Autopsieprinzip

Das Autopsieprinzip oder Autopsieverfahren (kurz Autopsie) im Bibliothekswesen und der Dokumentation ist die Forderung, die einzelnen Dokumente wie Bücher, Aufsätze und Artikel anhand vorliegender Originale zu erfassen und nicht aus Vorlagen zweiter Hand. Dies verringert die Anzahl fehlerhafter Übernahmen. Eine Autopsie ist in mehreren bibliothekarischen Regelwerken vorgeschrieben. Die Deutsche Nationalbibliothek verwendet das Prinzip.[1]

Das Autopsieprinzip lässt sich auch auf andere Bereiche übertragen. Dabei dürfen nur Aussagen getroffen werden, die selbst überprüft oder erfahren wurden. Werden unrichtige Angaben von anderen übernommen, kann es zu einer Art Matthäus-Effekt kommen. Oft anzutreffende Angaben werden dabei häufiger ohne eigene Überprüfung übernommen. Dieser sich selbst verstärkende Effekt führt häufig zu Fehlaussagen, wie beispielsweise der nicht belegbaren Zuschreibung von Zitaten zu berühmten Persönlichkeiten.

Siehe auch: Verifizierung

Wege zu bibliographischen Informationen über einen lebenden Wissenschaftler am Beispiel des Historikers Gert Audring. Letzter Zugriff am 9. September 2009.
  • Kanton St. Gallen, Kantonsbibliothek: Katalogisieren nach Autopsie. Letzter Zugriff am 9. September 2009.
  • Einzelnachweise

    1. Deutsche Nationalbibliothek, dissonline.de. Digitale Dissertation im Internet: Meldung und Ablieferung

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