika bedeutet Gebieter und wurde im slawischen Kulturkreis auch als Anrede für Adlige gebraucht.

Der Titel Hochwürden wird außerhalb der katholischen Kirche in Form von „Reverend“ im angelsächsischen Sprachraum für einen Prediger verwendet

Evangelische Kirche

Bei der Anrede von Würdenträgern der evangelischen Kirche wird in der Regel entsprechend dem Geschlecht Herr oder Frau vor den Titel oder die Amtsbezeichnung gesetzt, jedoch ohne Nennung des Nachnamens. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Jüdische Gemeinden

In den jüdischen Gemeinden ist ebenfalls die einfache Form der Anrede verbreitet. Die Anrede von Würdenträgern wird in der Regel aus der Unterscheidung des Geschlechtes und dem Titel oder der Amtsbezeichnung gebildet, dabei bleibt der persönliche Vor- und Nachname ungenannt. Üblicherweise wird der Name im Schriftverkehr nur in der Postanschrift genannt.

Adel

Adelstitel unterliegen einer besonderen Regelung und die Nutzung richtet sich nach den nationalen oder protokollarischen Besonderheiten.

In Deutschland

Der Namensbestandteil „von“

Als Beispiel dient hier das Konstrukt Friedrich von Sachsenhausen.

BriefanschriftHerrn Friedrich von Sachsenhausen
BriefanredeSehr geehrter Herr von Sachsenhausen
Karteiname (lexikalischer Name)Sachsenhausen, von (unter „S“), in amtlichen Registern: von Sachsenhausen (unter „V“)
AnredeHerr von Sachsenhausen
GästelisteHerr Friedrich von Sachsenhausen

Frühere Adelsprädikate als Namensbestandteil

Adelsprädikate sind in Deutschland seit 1919 abgeschafft, aber weiterhin Bestandteil des Familiennamens. Die Betroffenen konnten sich entscheiden, ob und welchen Zusatz sie in den Nachnamen aufnehmen wollten. Daher steht heute der Vorname vor dem ehemaligen Adelstitel, nicht – wie früher – danach. Als namensrechtliche Besonderheit werden bei Frauen die weiblichen Bezeichnungen verwendet (also „Freifrau von Sachsenhausen“ statt „Freiherr von Sachsenhausen“).

Teilweise sind auch noch Sonderformen für unverheiratete Töchter in Gebrauch.

männlichweiblichweiblich (unverheiratet)
FürstFürstinPrinzessin (üblich)
HerzogHerzoginPrinzessin (unüblich)
GrafGräfinComtesse (unüblich)
BaronBaroninBaroness (üblich)
FreiherrFreifrauFreiin (z. T. noch üblich)

Die Formen „Freiin“ und “Comtesse” für unverheiratete Töchter, die der bürgerlichen abgeschafften Form „Fräulein“ entsprechen, verschwinden allmählich. Gleiches gilt für Prinzessinnen, sofern es sich hierbei nicht um die Tochter eines Prinzen bzw. einer Prinzessin, sondern um die Tochter eines Fürsten oder Herzogs handelt.

Da „Freiherr/Freifrau von Sachsenhausen“ der Familienname ist, wäre es richtig, aber umständlich, redundant und schwerfällig, „Herr Freiherr von Sachsenhausen“ und „Frau Freifrau von Sachsenhausen“ zu sagen oder zu schreiben. Zudem war die Anrede „Herr“ plus Adelsprädikat in früheren Zeiten diejenige, die von Bediensteten zu verwenden war. Daher setzte sich diese Anrede in der bürgerlichen Gesellschaft nach Abschaffung der Adelstitel nicht durch. Üblich ist es, die Anrede „Herr“ oder „Frau“ einfach wegzulassen. Dies gilt nicht für Freiherren und Freifrauen, diese Adelsprädikate werden nicht gesprochen und entweder umgewandelt in Baronin und Baron (unüblich) oder schlicht durch die Anrede als „Herr“ oder „Frau“ ersetzt. Bei der mündlichen Anrede einer weiblichen Trägerin eines Adelsprädikates ist es nicht unüblich, den Nachnamen ganz wegzulassen. Ein Graf von XY wird also nicht als „Herr Graf von XY“, sondern als „Graf XY“ angesprochen, seine Frau entweder als „Gräfin XY“ oder (traditioneller) nur als „Gräfin“.

