Bremische Evangelische Kirche

Karte
Basisdaten
Leitung:Präsidentin des Kirchenausschusses:
Brigitte Boehme
Schriftführer:
Renke Brahms
Mitgliedschaft:UEK, Reformierter Bund
Kirchengemeinden:64
Gemeindeglieder:236.096 (Stand 2007[1])
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 43 %
Offizielle Website:www.kirche-bremen.de/

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Gemeinden im Gebiet des Bundeslandes Bremen. Obwohl sie von ihrer Verfassung, Struktur und Geschichte her keine Landeskirche ist, besitzt sie als eine von 22 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dort den Status einer Landeskirche. Wie alle „Landeskirchen“ ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bremen.

Die Kirche hat 237.000 Gemeindeglieder (Stand 1. Januar 2008) in 64 Kirchengemeinden und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet

Das Gebiet der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) umfasst im Wesentlichen die Stadt Bremen, inklusive Bremen-Nord. Ferner gehört die „Vereinigte Protestantische Gemeinde zur Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche“ in Bremerhaven zur Bremischen Evangelischen Kirche. Die übrigen Kirchengemeinden der Stadt Bremerhaven, die ihrerseits zum Bundesland Bremen gehört, sind Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers bzw. der Ev.-ref. Landeskirche (Leer), weil diese Gebiete erst 1939 mit der Stadt Bremerhaven vereinigt wurden, die kirchliche Vereinigung mit Bremen hingegen nicht vollzogen wurde. Im Bremer Norden gehört die Ev.-ref. Kirchengemeinde Rekum trotz Zugehörigkeit zum Bundesland Bremen nicht zur BEK.

Die Grenzen der Kirchengemeinde in Mahndorf gehen über die Landesgrenze in das Gebiet des Landkreises Verden. Auch die beiden Gemeinden St. Magni und St. Martini (Bremen-Lesum) im Stadtbezirk Bremen-Nord greifen auf niedersächsisches Territorium (Landkreis Osterholz) über und unterhalten dort Filialkirchen. Die reformierte Gemeinde in Blumenthal sowie die lutherische Gemeinde in Aumund (Menkestraße) beziehen auch Bereiche der Ortschaft Beckedorf mit ein.

Besondere Struktur der BEK innerhalb der EKD

Seit einer Verordnung von 1860 – erlassen durch den Bremischen Senat als damals oberstem Kirchenherrn (Summepiskopat) der evangelischen Kirche in Bremen – ist es den Menschen in den evangelischen Gemeinden Bremens freigestellt, sich zur Wohnsitzgemeinde oder einer anderen städtischen Gemeinde zu halten.[2] Es wurde also ein Wechsel vom Parochial- zum Personalgemeindeprinzip vollzogen. Diese Veränderung dynamisierte den „Atomisierungsprozess“[2] (Ernst Rolffs, 1917) innerhalb der evangelischen Kirche in Bremen noch zusätzlich.

Ein Übertritt zu einer Gemeinde eigener Wahl kann heute wenig aufwändig durch Ausfüllen eines leicht erhältlichen Übertrittsformulars vollzogen werden.

Überdies hat die BEK heute die besondere Struktur, dass alle ihre Gemeinden für sich Körperschaften des Öffentlichen Rechts sind. Sie haben jeweils ihre eigene Gemeindeverfassung, ihr eigenes Bekenntnis, ihre eigene Ordnung und sie haben auch die Möglichkeit, ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Gesamtkirche ruhen zu lassen.[3] Damit kommt jeder evangelischen Gemeinde in Bremen der Status einer Einzelkirche zu, die – lose zusammengeschlossen – über den Dachverband BEK in der EKD vertreten sind.

Geschichte

Am 9. November 1522 wurde in Bremen die erste reformatorische Predigt gehalten – von Heinrich von Zütphen in einer Kapelle der St. Ansgarii-Kirche. Von da an war die Hansestadt Bremen über Jahrhunderte eine protestantische Stadt. 1534 wurde eine durch Luther genehmigte Kirchenordnung eingeführt. Danach gab es verschiedene Streitigkeiten zwischen Lutheranern und Anhängern Melanchthons, die 1561 zur Ausweisung des Dompredigers Albert Hardenberg führte. Danach blieb der Dom für 77 Jahre geschlossen. Er gehörte zum Erzstift Bremen und nicht zur Stadt Bremen. 1581 schloss sich Bremen unter Federführung von Christoph Pezel der Genfer Reformation an. 1595 erhielt Bremen eine neue Kirchenordnung nach der deutsch-reformierten Form (Consensus Bremensis).

