Gemeindepolizei
Stadtpolizei
Die Stadtpolizei ist eine Einrichtung der Stadt, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt. Meist setzt sie Stadtrecht, gelegentlich aber auch übergeordnetes Recht, um. In vielen Ländern liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Diese treten insbesondere dann besonders deutlich in Erscheinung, wenn sie (was die Regel ist) für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.
In den meisten dieser Länder gibt es landesweit geltende Gesetze und Vorschriften, die den Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit der Kommunen regeln und eine gewisse Einheitlichkeit in der Polizeiorganisation gewährleisten. Gerade in Äußerlichkeiten (etwa der Uniformierung) können sich die Polizeien einzelner Gemeinden in ein und demselben Land aber stark unterscheiden. Klassische Beispiele sind die italienische Polizia Municipale, die spanische Policía Local oder die schweizerische Gemeindepolizei. Aber auch in Deutschland gibt es seit neustem Stadt-/Kommunalpolizeien, die der kommunalen Verwaltung einer Gemeinde untergeordnet sind. Auch historisch gab es bundesweit noch in der jüngeren Vergangenheit eigene Polizeikräfte der Gemeindeämter.
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Deutschland
→ Polizeibegriff und Polizeibehörde
In Deutschland wurden alle Stadtpolizeien, die teilweise erst nach 1945 entstanden, in den 1960er und 1970er Jahren verstaatlicht. In Hessen und Nordrhein-Westfalen entwickelte sich in den letzten Jahren eine Diskussion, die Bezeichnung Stadtpolizei wieder einzuführen. Dies geschah vor dem Hintergrund, den Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst der Behörden einzuführen. Zudem nahmen die kommunalen Ordnungsbehörden immer mehr polizeiliche Aufgaben wahr.
Baden-Württemberg
Bis in die 1970er Jahre gab es in einigen großen Städten in Baden-Württemberg, so zum Beispiel in Karlsruhe[1], Mannheim und Stuttgart, neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Die Stadtpolizei Stuttgart wurde als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei verstaatlicht.
In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten, der Gemeindevollzugsdienst ist jedoch keine Stadtpolizei im eigentlichen Sinne. Seine Funktionen beschränken sich auf Aufgaben, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind. Manche Ordnungsämter führen daher die Bezeichnung Ordnungspolizei, so zum Beispiel die Ordnungspolizei Konstanz.
Bayern
Die Dienststellen der Stadtpolizei München und der Polizeien der übrigen Gemeinden in Bayern wurden am 1. Oktober 1975 in das Polizeipräsidium München überführt.
Bremen
In Bremerhaven gibt es heute noch eine Ortspolizeibehörde als Teil der Landespolizei von Bremen. Sie gehört zur Bremer Polizei, untersteht jedoch zum Teil dem dortigen Magistrat. In der Öffentlichkeit und gegenüber dem Landes- und Bundesinnenministerium wird diese von der Bremer Polizei repräsentiert.
Die Ortspolizeibehörde hat einen eigenen Führungsstab und ist weiter in Schutz-, Kriminal- und Verwaltungspolizei gegliedert. Dabei entspricht letztere dem Ordnungsamt der Gemeinden der Flächenländer und ist somit Teil der Stadtverwaltung und nimmt daher Aufgaben im Sinne einer Stadtpolizei wahr. In Bremerhaven gibt es vier Polizeireviere. Außerdem unterhält die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eine eigene Verkehrspolizei mit eigenen Sonderfahrzeugen und ein Kriminalmuseum.
Hessen
→ Hauptartikel: Ordnungspolizei (Hessen)
Nach einer Änderung des Hessischen Gefahrenabwehrgesetzes wurde den Gemeindebediensteten, die als Hilfspolizeibeamte beliehen sind, gestattet sich „Ordnungspolizeibeamter“ zu nennen. Als Bezeichnung der Behörde wurde daher „Ordnungspolizei“ für das Ordnungsamt eingeführt; viele Gemeinden änderten daraufhin die Fahrzeugaufschriften und Ärmelabzeichen der Uniformen.
Besonders in Frankfurt am Main und Darmstadt kam es jedoch zu Protesten gegen die Umbenennung, da der Begriff „Ordnungspolizei“ im Nationalsozialismus für eine Organisationsform der Polizei verwendet worden war. Die Aufschriften wurden daraufhin in Darmstadt in Kommunalpolizei und in Frankfurt am Main sowie später auch in Offenbach und in der Landeshauptstadt Wiesbaden in Stadtpolizei geändert.
Die Städte Gießen, Fulda, Kassel und alle andere Gemeinden in Hessen verwenden jedoch weiterhin den Begriff „Ordnungspolizei“. Viele Kommunen haben zwischenzeitlich andere Bezeichnungen gewählt, wie zum Beispiel „Ordnungsbehörde“ oder „Allgemeine Ordnungsbehörde“.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wurde ebenfalls über die Bezeichnung „Stadtpolizei“ nachgedacht, da viele Gemeinden bereits uniformiert Vollzugsaufgaben aus ihrem Bereich wahrnehmen. Oft wird dieser Außendienst „Kommunaler Ordnungsdienst“ genannt. Die entsprechende Gesetzesvorschrift ist noch nicht geändert. Deswegen wird weiterhin die Bezeichnung Kommunaler Ordnungsdienst verwendet.
