Generikum

Dieser Artikel beschreibt generische Arzneimittel. Zu anderen generischen Objekten, ebenfalls Generikum genannt, siehe Generik.

Als Generikum (Plural Generika) bezeichnet man ein Arzneimittel, das eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments ist. Von diesem Originalpräparat kann sich das Generikum bezüglich enthaltenen Hilfsstoffen und Herstellungstechnologie unterscheiden.

Ein Generikum soll dem Originalprodukt in dessen beanspruchten Indikationen therapeutisch äquivalent sein, d. h., es muss ihm in Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen. Diese therapeutische Äquivalenz wird für niedermolekulare Wirkstoffe dann angenommen, wenn die Bioverfügbarkeit eines Generikums einschließlich des statistischen Vertrauensbereichs innerhalb von 80% bis 125% der Bioverfügbarkeit des Originalpräparats liegt (Bioäquivalenz). In der Praxis beträgt die Abweichung vom Originalpräparat zumeist aber weniger als 5%.[1]

Die Regelungen für eine therapeutische Äquivalenz von biologischen Arzneistoffen befinden sich noch in der Diskussion. Zumeist werden heute noch klinische Studien bei Patienten zum Beleg der therapeutischen Äquivalenz gefordert (siehe Biosimilars).

Generika werden zumeist unter dem internationalen Freinamen (INN) des Wirkstoffes mit dem Zusatz des Herstellernamens angeboten. Daneben gibt es so genannte Markengenerika (branded generics), die patentfreie Wirkstoffe unter einem neuen Handelsnamen anbieten. Zumeist handelt es sich auch um reine Generika, jedoch weisen Markengenerika manchmal auch technologische Fortschritte zum Originalpräparat oder reinen Generika auf.

Generika sind in der Regel billiger als das Arzneimittel des Erstanbieters, da keine Forschungskosten anfallen und die Entwicklungskosten für ein Generikum sehr gering sind. Sie müssen deshalb auch nur sehr begrenzt amortisiert werden. Die Stiftung Warentest hat in einer Untersuchung im September 2004 festgestellt, dass die Preise für generische Medikamente teilweise nur ein Drittel des Originalpräparates betragen. Um den durch die pharmazeutische Forschung erzielten Nutzen nicht sofort an die Generika-Hersteller zu verlieren, sind die von den forschenden Arzneimittelherstellern (in Deutschland organisiert im Verband Forschender Arzneimittelhersteller) entwickelten Produkte durch Patente geschützt. Der Patentschutz bewirkt, dass die Originalpräparate in den ersten Jahren nach der Markteinführung keine Konkurrenz durch Generika haben. Er behindert aber auch die Nutzung billiger neuer Arzneimittel in Entwicklungsländern.

Inhaltsverzeichnis

Beispiel

Beispielhaft für Generika sind Acetylsalicylsäure-haltige Präparate. Der ursprünglich von der Bayer AG (Leverkusen) entwickelte und in verschiedenen Arzneiformulierungen unter dem Namen Aspirin vertriebene Wirkstoff ist nunmehr Bestandteil zahlreicher Generika wie z.B. ASS Ratiopharm.

Rechtliche Schranken für den Markteintritt von Generika

Der Markteintritt von Generika wird durch verschiedene Rechtsvorschriften beschränkt. Dazu zählt einerseits das Patentrecht, andererseits greift auch ein arzneimittelrechtlicher Unterlagenschutz für die Zulassungsunterlagen des Originalherstellers. In der Regel ist eine Markteinführung von Generika erst zehn bis 15 Jahre nach Erstzulassung des Referenzarzneimittels zulässig.

