Arzt im Praktikum

Die Ableistung einer 18monatigen Phase als Arzt im Praktikum war zum Erhalt der vollen Approbation in der Zeit von 1. Juli 1988 bis zum 30. September 2004 notwendig. Diese Regelung fand sich in der deutschen Bundesärzteordnung. Außerhalb Deutschlands gibt es beispielsweise in den Großbritannien eine vergleichbare Regelung (Junior House Officer). Als “Internship” wird in den USA hingegen einfach das erste Jahr der Facharztweiterbildung bezeichnet, Interns haben bereits eine Vollapprobation.

Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den Arzt im Praktikum mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen.

Seitdem erhalten Mediziner mit erfolgreich abgeschlossenem Studium dann sofort ihre Approbation als Arzt und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik.

Das Ziel der Abschaffung war es, die Attraktivität von Medizinstudium und Arztberuf zu erhöhen. Dies sollte insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Änderung zu einer Erhöhung der Einstiegsgehälter angehender Mediziner auf den bis zu dreifachen Betrag gegenüber dem Gehalt eines Arztes im Praktikum (Bruttolohn um 1000 Euro/Monat) führt. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen hauptsächlich die gesetzlichen Krankenkassen, die hierfür Mittel aufbringen, die durch Einsparungen im Zuge der 2004 begonnenen Gesundheitsreform freigeworden sind.

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