Schweiz
Die Aufgaben der uniformierten Polizeiorgane werden in der Schweiz von der Kantons- und der Gemeinde- oder Stadtpolizei wahrgenommen. Sie untersteht i. d. R. einem kommunalen Sicherheits- oder Polizeidepartement.
Die grösste Stadtpolizei der Schweiz ist die Stadtpolizei Zürich. Weitere Stadtpolizeien mit erweiterten Polizeikompetenzen sind Lausanne, St. Gallen und Lugano sowie die Stadtpolizei Winterthur. Die Stadtpolizeien von Lausanne, Winterthur und Zürich setzen eigene Kriminal- oder Ermittlungsdienste ein.
Polizeireformen
Kanton Aargau: Zu Beginn des neuen Jahrtausends bildete die Aargauer Regierung Regionalpolizeien, in deren Zentrum jeweils ehemalige Stadtpolizeien stehen: Wettingen, Baden, Aarau, Lenzburg und Zofingen. Hinzu kommt neu das Fricktal.
Kanton Bern: Mit einer Volksabstimmung vom 11. März 2007 beschloss das Berner Volk, auf den 1. Januar 2008 die Stadtpolizei Bern ins kantonale Polizeikorps zu integrieren. Bis ins Jahr 2011 sollen sämtliche kommunalen Korps im Kanton Bern in der Einheitspolizei Police Bern (der Kantonspolizei Bern) vereint sein.
Kanton Graubünden: Im großflächigen, stark kompartimentierten Kanton hat die kommunale Autonomie eine hohe Bedeutung und so auch die binnenkantonale Polizeihoheit. Bündner Stadtpolizeien: Chur (Coira), St. Moritz und Arosa.
Kanton Solothurn: Seit 2005 beschäftigte die Forderung nach einer Einheitspolizei die Regierung. Von dieser Idee wurde 2009 Abstand genommen, die Städte wollten ihre Polizeikompetenzen nicht abtreten. Ab Januar 2010 wird die Kantonalsolothurner Polizeiführung zwar gestrafft, die Stadtpolizeikorps Solothurn, Grenchen und Olten bleiben bestehen.
Kanton Tessin (Ticino): Lugano, Locarno, Bellinzona und mehrere Gemeinden haben eigene Korps.
Kanton Neuenburg (Neuchâtel): Die Stadtpolizei Neuenburg soll bis 2014 in das kantonale Polizeikorps integriert werden, so wie dies bereits mit den Stadtkorps von Le Locle und La Chaux-de-Fonds geschah.
Kanton Waadt (Vaud): Die Waadtländer Abstimmung zur Schaffung einer Einheitspolizei vom 27. September 2009 scheiterte: Der binnenkantonale Polizeiföderalismus wird zwar reorganisiert, die kommunalen Polizeikompetenzen bleiben jedoch weitgehend bestehen. Das bedeutendste Korps führt die Lausanne. Weitere Waadtländer Korps sind die Stadtpolizeien Yverdon, Montreux und Morges.
Kanton Wallis (Valais): Im zergliederten Bergkanton existieren zahlreiche Gemeindepolizeien. Städtische Korps sind Sitten (Sion), Martinach (Martigny), Siders (Sierre) und Brig.
Kanton Zürich: 2001 verwarfen die Wähler die Schaffung einer Einheitspolizei. Seither wirken neben der Kantonspolizei im Wesentlichen die Stadtpolizei Zürich sowie die Stadtpolizei Winterthur nach Maßgabe des Polizeiorganisationsgesetzes aus dem Jahr 2006. Zudem arbeiten rund vierzig weitere Stadt- und Gemeindepolizeien, darunter etwa diejenige von Uster auf ihren kommunalen Hoheitsgebieten.
Die genaue Anzahl konstituierter Schweizer Stadt- und Gemeindepolizeien kann nicht genannt werden, zu verschieden sind die Regelwerke und Organisationen. Tatsache ist jedoch, dass die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs rund hundert Mitglieder zählt.
Österreich
→ Hauptartikel: Gemeindesicherheitswache (Österreich)
In Österreich können Gemeinden oder Städte eine eigene Sicherheitswache gründen. Im SPG werden diese Wachkörper daher auch nicht als Stadtpolizei bezeichnet, die korrekte Bezeichnung lautet Gemeindewachkörper oder Gemeindesicherheitswache.
Die Gemeindesicherheitswache ist nicht mit der Bundespolizei, bzw. Bundespolizeidirektion zu verwechseln. Gemeindesicherheitswachen haben die vollen sicherheitspolizeilichen Befugnisse innerhalb ihres Einsatzbereiches - dem Gemeindegebiet.