Die Patentgesetze sehen eine Patentlaufzeit von 20 Jahren vor. Da Arzneimittel eine lange Entwicklungszeit haben und ein zeitraubendes Zulassungsverfahren durchlaufen müssen, wodurch die effektive Marktexklusivität deutlich verkürzt wird, wurden in der Europäischen Union, aber auch in anderen Ländern ergänzende Schutzzertifikate eingeführt. Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 kann einem Patentinhaber ein solches Zertifikat für fünf Jahre erteilt werden; die Dauer der Marktexklusivität ab der ersten Arzneimittelzulassung ist auf höchstens 15 Jahre beschränkt.[2] Abweichend davon kann das Patent oder Schutzzertifikat um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn das Arzneimittel für eine pädiatrische Indikation nach der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 (Kinderarzneimittel-Verordnung) zugelassen wird.[3]

Unabhängig vom Patentschutz sieht das Europäische Arzneimittelrecht in der Richtlinie 2001/83/EG vor, dass Generika erst zehn Jahre nach Zulassung des Originalpräparats in den Verkehr gebracht werden dürfen. Wenn der Originalhersteller vorher eine Zulassung in weiteren Indikationen mit bedeutendem klinischen Nutzen im Vergleich zu den bestehenden Therapien erhält, wird dieser Unterlagenschutz auf höchstens 11 Jahre verlängert.[4] Erst nach Ablauf dieser Frist darf der Generikahersteller auf die in den Zulassungsunterlagen für das Referenzarzneimittel dokumentierten Ergebnisse der vorklinischen und klinischen Versuche des Originalherstellers verweisen.

Die Durchführung klinischer Studien durch Generikafirmen wird vom Patent- und Unterlagenschutz nicht berührt (Versuchsprivileg; Roche-Bolar provision).

Zulassung von Generika

Zulassungen[5] entsprechend Richtlinie 2001/83/EG und Vergleich mit USA[6]
JahrMRPDCPgesamtUSA
2008291621912
2007330311640683
2006379040419510
2005613467
2004495413
2003319373
2002226364

Die Zulassung von Generika läuft nach denselben Prinzipien ab wie die Zulassung sonstiger Medikamente. Dazu gibt es in Europa die Möglichkeit einer Zulassung über das zentrale Zulassungsverfahren (CP: „Centralized Procedure“; gilt in allen Ländern des EWR und ist für Generika nur mit spezieller Genehmigung der Europäischen Arzneimittelagentur möglich), das dezentrale oder gegenseitige Anerkennungsverfahren (DCP/MRP „Decentralized Procedure“/„Mutual Recognition Procedure“; gilt wahlweise in mehreren Ländern des EWR), sowie das nationale Zulassungsverfahren (gilt jeweils nur in einem Land).

Zum Nachweis, ob ein Generikum zugelassen werden kann sind einerseits die gleichen umfangreichen qualitativen Unterlagen, wie bei allen anderen Medikamenten vorzulegen, als auch entsprechende klinische Daten. Für die klinischen Daten sind allerdings bei Generika in der Regel meist Bioäquivalenzstudien ausreichend. Die Bewertung dieser Studien hat einer Richtlinie der Agentur[7] zu entsprechen. Eine neue Richtlinie wurde von der „EWP-PK drafting group“, einer Untergruppe der „Efficacy Working Party“ des CHMP („Committee for Medicinal Products for Human Use“, Ausschuss für Humanarzneimittel) der Europäischen Arzneimittelagentur überarbeitet und tritt am 1. August 2010 in Kraft.[8]

Therapeutischer Einsatz von Generika

Generika haben heute einen festen Platz in der Arzneimitteltherapie. Grundsätzlich ist ihr Einsatz aus therapeutischer Sicht etabliert. Generika sind heute oft das wichtigste Standbein der Arzneimittelversorgung, in Deutschland waren 2008 über 60% aller zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordneten Arzneimittel Generika.

Dennoch werden immer wieder etwaige Nachteile einer Behandlung mit Generika diskutiert. Bei der Anwendung von Generika sind drei verschiedene Einsatzmöglichkeiten zu unterscheiden:

