Basler Ausschuss
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision; in Deutschland oft auch kürzer als Baseler Ausschuss bezeichnet) wurde 1974 von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet.
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Funktionsweise
Der Ausschuss tritt alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel zusammen. Seine Hauptaufgabe ist es, zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. Dafür arbeitet der Ausschuss Richtlinien und Empfehlungen aus, auf die sich die Aufsichtsbehörden eines Landes stützen können. Diese Richtlinien sind nicht rechtlich zwingend, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar, die in nationales Recht umgesetzt werden können. Im Allgemeinen wird aber davon ausgegangen, dass die Empfehlungen übernommen werden, da die Richtlinien in Diskussion mit Banken und Aufsichtsbehörden in aller Welt entstehen.
Mitglieder im Basler Ausschuss
Im Laufe der Zeit hat sich der Kreis der Mitglieder, die dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht angehören erweitert. Neben den G10-Staaten gehören dem Ausschuss nun auch Argentinien, Korea, Australien, Luxemburg, Mexiko, Brasilien, Russland, China, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, Hongkong, Spanien, Indien, Indonesien und die Türkei an.[1] Allein 2009 wurden vom Baseler Ausschuss einmal im März sieben neue Mitglieder aufgenommen[2] und im Juni noch einmal 7 weitere neue Mitglieder.[3]
Verhältnis zur deutschen Bankenaufsicht
Die Verlautbarungen des Basler Ausschusses sind nicht rechtlich bindend. Es handelt sich nur um die Formulierung von Richtlinien und Empfehlungen.
Die Empfehlungen werden aber in der Regel in nationales Recht in passender Form übernommen. Dies kann durch eine Richtlinie der EU und ein Umsetzungsgesetz in Deutschland erfolgen.
Aufgaben und Ziele
Der Basler Ausschuss stellt ein Forum für regelmäßige Kooperation zwischen den Mitgliedern dar. Er trägt somit zur Verbesserung der Qualität und des Verständnisses von Bankenaufsicht weltweit bei durch:
- Informationsaustausch
- Verbesserung der Aufsichtstechniken
- Empfehlung aufsichtsrechtlicher Mindeststandards
Auf diese Weise trägt der Basler Ausschuss zur Stärkung des internationalen Bankensystems bei. Er schließt vorhandene Lücken im internationalen Bankaufsichtssytem.