Um 1600 wurde der Heidelberger Katechismus eingeführt. 1638 wurde der Dom durch Erzbischof Friedrich von Dänemark wieder für die lutherische Lehre geöffnet. Durch Zuzug wuchs die lutherische Domgemeinde. Ab 1648 unterstand der Dom der schwedischen, seit 1715 dem kur-hannoverschen Konsistorium in Stade. Außer dem Dom waren auch einige Landgemeinden Bremens lutherisch. 1803 kam auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses der Dom zur Stadt Bremen, die vergeblich versuchte, die Domgemeinde zu zerschlagen. 1830 erhielt die Gemeinde eine neue Verfassung, die letztendlich von der Stadt Bremen anerkannt wurde. Erst mit der Einführung eines einheitlichen Gesangbuchs in Bremen im Jahre 1873 gab es eine Verwaltungsunion zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden, die den konfessionellen Streit der Gemeinden im Wesentlichen beilegen konnte.

1934 ernannte der Reichsbischof Ludwig Müller den Domprediger Heinz Weidemann (1895-1976), Mitglied der NSDAP von 1933 bis 1943, zum Landesbischof von Bremen; er blieb Landesbischof bis 1941.

Bremerhaven

Mitte des 19. Jahrhunderts gründete die Stadt Bremen etwa 60 km nördlich auf einem angekauften Gebiet die Stadt Bremerhaven. Da diese Stadt durch Zuzug sowohl lutherische als auch reformierte Gemeindeglieder beherbergte, wurde die dortige Kirchengemeinde als unierte Gemeinde gegründet. Sie blieb bis heute die einzige Kirchengemeinde in Bremerhaven, die zur Bremischen Evangelischen Kirche gehört. Aufgrund der reformierten Tradition der BEK ist bis heute ein Vertreter dieser „Landeskirche“ als Delegierter im Moderamen des Reformierten Bundes vertreten.

Leitung der „Landeskirche“

Da Bremen als Freie Reichsstadt reichsunmittelbar war (unabhängig gegenüber allen Amtsträgern außer dem König bzw. Kaiser) und als Republik bis heute als eigenes Bundesland weiter besteht, konnte sie auch ihre kirchlichen Angelegenheiten allein regeln. Die bremischen Kirchengemeinden waren überwiegend reformierte Gemeinden und sind bis heute in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen autonom. Dies liegt am reformierten Amtsverständnis überhaupt. Daher gibt es in Bremen im Grunde kein eigentliches Oberhaupt der Kirche. Die Kirche unterstand bis 1920 dem bremischen Senat und wurde von diesem nach außen vertreten. Nach der Verfassung der Bremische Evangelische Kirche vom 14. Juni 1920 besteht der Vorstand des Kirchentages (Zitat:) „…aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Schatzmeister, die nicht Pfarrer sein dürfen, und einem Schriftführer, der Pfarrer sein muss und Inhaber einer Gemeindepfarrstelle der Brem. Evang. Kirche sein soll… Der Stellvertreter des Schriftführers muss Pfarrer sein. Der Vorstand des Kirchentages ist gleichzeitig Vorstand des Kirchenausschusses.“

Die Vertretung der Kirche nach außen sowie die Verwaltungsgeschäfte und die Ausführung der Beschlüsse des Kirchentages obliegen dem Kirchenausschuss.

Der Präsident oder die Präsidentin übt das Amt nebenberuflich aus und muss ein Laie sein. Der Schriftführer und Stellvertretender Schriftführer sind die obersten theologischen Repräsentanten und Sprecher der Kirchenleitung. Das Amt unterscheidet sich in den Befugnissen und Kompetenzen von dem eines Bischofs, Präses oder Landessuperintendenten anderer Landeskirchen.