  • Neueinstellung auf einen Wirkstoff: bei einer Neueinstellung auf einem Wirkstoff spielen eventuell existierende Unterschiede in der Bioverfügbarkeit keine Rolle, da die Dosis des Arzneimittels individuell nach Wirksamkeit und Verträglichkeit gewählt werden kann. Daher bestehen, auch aus theoretischer Sicht, keine Unterschiede zwischen dem Einsatz eines Originalpräparates oder eines Generikums.
  • Wechsel von einem Originalpräparat auf ein Generikum: der von Zulassungsbehörden entwickelte Bioäquivalenzbereich von Blutspiegeln zwischen 80% und 125% der Originalpräparate hat sich bewährt. In der Praxis sind die Abweichungen sogar deutlich geringer.[1] In der Fachöffentlichkeit wird jedoch diskutiert, ob ein solcher Wechsel bei Arzneimitteln, die für schwerwiegende Erkrankungen verordnet werden und eine enge therapeutische Breite haben, vertretbar und sinnvoll ist. Beispiele für solche Arzneimittel sind Antikonvulsiva,[9][10] Antiarrhythmika[11] oder Antikoagulantien.[12] Für Wirkstoffe mit geringer therapeutischer Breite kann daher von den Zulassungsbehörden auch ein engerer Bioäquivalenzbereich von 90% bis 111% gefordert werden.[7]
  • Wechsel von einem Generikum auf ein anderes Generikum: solche Wechsel werden für die Zulassung von Generika nicht untersucht. Die angegebene Bioäquivalenz gilt nur zwischen dem Originalpräparat und dem jeweiligen Generikum. Theoretisch können Unterschiede von bis zu 45% in den Blutspiegeln auftreten. Hat z.B. Generikum A eine 85%ige Bioverfügbarkeit des Originals und Generikum B eine Bioverfügbarkeit von 120% des Originals, könnte der Blutspiegel bei einem Wechsel von A zu B um gut 40% steigen. Bei einem Wechsel von B zu A könnte der Blutspiegel um knapp 30% fallen. Beide Wechsel wären nicht durch das Konzept der Bioäquivalenz gedeckt.[13]

Wirtschaftliche Bedeutung von Generika in Deutschland

Im generikafähigen Markt, also im Markt der nicht mehr patentgeschützten Medikamente, ist der Anteil der Generika kontinuierlich angestiegen. Lag der Verordnungsanteil von Generika bei gesetzlich Krankenversicherten Anfang der 80er Jahre noch bei ca. 30%, erreichte er 2002 ungefähr 75% und 2008 ca. 85%. Nimmt man alle Medikamente als Grundlage, lag der Verordnungsanteil von Generika 2008 bei etwa 62%. Im weltweiten Maßstab sind dies hohe Werte.

Nach Berechnungen des der Generikaherstellerverbands Progenerika sollen durch die Verwendung von Generika im Jahr 2008 Einsparungen in Höhe von 11 Mrd. Euro in der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung erreicht worden sein.[14] Privatversicherte erhalten in Deutschland anteilig weniger Generika und dafür mehr Originalpräparate. Der Verordnungsanteil am generikafähigen Markt bei Privatpatienten beträgt etwa 46,4%.[15]

Hersteller und Verbände

Die Hersteller von innovativen, forschungsintensiven Medikamenten und von Generika bilden meist zwei scharf voneinander getrennte Gruppen innerhalb derselben Branche, da die forschenden Pharma-Unternehmen in den Generika-Produzenten lediglich Nutznießer sehen, die die Früchte ihrer eigenen Arbeit ohne Forschungsaufwand einsammeln und zu Kampfpreisen in den Markt drücken. Umgekehrt vertreten die Generika-Hersteller den Standpunkt, dass die Hersteller der Originalpräparate die hohen Preise ihrer Produkte auch dann noch einfordern, wenn die Forschungskosten sich längst amortisiert haben, wodurch das Gesundheitssystem bzw. die Kostenträger unmäßig finanziell belastet werden. Kritiker bemerken ferner, dass die Marketingausgaben die Forschungsausgaben der Pharmaunternehmen überwiegen. Allerdings produzieren immer mehr forschende Pharmaunternehmen selbst auch Generika. So ist zum Beispiel die Novartis-Tochter Sandoz mit Hauptsitz in Holzkirchen die zweitgrößte Generika-Firma der Welt. Auch Generikahersteller selber haben oft Tochterfirmen, die das inhaltsgleiche Präparat noch günstiger anbieten (z.B. gehört AbZ Pharma zu Ratiopharm und 1A-Pharma zu Hexal, die wiederum zu Novartis gehört).

