Bonn-Gesetz

Das „Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz)“ vom 10. Juni 1969 beinhaltet die Gebietsreform in der Region Bonn auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz trat am 1. Juli 1969 in Kraft und bildete den Auftakt der sich über sechs Jahre ersteckenden Neugliederung der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Dabei wurden die Bedürfnisse des Raum Bonns als Hauptstadtregion in besonderer Weise berücksichtigt.

Kurzbeschreibung

1. AbschnittKreisfreie Stadt Bonn
§ 1Zusammenschluss von Beuel, Bonn, Bad Godesberg, Buschdorf, Duisdorf, Ippendorf, Lengsdorf, Lessenich, Röttgen, Holzlar und Oberkassel zur neuen Stadt Bonn
2. AbschnittLandkreis Bonn
§ 2Eingliederung von Hersel und Sechtem in die Gemeinde Bornheim
§ 3Zusammenschluss des Amts Ludendorf mit Buschhoven, Essig, Heimerzheim, Ludendorf, Miel, Morenhoven, Odendorf und Ollheim sowie Straßfeld zur neuen Gemeinde Swisttal
§ 4Eingliederung von Gielsdorf, Impekoven, Oedekoven und Witterschlick in die Gemeinde Alfter
§ 5Eingliederung des Amts Rheinbach-Land mit Flerzheim, Hilberath, Neukirchen, Niederdrees, Oberdrees, Queckenberg, Ramershoven, Todenfeld und Wormersdorf in die Stadt Rheinbach
§ 6Eingliederung von Altendorf, Ersdorf, Lüftelberg und Merl des Amts Meckenheim in die Stadt Meckenheim
§ 7Zusammenschluss des Amts Villip mit Berkum, Gimmersdorf, Holzem, Ließem, Niederbachem, Oberbachem, Pech, Villip, Werthhoven und Züllighoven sowie Adendorf, Arzdorf und Fritzdorf des Amts Meckenheim zur neuen Gemeinde Wachtberg
3. AbschnittSiegkreis
§ 8Zusammenschluss des Amts Niederkassel mit Lülsdorf, Mondorf, Niederkassel, Stockem, Rheidt und Uckendorf zur neuen Gemeinde Niederkassel
§ 9Eingliederung von Sieglar und Altenrath in die Stadt Troisdorf
§ 10Zusammenschluss von Buisdorf, Hangelar, Meindorf, Menden (Rheinland), Niederpleis und Mülldorf zur neuen Gemeinde Sankt Augustin
§ 11Eingliederung von Ittenbach, Heisterbacherrott, Niederdollendorf, Oberdollendorf, Oberpleis und Stieldorf in die Stadt Königswinter
§ 12Eingliederung von Aegidienberg aus dem Amt Königswinter-Land in die Stadt Bad Honnef
§ 13Eingliederung von Breid, Halberg, Inger, Scheiderhöhe und Wahlscheid in die Gemeinde Lohmar
§ 14Zusammenschluss von Neunkirchen und Seelscheid zur neuen Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
§ 15Eingliederung von Flurstücken in die Stadt Siegburg
§ 16Eingliederung von Lauthausen und Uckerath in die Gemeinde Hennef (Sieg)
§ 17Eingliederung von Flurstücken in die Gemeinde Eitorf
§ 18Eingliederung von Winterscheid aus dem Amt Ruppichteroth in die Gemeinde Ruppichteroth
§ 19Zusammenschluss von Dattenfeld, Herchen und Rosbach zur neuen Gemeinde Windeck
4. AbschnittRhein-Sieg-Kreis
§ 20Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg werden in den Siegkreis eingegliedert, welcher den Namen Rhein-Sieg-Kreis erhält und Rechtsnachfolger des aufgelösten Landkreises Bonn ist
5. AbschnittSonderplanungsausschuss
§ 21Sonderplanungsausschuss für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
§ 22Zuordnung der Gemeinden zu dem Amtsgerichten Bonn, Brühl, Königswinter, Rheinbach, Siegburg und Waldbröl sowie Auflösung der Amtsgerichte Eitorf und Hennef zum 1. Januar 1970
§ 23Regelungen zur Kreissparkasse Bonn
§ 24weitere Bestimmungen
§ 25Auflösung des am 27. September 1964 gewählten Kreistages des Siegkreises und des am 27. September 1964 gewählten Rats der Gemeinde Wesseling
§ 26Inkrafttreten des Gesetzes

Literatur

Das Bonn-Gesetz im Wortlaut (pdf)

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