Derivat Wirtschaft

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Derivate sind Verträge, die das Recht garantieren, ein Gut zu einem fixen Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Das zugrundeliegende Gut wird auch als Basiswert (oder auf Englisch Underlying) bezeichnet. Basiswerte können Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen), marktbezogene Referenzgrößen (Zinssätze, Indices), andere Handelsgegenstände (Rohstoffe, Devisen), aber auch nicht-ökonomische Größen wie etwa das Wetter (sog. Wetterderivate) sein.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Etymologie

Das Derivat ist lateinischer Herkunft (v. derivare = ableiten) und deutet darauf hin, dass der Preis (Kurs) dieser Instrumente von einem ihnen zugrunde liegenden Basiswertes abhängt.

Definition

Gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards IFRS/IAS ist ein Derivat ein Finanzinstrument oder ein anderer Vertrag, der in den Anwendungsbereich von IAS 39 fällt und alle der drei folgenden Merkmale aufweist:

  • Der Wert ändert sich infolge der Änderung eines bestimmten Basiswerts (z. B. Zinssatz, Preis eines Finanzinstruments, Rohstoffpreises etc.);
  • es erfordert keine Anschaffungsauszahlung oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist und
  • es wird in der Zukunft glattgestellt.

Strukturierung des Begriffs

Normalerweise werden Derivate in die folgenden Kategorien eingeteilt:

  • Termingeschäfte: Termingeschäfte sind Geschäfte über den Kauf bzw. Verkauf von Wirtschaftsgütern, die nicht unmittelbar nach Abschluss, sondern zu einem zukünftigen Zeitpunkt erfüllt werden. Termingeschäfte werden weiter in zwei Untergruppen eingeteilt:
    • Unbedingte Termingeschäfte: Hier müssen beide Vertragsparteien bei Fälligkeit ihre Verpflichtungen erfüllen. Werden solche Verträge außerbörslich gehandelt, nennt man sie Forwards, werden sie in standardisierter Form an Terminbörsen gehandelt, heißen sie Futures.
    • Bedingte Termingeschäfte oder Optionen: Bei Optionen hat eine der Vetragsparteien das Recht zu entscheiden, ob das Geschäft erfüllt werden muss.
  • Swaps: Swaps sind bilaterale Vereinbarungen über den Tausch von Zahlungsströmen.

Alle Derivate lassen sich in eine dieser Kategorien einordnen oder stellen eine Kombination dieser dar.

Weiterhin kann man Derivate danach eingeteilen, ob sie an Terminbörsen oder außerbörslich (sogenannte OTC-Geschäfte vom englischen over the counter) gehandelt werden.

Der Vorteil von OTC-Geschäften ist, dass sie sehr individuell entsprechend der Bedürfnisse der Vertragsparteien gestaltet werden können. Nachteil ist dabei, dass der Handel nicht an den entsprechenden Börsen konzentriert ist. Deshalb ist der Markt für OTC-Derivate tendenziell weniger liquide. Außerdem fehlt die Börsenaufsicht und normalerweise auch eineClearingstelle. Wichtige außerbörsliche Produkte sind neben den klassische Termingeschäften (Forwards, Optionen), Forward Rate Agreements und Swaps.

Des Weiteren muss die rechtliche Auslegung von Finanzderivaten unterschieden werden. Sie können als Wertpapiere oder Nicht-Wertpapiere erstellt werden. In der Wertpapierform spricht man vorwiegend von Scheinen (z. B. Optionsscheine), in der Nicht-Wertpapierform dagegen von Kontrakten. Scheine und Kontrakte werden sowohl börslich als auch außerbörslich gehandelt.[1]

Nutzungsmöglichkeiten

Die drei grundlegenden Nutzungsmöglichkeiten für Derivate sind Absicherung, Spekulation und Arbitrage.

Derivate können dazu verwendet werden, sich gegen zukünftige Preisschwankungen des Basiswertes abzusichern, z. B. in dem man ein im eigenen Besitz befindliches Gut per Termin verkauft oder mittels einer Option gegen einen Preisverfall absichert. Auch kann man den Verkaufspreis zukünftig zu produzierender Güter (z. B. Getreide) oder den Einkaufspreis zukünftig benötigter Rohstoffe (z. B. Erdöl, Bauholz) absichern, was die Kalkulation erleichtert.

