Bundesversammlung Schweiz
Die Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, besteht aus zwei Kammern: dem 200 Mitglieder zählenden Nationalrat und dem 46-köpfigen Ständerat. National- und Ständerat bilden zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Als Vereinigte Bundesversammlung werden die gemeinsamen Sitzungen von National- und Ständerat bezeichnet, insbesondere für die Wahl von Bundesräten und Bundesrichtern.
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Versammlung
Der Tagungsort der Bundesversammlung ist seit Gründung des Bundesstaates 1848 Bern. Ab 1858 tagten National- und Ständerat im damals Bundesrathaus und heute Bundeshaus West genannten Teil des Bundeshauses. Seit 1902 versammeln sie sich im damals neu gebauten, zentralen Kuppelbau, der heute meist als Bundeshaus bezeichnet wird.
Dreimal tagte die Bundesversammlung wegen Renovationsarbeiten am Bundeshaus in anderen Orten der Schweiz, nämlich in Genf (Herbstsession 1993), Lugano (Frühjahrssession 2001) und in Flims (Herbstsession 2006).
Im Nationalrat sind die Sitze gemäss dem Bevölkerungsanteil der einzelnen Kantone verteilt, wobei jeder Kanton mindestens einen Vertreter entsenden kann; im Ständerat hat jeder Kanton zwei Sitze (sechs davon, die „Halbkantone“, aus historischen Gründen allerdings nur einen).
Der Präsident des Nationalrates hat den Vorsitz in der Vereinigten Bundesversammlung und wird daher häufig als „höchster Schweizer“ bezeichnet. Gemäss dem protokollarischen Reglement der Schweiz rangiert er jedoch erst an achter respektive neunter Stelle.
Die Wortprotokolle werden im Amtlichen Bulletin der Bundesversammlung veröffentlicht (in der Papierversion jeweils hinten in den Bänden des Nationalrates). Alle Plenumsgeschäfte inklusive der Wortprotokolle werden seit der Wintersession 1995 in der Parlamentsdatenbank Curia Vista erfasst und sind auf der Website des Parlamentes abrufbar.
Wichtige Aufgaben
- Die Vereinigte Bundesversammlung aus Nationalrat und Ständerat wählt die Bundesräte (Bundesratswahlen), den Bundespräsidenten, die Bundesrichter, den Bundeskanzler und den General, wenn eine Mobilmachung der Armee zur Diskussion steht.
- Wer vom Bundesgericht verurteilt wurde, kann ein Begnadigungsgesuch einreichen, welches von den Räten beurteilt werden muss.
- Sind sich die drei Bundesgewalten (Parlament, Bundesrat und Bundesgericht) nicht über ihre Zuständigkeiten einig, entscheidet die Bundesversammlung als vom Volk legitimierte Legislative darüber.
Kommissionen
Im Schweizer Parlament gibt es zwei Arten von Kommissionen:
- Legislativkommissionen, die sich mit bestimmten Sachbereichen befassen: Aussenpolitische Kommission APK; Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK; Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK; Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK; Sicherheitspolitische Kommission SiK; Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF; Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK; Staatspolitische Kommission SPK; Kommission für Rechtsfragen RK; Kommission für öffentliche Bauten KöB. Sie können ein Gesetzgebungsverfahren initiieren, sind aber vor allem für die Vorberatung von Gesetzen und die Überweisung von Anträgen an das Ratsplenum zuständig. Dabei nehmen sie somit ein Stück weit die parlamentarische Funktion der Gesetzgebung wahr. Grundsätzlich wird in Kommissionen gearbeitet, weil sie groß genug für die proportionale Vertretung aller Parteien und klein genug für einen Konsens sind.
- Aufsichtskommissionen sind Kommissionen, welche einen bestimmten Politikbereich überwachen. Es sind dies die Geschäftsprügungskommission (GPK) und die Finanzkommission (FK). Sie dienen der parlamentarischen Funktion der Kontrolle: Sie überwachen Regierung, Verwaltung und Justiz (GPK) beziehungsweisen den Finanzhaushalt des Bundes (FK).
Daneben gibt es die Begnadigungskommission, Rehabilitierungskommission, Redaktionskommission und die Gerichtskommission.
Legislaturperioden
1919–1922 (25.) | 1922–1925 (26.) | 1925–1928 (27.) | 1928–1931 (28.) | 1931–1935 (29.) | 1935–1939 (30.) | 1939–1943 (31.) | 1943–1947 (32.) | 1947–1951 (33.) | 1951–1955 (34.) | 1955–1959 (35.) | 1959–1963 (36.) | 1963–1967 (37.) | 1967–1971 (38.) | 1971–1975 (39.) | 1975–1979 (40.) | 1979–1983 (41.) | 1983–1987 (42.) | 1987–1991 (43.) | 1991–1995 (44.) | 1995–1999 (45.) | 1999–2003 (46.) | 2003–2007 (47.) | 2007–2011 (48.)
Siehe auch
- Bundesgesetz (Schweiz)
- Politisches System der Schweiz, Portal:Politik
- Bundesversammlung (Deutschland), Bundesversammlung (Österreich)
Website des Parlamentes mit dem Amtlichen BulletinRechtsnormen zur Schweizerischen Bundesversammlung Sessionen ausserhalb von Bern www.parlamentsgeschichte.ch
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Bundesversammlung_(Schweiz) , die Versionsgeschichte
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