Die Bediensteten sind Gemeindeangestellte und rekrutierten sich früher üblicherweise aus ehemaligen Bundesgendarmerie- oder Sicherheitswachebeamten, nun aus ehemaligen Bediensteten der Bundespolizei.
Städte, in der eine Bundespolizeidirektion besteht, (nicht zu verwechseln mit dem Wachkörper Bundespolizei) dürfen keine Gemeindesicherheitswachen einrichten. Dies gilt für die meisten Statutarstädte, darunter alle Landeshauptstädte bis auf Bregenz, sowie die Bundeshauptstadt Wien. Daher sind die Ordnungswache Graz, die Ordnungswache in Wels[2] und der Ordnungsdienst in Linz (Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH)[3] keine Gemeindesicherheitswachen, sondern besondere Einrichtungen, deren genaue Ausgestaltung und deren Befugnisse sich von Stadt zu Stadt stark unterscheiden.
Im Rahmen des Österreich-Konvents gab es auch Überlegungen, die Gemeindewachkörper abzuschaffen, mit der Begründung, tatsächlich einen einzigen, bundesweiten Wachkörper zu schaffen, um das Gewaltmonopol und damit die innere Sicherheit komplett in die Hand des Bundes zu legen. Diese Bestrebungen wurden aber aufgrund der Proteste von Seiten der Länder und des Städte- beziehungsweise des Gemeindebundes verworfen.
Andere Staaten
Frankreich
In Frankreich heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei police municipale und untersteht dem Bürgermeister.
Namibia
In Namibia wurde 2004 in der Hauptstadt Windhoek die Stadtpolizei Windhoek gegründet. Sie nimmt polizeiliche Aufgaben zum Erhalt der allgemeinen Sicherheit und der Verkehrssicherheit wahr.
Italien
In Italien heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei Polizia Municipale und untersteht dem Bürgermeister oder einem Stadtrat. Für die rechtliche Regelung sind in diesem Bereich die italienischen Regionen oder die autonomen Provinzen (zum Beispiel Südtirol) zuständig. Die alte, nicht mehr gebrauchte Benennung lautet Vigili Urbani.
Polen
In Polen heißt die Stadtpolizei Straż miejska, und ist landesweit unter der Telefonnummer 986 zu erreichen. Sie untersteht dem jeweiligen Gemeinderat.
Spanien
In Spanien verfügen zahlreiche Städte und Gemeinden über lokale Polizeikräfte, oft Policía Local oder Policía Municipal genannt. Erwähnenswert ist die Guardia Urbana in Barcelona mit ihrer an britische Polizeiuniformen erinnernden Erscheinung.
Auf den Balearen, hier Mallorca, gibt es eine Vielzahl von Policia Local Dienststelle. Auf der Straße fallen sie auf, weil die Fahrzeuge dieser Polizeien in den Farben der mallorquinischen Nationalflagge lackiert worden sind. Untere Hälfte Gelb, dann ein lilafarbener Streifen und ab Fenster nach oben in Rot gehalten. Jeder Bezirk auf Mallorca ist polizeilich auf dem Fahrzeug zu identifizieren. Unter dem großen Schriftzug Policia Local steht in kleiner Schrift der entsprechende Bezirk. Bekannt sind Ajunament de (Ad) Campanet, Ad Llucmajor, Ad Sta. Eugenia, Ad Inca, Ad Escora, Ad Ariany, Ad Capdepera, Ad Sant Joan, Ad Bunyola, Ad Sta. Margalida, Ad Valdemossa, Ad Santanyi, Ad Alcudia, Ad Soller.
Die Guardia Civil ist an ihren (in militärischem Grün gehaltenen) eher schlichten Fahrzeugen auszumachen und die “Stadt- und Verkehrspolizei an ihren blauen Pkw. Dazu kommen noch einige Einheiten, die auf Motorrollern (vornehmlich Palma) und Motorrädern unterwegs sind.
Tschechien
In Tschechien heißt die Gemeinde- oder Stadtpolizei Obecní policie (umgangssprachlich městská policie oder měšťáci). Sie unterliegt dem jeweiligen Gemeinderat. Die Befugnisse der Gemeindepolizei sind beschränkter, als die der Staatspolizei und die Hauptaufgaben der Gemeindepolizei sind besonders die Überwachung der Befolgung der Rechtsvorschriften (besonders Parkverbote und Höchstgeschwindigkeitslimite) und die Überwachung der Befolgung der Nachtruhe und Ordnung in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Einzelnachweise
- ↑ bis 1972, siehe karlsruhe:Stadtpolizei Karlsruhe
- ↑ Neue Ordnungswache in Wels. In: ORF. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
- ↑ Stadtwache: Linzer Ordnungshüter angelobt. In: Oberösterreichische Nachrichten. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
IPA Liste der Gemeindesicherheitswachen in ÖsterreichWebsite der Schweizerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs Literatur
Lehmann, Fritz: Der Polizeikompass - Eine Orientierungshilfe in der föderalistischen Polizeilandschaft der Schweiz. 2007, Neuchâtel. Verlag Schweizerisches Polizei-Institut. ISBN 978-2-940385-10-2.
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