Ebenso kann man Derivate dazu verwenden, auf die zukünftige Preisentwicklung der entsprechenden Basiswerte zu spekulieren, ohne die Basiswerte selbst dabei zu kaufen oder verkaufen. Außerdem bieten einige Derivatarten die Möglichkeit, auf spezifische Preisparameter zu spekulieren, die nur am Derivatemarkt existieren (z. B. die implizite Volatilität bei Optionen).

Letztendlich bieten Derivate Chancen für Arbitrage-Gewinne. Solche können sich durch Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Kassa- und Terminmarkt, aus komparativen Kostenvorteilen zwischen verschiedenen Marktsegmenten oder durch Ausnutzung rechtlich unterschiedlicher Behandlung wirtschaftlich gleichwertiger Geschäfte ergeben. Arbitragemöglichkeiten sind wichtig für die Preisbildung an den Derivatmärkten. TEin typisches Beispiel ist die sog. Cash-and-Carry-Arbitrage.

Solche können sich durch Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Kassa- und Terminmarkt, aus komparativen Kostenvorteilen zwischen verschiedenen Marktsegmenten oder durch Ausnutzung rechtlich unterschiedlicher Behandlung wirtschaftlich gleichwertiger Geschäfte ergeben.

Bei Absicherungs- und Spekulationsgeschäften bieten Derivate verschiedene Vorteile gegenüber Kassageschäften in den Basisiwerten. Derivate erfordern einen geringeren Liquiditäts- und Kapitaleinsatz [2] Außerdem entfallen Lieferungs- und Lagerkosten, was insbesondere die Spekulation auf Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte erleichtert. Außerdem kann es vorkommen, dass die Derivatmärkte liquider sind als die Kassamarkte im zugehörigen Basiswert.

Auf Grund des geringeren Kapitaleinsatzes wohnt Derivaten konstruktionstechnisch ein Hebeleffekt (auch englisch Leverage) inne, so dass Derivate ggf. überproportional an Preisschwankungen des Basiswertes partizipieren. Bei Kassageschäften mit dem Basiswert wird ein vergleichbarer Effekt durch eine Fremdfinanzierung erreicht.

Risiken

Den Chancen stehen auch Risiken gegenüber. Allerdings sind Derivate nicht per se risikoreicher als Kassageschäfte. Denn mikroökonomisch betrachtet wohnen Derivaten dieselben Marktrisiken der Art nach inne wie den zugrunde liegenden Kassageschäften und auch dem Ausmaß nach erzeugen Derivate keine Risiken, die in gleicher Weise nicht schon an den Kassamärkten existieren würden.

Erst im direkten Vergleich zwischen Termingeschäft und Basiswert ergeben sich Risikounterschiede. So ist die Preisbildung bei Derivaten insbesondere für Privatanleger oft intransparenter, da diese sich nicht (nur) wie bei Wertpapieren am Kassamarkt durch Angebot und Nachfrage ergibt, sondern neben dem Preis des Basiswertes auch andere Parameter (z. B. Restlaufzeit) eine entscheidende Rolle spielen können. Dies ist für private Anleger oft schwer nachvollziehbar (Komplexitätsrisiko).

Zusätzlich kann – je nach Ausgestaltung des Kontrakts – das Risiko bestehen, entgegen der ursprünglichen Absicht bei Fälligkeit zusätzliche Geldmittel aufbringen zu müssen (Kreditrisiko).

Des weiteren gibt es das Brokerrisiko. Einlagen bei Brokern sind oft nur bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert. Im Jahre 2005 bei der Insolvenz der US-amerikanischen Brokers Refco mussten viele private Anleger Verluste hinnehmen, teilweise sind die dort eingelegten Gelder heute noch eingefroren. Die größtmögliche Sicherheit bieten hier segregierte Einzelkonten, welche rechtlich den Notaranderkonten ähneln. Segregierte Einzelkonten werden in den USA meist erst ab einer Mindestkontoeinlage von 25.000 Dollar angeboten. Die Guthaben werden im Konkursfall des Brokers zu 100 % ausgezahlt.

Zudem unterliegen auch die Preise von Derivaten derselben stochastischen Unsicherheit wie der Basiswert (Marktrisiko), wobei der Hebeleffekt jedoch eine stärkere Partizipation auch an negativen Kursbewegungen bewirkt und so zu überproportionalen Verlusten bis hin zum Totalverlust und darüber hinaus führen kann.

Finanzderivate

Finanzderivate ermöglichen die Absicherung gegen Risiken von Preisänderungen und die Spekulation auf die Entwicklung bestimmter Preise[3].

Die wichtigsten Typen von Finanzderivaten sind Termingeschäfte und Optionen.

