Feldherr

Als Feldherr bezeichnet man den Oberbefehlshaber und höchsten Militärangehörigen im Krieg.

Nach Carl von Clausewitz bezeichnet man als Feldherr den „an der Spitze eines gesamten Krieges oder eines Kriegstheaters stehenden General“.

Inhaltsverzeichnis

Stellung

Der Feldherr steht der politischen Spitze gegenüber und ist ihnen unterstellt. Da die von ihm allein verantworteten militärischen Entscheidungen Konsequenzen haben, wird von ihm auch in hohem Maße Einsicht in die höheren Staatsverhältnisse verlangt.

Aufgaben

  • im Frieden Planung militärischer Optionen für politische Konflikte
  • im Krieg die Wiederherbeiführung politischer Lösungen durch Zerschlagung der militärischen Handlungsfähigkeit des Gegners

Im Einzelnen sind seine Aufgaben nach Montgomery:

Feldherren in der Geschichte

Es hat in der Geschichte Feldherren gegeben, die die obigen Aufgaben nicht erfüllen konnten. Die Ergebnisse waren im Allgemeinen ein Misserfolg.

Clausewitz erwähnt auch den Unter-Feldherren, der sich jedoch bereits im starken Maße vom Feldherren unterscheidet, da er viele Entscheidungen nicht mehr alleinverantwortlich zu tragen hat. Damit wird die Trennungslinie zum Feldherren eindeutig der zufallenden Verantwortung zugeschrieben.

Da Politik und Militär in der Geschichte nicht immer strikt getrennt waren, sind auch einige Politiker und Monarchen, die im Kriegsfalle ihre Armeen befehligt haben, den Feldherren zuzurechnen.

Bekannte Feldherren

Siehe: Liste von Militärs, Kategorie:Militärperson

Carl von Clausewitz: Vom Kriege

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