Wenn Menschen adliger Herkunft unter sich sind, werden in der mündlichen Kommunikation das „von“ grundsätzlich und andere Adelsprädikate auf gleicher Ebene oder nach unten ebenfalls weggelassen. Ein Graf, beispielsweise „Graf Lambsdorff“, wird einem anderen gleich- oder höhergestellten Adeligen als „Otto Lambsdorff“ vorgestellt. Dabei gilt einzig die Rangfolge der Adelsprädikate, nicht die Rangfolge aufgrund von Status in der Gesellschaft oder Alter. Fürsten und Herzöge werden allgemein als gleichrangig eingestuft, wobei die Frage nach dem Haus eine Rolle spielt.

Beispiel

Auch hier wird als Beispielsname Friedrich Freiherr von Sachsenhausen oder Friederike Freifrau von Sachsenhausen zur Verdeutlichung genutzt.

BriefanschriftFriedrich Freiherr von Sachsenhausen

Friederike Freifrau von Sachsenhausen (verheiratet) Friederike Freiin von Sachsenhausen (unverheiratet)

BriefanredeSehr geehrter Freiherr von Sachsenhausen oder Sehr geehrter Herr Freiherr von Sachsenhausen

Sehr geehrte Freifrau von Sachsenhausen oder Sehr geehrte Frau Freifrau von Sachsenhausen Sehr geehrte Freiin von Sachsenhausen oder Sehr geehrte Frau Freiin von Sachsenhausen

KarteinameSachsenhausen, Friedrich Freiherr von oder Freiherr von Sachsenhausen, Friedrich (zwingend in amtlichen Registern)

Sachsenhausen, Friederike Freifrau von oder Freifrau von Sachsenhausen, Friederike (zwingend in amtlichen Registern)

AnredeBaron (von) Sachsenhausen oder Herr von Sachsenhausen

Baronin (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (verheiratet) Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau von Sachsenhausen (unverheiratet)

FremdvorstellungBaron Sachsenhausen, Friedrich Freiherr von Sachsenhausen

Baronin Sachsenhausen, Friederike Freifrau von Sachsenhausen (verheiratet) Baroness (von) Sachsenhausen oder Frau Freiin von Sachsenhausen (unverheiratet)

Historische Anreden

Traditionelle Ehrenbezeichnungen aus den Zeiten der Ständegesellschaft sind heute außerhalb von „inneren“ Kreisen nicht üblich. Sie haben keine rechtliche Grundlage, sondern sind reine Höflichkeitsbezeigungen. Solche Ehrenbezeichnungen waren:

  • Fürsten und Herzoge aus ehemals regierenden Häusern: Königliche Hoheit (abgekürzt mit SKH oder IKH für Seine/Ihre Königliche Hoheit)
  • alle übrigen Fürsten und Herzoge: Durchlaucht
  • Grafen: Erlaucht (nur für Angehörige bestimmter Grafenhäuser, alle anderen: Hochgeboren)
  • Barone und Freiherren: Hochwohlgeboren

Nur in Briefanschriften werden heute manchmal noch Kürzel wie „I.H.“ (Ihre Hochwohlgeborene) oder „S.H.“ (Seine Hochwohlgeboren) verwendet.

Adelstitel und Anreden

Die dargestellten Bezeichnungen sind allgemein übliche Formen, Abweichungen werden jeweils vom Staats- oder Hausprotokoll geregelt. Offiziellen Charakter haben diese Titel, Rangbezeichnungen und Anreden nur in Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind. In Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz kommt diesen Titeln und Anreden höchstens Höflichkeitscharakter zu.

Titel, Rangbezeichnungpersönliche Anrede
KaiserMajestät
KönigMajestät
Prinz (aus kaiserlichem Haus)Kaiserliche Hoheit (dritte Person)
Erzherzog (Österreich)Kaiserliche Hoheit
Großfürst (Russland)Kaiserliche Hoheit
Prinz (aus regierendem königlichen Haus)Königliche Hoheit (dritte Person)
Großherzog (aus regierendem Haus)Königliche Hoheit
HerzogHoheit
Fürst (regierend)Durchlaucht
Prinz (aus fürstlichem Haus)Durchlaucht
GrafGraf (von) …

Seine Erlaucht (aus ehemals regierendem Haus)

BaronBaron (von) …

Siehe auch

Quellen

  1. LEO Forum, dict.leo.org, Zugriff am 30. Juli 2008

 Wiktionary: Anrede – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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