Bezirkshauptmannschaft
Die Bezirkshauptmannschaft ist die allgemeine Verwaltungsbehörde der sogenannten Landbezirke Österreichs in erster Instanz,also jener Bezirke, die den größten Teil der Politischen Bezirke darstellen. Sie ist eine der beiden Ausprägungen der Bezirksverwaltungsbehörde.
Es gibt hier keine gewählten, sondern nur beamtete Organe. Sie werden von der Landesregierung ernannt. Der oberste Beamte ist der Bezirkshauptmann (Titel wird sowohl für Männer als auch für Frauen verwendet).
Mit Stand 1. Jänner 2007 gibt es 84 Bezirkshauptmannschaften.
Inhaltsverzeichnis |
Aufgaben
Obwohl Landesbehörde, erfüllt die Bezirkshauptmannschaft, kurz auch BH genannt, sowohl Bundes- (mittelbare Bundesverwaltung) als auch Länderaufgaben. Hier sind die verschiedensten Fachgebiete angesiedelt:
- Amtsarzt
- Amtstierarzt
- Gewerbe-, Wasser-, (Straßen-)Verkehrsrecht
- Sozialamt
- Sicherheitspolizei
- Fremdenpolizei
- Forst- und Jagdverwaltung
- Gemeindeaufsicht
- Verwaltungsstrafsachen
Außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches der Bundespolizeidirektionen obliegt auch die Sicherheitsverwaltung den Bezirkshauptmannschaften. Die Bezirks- oder Stadtpolizeikommanden und deren Polizeiinspektionen des Wachkörpers Bundespolizei sind diesen bei der Besorgung der Sicherheitsverwaltung unterstellt. Für die Bezirksverwaltungsbehörde versehen die ihnen unterstellten oder beigegebenen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Exekutivdienst.
Nicht zuständig ist die BH für Statutarstädte (hier werden die Aufgaben vom Magistrat, der zweiten Ausprägung der Bezirksverwaltungsbehörde, wahrgenommen) sowie für das gesamte Justizwesen. In der Bundeshauptstadt (zugleich Bundesland) Wien bestehen keine Bezirkshauptmannschaften; auch hier fallen deren Aufgaben in die Zuständigkeit des Magistrats.
Außenstellen
In manchen Bezirken gibt es auch Außenstellen, so genannte Politische Exposituren. Heute gibt es nur mehr zwei im Bezirk Liezen: Politische Expositur Bad Aussee und Politische Expositur Gröbming. Eine Politische Expositur betreut einen formal selbstständigen Bezirk, der aber von einer benachbarten Bezirkshauptmannschaft fremdverwaltet wird. Die Politische Expositur ist die einzige zuständige Behörde in ihrem Bereich, geführt wird sie von einem Expositurleiter. In manchen Bezirken gibt es auch Außenstellen, die keinen eigenen Amtsleiter haben, aber ebenfalls einen örtlichen Zuständigkeitsbereich. Beispiel: Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung betreibt, da der Bezirk örtlich geteilt ist, Außenstellen in Gerasdorf bei Wien, Purkersdorf, Schwechat sowie sogar eine weitere außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, nämlich in Wien-Innere Stadt.
Geschichte
Die Bezirkshauptmannschaften wurden in Österreich-Ungarn im Jahre 1850 in allen Kronländern eingerichtet, die 1854 von gemischten Bezirksämtern abgelöst wurden; Verwaltung und Justiz waren damals noch nicht getrennt und die Größe entsprach der eines Gerichtsbezirks. Erst 1868 wurden sie zu reinen Verwaltungsinstitutionen. Nach dem Zerfall der Donaumonarchie wurden sie in der Republik Österreich sowie in der Tschechoslowakei übernommen und bestehen seither in dieser Form. Seit 1924 stehen die BHs in der Kompetenz der Bundesländer. Sie stellen eine staatliche Behörde 1. Instanz mit umfangreichen Aufgaben dar.
Im Gegensatz zu Deutschland gab es in Österreich keine Gebietsreformen (Kreisreform) mit großen Zusammenlegungen von Bezirken.
Aufgelassen und nicht mehr wieder errichtet wurden bisher nur folgende Bezirkshauptmannschaften:
- 1891 Hernals, Sechshaus (wegen vollständiger Eingemeindung nach Wien) sowie Hietzing und Währing (wegen Eingemeindung der Bezirkshauptstadt nach Wien)
- 1906 Floridsdorf, die bis 1896 Groß-Enzersdorf hieß (wegen Eingemeindung der Bezirkshauptstadt nach Wien)
- 1938 Gröbming (später politische Expositur), Pöggstall (zunächst auch Expositur), Hietzing-Umgebung sowie Floridsdorf-Umgebung
Seit 1868 neu eingerichtete Bezirkshauptmannschaften (im heutigen Österreich und noch heute bestehend):
- 1891 Voitsberg
- 1891 Tulln
- 1896 Melk
- 1896 Hallein
- 1897 Mödling
- 1899 Gmünd
- 1901 Gänserndorf
- 1903 Mürzzuschlag
- 1903 Urfahr-Umgebung (damals als Bezirk Urfahr, da Urfahr noch nicht nach Linz eingemeindet war)
- 1907 Eferding
- 1911 Grieskirchen
- 1946 Knittelfeld
- 1954 Wien-Umgebung
- 1969 Dornbirn
- 1982 Feldkirchen
- ? Fürstenfeld
Literatur
- Karl Gutkas, Josef Demmelbauer: Die Bezirkshauptmannschaft gestern und heute. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Wien 1994, ISBN 3-85006-065-9.
Siehe auch
Bezirkshauptmannschaft. In: Österreich-Lexikon. aeiou/Austria-ForumGeschichte der Bezirksverwaltung
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Bezirkshauptmannschaft , die Versionsgeschichte
und die Liste der Autoren einsehen.