Im Folgenden sind verschiedene Derivate nach Art des zugrundeliegenden Risikos aufgeführt:

  • Aktien- bzw. Indexbezogene Geschäfte: Aktientermingeschäfte, Aktienfutures, Indexfutures, Aktienoptionen, Indexoptionen, Aktienswaps, Indexswaps.

Bedeutung

Derivate sind das vermutlich am schnellsten wachsende und sich verändernde Segment des modernen Finanzwesens. Nach Angaben der BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) betrug der Nominalwert aller weltweit ausstehenden OTC-Derivatekontrakte im 1. Halbjahr 2007, 516,4 Billionen Dollar (95 Billionen im Jahr 2000).

Die weltweit größten Derivatebörsen sind die deutsch-schweizerische Eurex (aus der Fusion der SOFFEX und der DTB entstanden), die US-amerikanische CME, die Korea Exchange (KRX), die britische LIFFE, und der US-amerikanische CBOT. Ebenfalls zu nennen ist das New Yorker Board of Trade (NYBOT) und die NYMEX, welche die großen Warenterminbörsen repräsentieren.

Derivate im deutschen Rechtssystem

Kernbestand der Marktwirtschaft und wesentliches Strukturelement unserer Rechtordnung ist die Privatautonomie. Gefordert wird keine Tauschgerechtigkeit im Sinne von gleichwertigen Leistungen, sondern es wird den Vertragsparteien überlassen, Leistung und Gegenleistung eigenverantwortlich festzulegen. Bei Derivaten ist die Möglichkeit einer asymmetrischen Leistungsverteilung aufgrund der dargestellten Risiken jedoch besonders hoch. Um den Parteien dennoch eine wohlüberlegte Bewertung von Leistung und Gegenleistung zu ermöglichen, ist Transparenz erforderlich, die der Gesetzgeber gewährleisten muss.

Grundriss des alten Schutzsystems (vor 2002)

Mit dem Ersten Finanzmarktförderungsgesetz (FFG) im Jahre 1989 wurde vom Gesetzgeber der Termingeschäftsfähigkeit kraft Information eingeführt (§§50–70 BörsG a.F.), das sich zum Ziel gesetzt hatte, den Marktzugang einem breiteren Anlegerpublikum zu ermöglichen und so den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Spekulativen Börsentermingeschäften konnte der Spieleinwand (§762 BGB) bzw. Differenzeinwand (§764 BGB a.F.) entgegen gehalten werden, sodass sich keine durchsetzbaren Forderungen ergaben. War die Person jedoch über die spezifischen Risiken (formell) informiert, bedarf es keines Schutzes und die Einwände wurden gesetzlich ausgeschlossen. Dieses Anlegerschutzmodell litt jedoch an gravierenden Schutzlücken: So war auch der nicht informierte Kaufmann allein kraft Gesetzes schon börsentermingeschäftsfähig (§53 I BörsG a.F.). Außerdem konnte die Börsentermingeschäftsfähigkeit durch formelle Unterschrift auf einer von der Kreditwirtschaft ausgearbeiteten, standardisierten Informationsschrift erworben werden, die dann nur zwischen dem Kreditinstitut und dem informierten Kunden wirkte (relative Termingeschäftsfähigkeit) Nach der Rechtsprechung galt dies sogar dann, wenn der Anleger den Inhalt nicht verstanden hat oder nicht verstehen konnte. Dieses formelle Abstellen auf den Grad der Mündigkeit beim Anleger bot in casu keinen wirksamen Schutz vor ruinösen Dispositionen. Die Rechtsprechung entwickelte daher ein zweistufiges Schutzmodell für den Anleger: Neben der Erlangung der (formellen) Termingeschäftsfähigkeit durch Unterzeichnung der Aufklärungsschrift (Grundaufklärung) hatte auf der zweiten Stufe eine anleger- und objektgerechte Beratung stattzufinden, die die individuellen Verhältnisse des Anlegers sowie die Besonderheiten des konkreten Geschäfts berücksichtigt. An diese Entwicklung knüpft das neue Schutzsystem des 4. FFG von 2002 an.