Präsidenten des Kirchenausschusses

Schriftführer; Stellvertr. Schriftführer

Kirchentag

Kirchenausschuss 2007

Als „Parlament“ hat die Bremische Evangelische Kirche einen Kirchentag (in anderen „Landeskirchen“ heißt das Parlament „Landessynode“). Hier entsenden alle Kirchengemeinden ihre Vertreter, wobei die Anzahl der Delegierten je Gemeinde an deren Größe bemessen wird. Der Kirchentag tagt mindestens einmal im Jahr. Er setzt sich alle sechs Jahre („Session“) neu zusammen. Im gleichen Turnus wählt der Kirchentag aus seiner Mitte den aus 12 Mitgliedern bestehenden Kirchenausschuss als Verwaltungsgremium der Kirche. Vorsitzender des Kirchentags ist der Präsident des Kirchenausschusses.

Außerdem unterhält der Kirchentag fünf ständige Ausschüsse: den Finanzausschuss, den Planungsausschuss, den Rechts- und Verfassungsausschuss, den Personalausschuss und den Ausschuss für Aufgaben der Gesamtkirche.

Verwaltung der Landeskirche

Kirchenkanzlei und Verwaltungshierarchie

Die „Kirchenkanzlei“ („Haus der Kirche“) ist die Verwaltungsbehörde der Bremischen Evangelischen Kirche. Sie hat einen hauptamtlichen „Leiter der Kirchenkanzlei“, derzeit Johann Daniel Noltenius.

Eine hierarchisch aufgebaute Kirche gibt es in Bremen nicht. Über den Einzelgemeinden gibt es keine sonstigen Gremien bzw. Institutionen wie in anderen Landeskirchen (z.B. Kirchenkreise).

Kirchengemeinden

Die Gemeinden in Bremen sind über das Portal der BEK zu finden. An dieser Stelle werden nur die in der Wikipedia beschriebenen Kirchengebäude aufgeführt.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Bremischen Evangelischen Kirche singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Gesangbuch der evangelisch-lutherischen Domgemeine zu Bremen, Bremen, ab 1779
  • Neues Bremisches Psalm- und Gesangbuch zur öffentlichen und besonderen Erbauung der Reformirten Stadt-und Landgemeinen, mit Hoch-Obrigkeitlicher Bewilligung, hrsg. von dem Bremischen Ministerio, Bremen, 1767 bzw. mit dem späteren Titel Evangelisches Gesangbuch, hrsg. vom Predigerverein der fünf reformierten Gemeinden im Herzogtum Bremen, Vegesack, ab 1857
  • Bremisches Psalm- und Gesangbuch – Neue durch einen Anhang vermehrte Ausgabe, Bremen, 1864
  • Christliches Gesangbuch zur Beförderung öffentlicher und häuslicher Andacht, Bremen, 1812
  • Gesangbuch zu gemeinschaftlicher und einsamer Andacht, Zunächst für die vereinigte evangelische Gemeine zu Bremerhaven, Bremerhaven, eingeführt im Februar 1857
  • Evangelisches Gesangbuch der Bremischen Gemeinden, Bremen, eingeführt im März 1873
  • Bremer Gesangbuch, Gütersloh, eingeführt 1917
  • Evangelisches Gesangbuch – Einheitsgesangbuch der Evangelisch-lutherischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein-Lauenburg, Mecklenburg, Hamburg, Lübeck, Eutin und der Bremischen Evangelischen Kirche, Hamburg, 1949
  • Evangelisches Kirchengesangbuch – Ausgabe für die Evangelische Kirche in Bremen, Hamburg, eingeführt im Advent 1950 auf Veranlassung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche
  • Evangelisches Gesangbuch – Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994

Siehe auch

Literatur

  • Reinhard Jung (Hrsg.): „Wir sind in die Irre gegangen“. Evangelische Kirche und Politik in Bremen 1933-45. (protexte Nr. 6). Bremen 1984

Offizielle Webseite

Einzelnachweise

  1. Internetseite der EKD: Evangelische Kirche in Deutschland. Zahlen und Fakten zum kirchlichen Leben. Anzahl der Kirchenmitglieder auf Basis der Erhebung 2007, S. 8.
  2. a b Dietmar van Reeken: Lahusen – Eine Bremer Unternehmerdynastie 1816-1933. Edition Temmen, Bremen 1996, ISBN 978-3861082736, S. 27f.
  3. Georg Huntemann: Diese Kirche muss anders werden! Ende der Volkskirche – Zukunft der Bekenntniskirche.  Bad Liebenzell 1979, ISBN 3-88002-080-9, S. 85.

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