Finanzpolitik

Die Finanzpolitik ist ein Politik-Bereich, der sich mit den Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes beschäftigt. Sie nutzt die Erkenntnisse der Finanztheorie und setzt sie in konkretes politisches Handeln um. Dazu gehört die Festlegung der Steuern und Subventionen, ggf. Aufnahme von neuen Krediten und die Verabschiedung eines Haushaltes.

Wird mittels antizyklischer Finanzpolitik auf die Konjunktur Einfluss genommen, spricht man von Konjunkturpolitik. Der Teilbereich Fiskalpolitik kann deshalb sowohl der Finanzpolitik als auch der Konjunkturpolitik zugeordnet werden.

Die Finanzpolitik ist meistens in einem eigenen Ministerium angesiedelt. In Deutschland gibt es auf Bundesebene das Bundesministerium der Finanzen, daneben haben die Bundesländer eigene Finanzministerien und die Kommunen einen Kämmerer.

Fehlende Staatseinnahmen werden oft durch Schulden finanziert. Dazu werden Bankkredite aufgenommen oder z. B. auf Bundesebene Anleihen von der Bundesvermögensverwaltung an der Börse platziert.

In der Europäischen Währungsunion ist die Finanzpolitik durch die EU-Konvergenzkriterien stark eingeschränkt, um Sekundäreffekte durch monetäre Alimentierung und dadurch bewirkte Geldentwertung zu vermeiden.

Eine von strengen Sparzwängen diktierte Finanzpolitik wird als Austeritätspolitik bezeichnet.

Siehe auch: Finanzverwaltung (Deutschland), antizyklische Finanzpolitik

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