Apostolisches Schreiben

Dieser Artikel behandelt päpstliche Schreiben. Für Briefe des Neues Testaments (von Paulus und anderen) siehe Apostolische Briefe.

Der Ausdruck Apostolisches Schreiben bezeichnet als Oberbegriff die schriftlichen Verlautbarungen eines Papstes, insbesondere aber solche, die nicht eigens als Rechtsakte gekennzeichnet werden (als Apostolische Konstitution, Dekret, Päpstliche Bulle, oder Motu proprio) oder als Lehrschreiben in Form einer Enzyklika veröffentlicht wird.

  • Das Apostolische Schreiben im engeren Sinn ist die Exhortatio apostolica, ein nicht als Rundschreiben verfasstes Lehrschreiben. Im weiteren Sinne sind Apostolische Briefe (Lettera, Breve) auch als Apostolische Schreiben zu bezeichnen.
  • Der Umfang, in dem Päpste, anstatt eine Enzyklika zu verfassen, das weniger feierliche Apostolische Schreiben wählen, unterscheidet sich je nach der persönlichen Auffassung des Amtsinhabers.
  • Die Päpste Leo XIII. (80), Pius XI. (30) und Pius XII. (41) haben überwiegend Enzykliken verfasst, Paul VI. hat sieben Enzykliken, zehn Apostolische Schreiben und zwanzig weitere Schreiben als “Lettera” verfasst (überdies aber noch ungezählte förmliche Breven, persönliche Briefe und Handschreiben aus verschiedensten Anlässen).
  • Papst Johannes Paul II. hat neben 14 Enzykliken noch etliche sogenannte “Nachsynodale Apostolische Schreiben” verfasst, etwa im Anschluss an eine Bischofssynode und weitere päpstliche Lehrschreiben.

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