Grundriss des Schutzsystems (2002–2007)

Das Schutzsystem wurde vom BörsG in das WpHG überführt. Aus materiellrechtlicher Sicht wurde der Anlegerschutz auf eine andere anreizökonomische Grundlage gestellt. Aus dem Abschluss von Finanztermingeschäften entstehen im Grundsatz wirksame Forderungen, denn der Differenzeinwand (§764 BGB a.F.) wurde gestrichen und der Spieleinwand (§762 BGB) für Finanztermingeschäfte nach Maßgabe des §37e WpHG ausgeschlossen. Der Anlegerschutz sollte auch weiterhin durch Aufklärung gewährleistet werden. In §37d V WpHG wurde die Zwei-Stufen-Theorie der Rechtsprechung kodifiziert indem klargestellt wurde, dass neben der schadensersatzbewehrten Grundaufklärung des §37d I WpHG auch die allgemeinen Aufklärungspflichten treten. Der Anleger wurde also durch ein Nebeneinander mehrerer Informationspflichten geschützt, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhten und bei Schlechterfüllung durchweg einen Schadensersatzanspruch auslösten. Zudem wurde die Einhaltung auch der Grundaufklärungspflichten durch die BaFin zusätzlich gesichert (§37f WpHG). Nach dieser Systematik konnten Derivategeschäfte nur noch dann rechtsunwirksam sein, wenn sie verbotene Finanztermingeschäfte nach §37g WpHG darstellten oder nicht unter den Begriff des Finanztermingeschäfts (§2 IIa WpHG) fielen, sodass der Ausschluss des Spieleinwands (§37e WpHG) nicht griff.

Das Schutzsystem ab November 2007

Durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG, Umsetzungsgesetz zur MiFID) wurde das Recht der Derivate nochmals reformiert.

Zum einen wurde der Derivatebegriff im WpHG im Vergleich zum alten Begriff der Finanztermingeschäfte erweitert. Zwar bestehen Termingeschäfte nach Maßgabe des §2 II Nr. 1 und 2 WpHGE als Kern des Derivatebegriffs fort. Derivate wurden jedoch um bloße Differenzgeschäfte (Nr. 3) erweitert, sodass nach dem Umsetzungsgesetzentwurf auch Daytradinggeschäfte oder Kreditderivate erfasst wurden. Die Begriffsausweitung soll die Anwendung des Gesetzes erleichtern und somit das Anlegervertrauen stärken.

Zudem wurde die „Erste Informationsstufe“ des §37d WpHG ersatzlos gestrichen. Der Anlegerschutz durch Information soll durch die erweiterten Anforderungen der Verhaltenspflichten nach §31ff. WpHG auch bei Derivaten ausreichend gewährleistet sein. Kernbereich der einzigen Informationsstufe der §§31ff. WpHG ist auch die bestmögliche Ausführung (Best Execution; §33a WpHG), die durch eine standardmäßige Kundenkategorisierung (§31a WpHG) gewährleistet werden soll. Der notwendige individuelle Aufklärungsinhalt ist an diesen Kundenkategorien auszurichten. Derivate sind demnach der höchsten Schutzstufe zuzuordnen.

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1.  : Zantow, Roger (2004) Finanzierung – Die Grundlagen modernen Finanzmanagements, München: Pearson Studium, Seite 256–257
  2. Unterliegt der Akteur einer staatlichen Regulierung, z. B. bankaufsichtlichen Eigenkapitalregeln, gilt dies ggf. nicht mehr.
  3.  : Zantow, Roger (2004) Finanzierung – Die Grundlagen modernen Finanzmanagements, München: Pearson Studium, Seite 255

Literatur

  • John C. Hull: Optionen, Futures und andere Derivate. „Aus dem Englischen von Hendrik Hoffmann.“ Pearson Studium, München 2005, ISBN 3-8273-7142-2.
  • Michael Bloss, Dietmar Ernst: Derivate – Handbuch für Finanzintermediäre und Investoren. Oldenbourg Verlag, München 2008, ISBN 978-3-486-58354-0.
  • Sebastian Kind: Börsen- und Finanztermingeschäfte. Peter Lang, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-631-53077-3.
  • Ernst Müller-Möhl, Erhard Lee: Optionen und Futures – Grundlagen und Strategien für das Termingeschäft in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. 5. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2002, ISBN 3-7910-1819-1.
  • Roger Zantow: Finanzierung. Die Grundlagen modernen Finanzmanagements. Pearson Studium, München 2004, ISBN 3-8273-7088-4.

„Derivative Finanzinstrumente im Recht“ (Günter Reiner, Universität der Bundeswehr Hamburg)
  • Deutscher Derivate Verband e.V.
  • Deutsche Bundesbank – Finanzderivate und ihre Rückwirkung auf die Kassamärkte (PDF-Datei; 177 kB)
  • Derivate-Auflistung als Baum-Graph, Financial Times Deutschland, Januar 2009
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