Bekannte Hersteller von Generika in Deutschland sind Ratiopharm, Hexal und Stada. Bei diesen Herstellern handelt es sich um Anbieter umfangreicher Produktpaletten zu unterschiedlichen Indikationen. Andere Hersteller konzentrieren sich auf wenige Schwerpunkte, wie beispielsweise der Hautspezialist Dermapharm. Über die Bedeutung der Generikaindustrie für die Gesundheitsversorgung in Deutschland informiert eine Studie aus dem Juni 2005[16], die die Accenture GmbH in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Ingolstadt durchgeführt hat.

Der Verband Pro Generika ist der wichtigste Verband der Generika-Industrie in Deutschland. Seine 18 Mitglieder[17] decken einen Marktanteil von gut 90 Prozent der Hersteller ab, die ausdrücklich als Generikaunternehmen auftreten. Der seit 1986 bestehende Deutsche Generikaverband vertritt dagegen vor allem die Interessen kleinerer und mittlerer Generikahersteller in Deutschland. Er setzt sich insbesondere für Wettbewerb durch möglichst viele Wettbewerber ein. Die generische Industrie in Österreich wird durch den Österreichischen Generikaverband (ÖGV) vertreten.

Große Generikahersteller

Größte Generikahersteller der Welt 2007 nach Umsatz in Millionen US-Dollar.[18]
UnternehmenLandUmsatz
TevaIsrael4672
Sandoz (Generikasparte von Novartis)Schweiz3577
RatiopharmDeutschland1314
BarrUSA1241
WatsonUSA1241
StadaDeutschland1168
MylanUSA1095
ActavisIsland1022
RanbaxyIndien803
Dr. Reddy’sIndien584
Größte Generikahersteller der Welt 2005 nach Umsatz in Millionen US-Dollar.[19]
UnternehmenLandUmsatz
TevaIsrael5250
Sandoz (Generikasparte von Novartis)Schweiz4494
Merck KGaADeutschland2227
RatiopharmDeutschland2001
WatsonUSA1646
StadaDeutschland1267
RanbaxyIndien1178
Pliva (2006 an Barr verkauft)Kroatien1174
AndrxUSA1042
BarrUSA1030
MylanUSA932
ActavisIsland579
Größte Generikahersteller der Welt 2002 nach Umsatz in Millionen US-Dollar.[20]
UnternehmenLandUmsatz
TevaIsrael2518
Sandoz (Generikasparte von Novartis)Schweiz1812
AllerganUSA1385
WatsonUSA1223
Ivax (2006 von Teva übernommen)USA1197
BarrUSA1189
Hexal (inkl. Eon Labs; 2005 von Novartis übernommen)Deutschland1111
MylanUSA1104
Merck KGaADeutschland1074
Schwarz Pharma (2006 von UCB übernommen)Deutschland908
RatiopharmDeutschland878

Einzelnachweise

  1. a b Nwakama PE, Haidar SH, Yang YS, Davit BM, Conner DP, Yu LX. Generic Drug Products Demonstrate Small Differences in Bioavailability Relative to the Brand Name Counterparts: A Review of ANDAs Approved 1996 - 2005. 12th Annual FDA Science Forum, 18.-20. April 2006. (engl.).
  2. Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel: siehe Erwägungsgründe und Artikel 13
  3. Verordnung (EG) Nr. 1901/2006: Artikel 36
  4. Richtlinie 2001/83/EG: Artikel 10 (1)
  5. Statistiken zu nicht zentralisierten Zulassungsverfahren der Heads of Medicines Agencies
  6. Ted Sherwood: Generic Drugs: Overview of ANDA Review Process. In: CDER Forum for International Drug Regulatory Authorities. Food and Drug Administration, Office of Pharmaceutical Science, 16. April 2008, abgerufen am 10. Juli 2009 (386KB PDF, englisch).
  7. a b Note for Guidance on the Investigation of Bioavailability and Bioequivalence. The European Agency for the Evaluation of Medicinal Products, Committee for Proprietary Medicinal Products, 26. Juli 2001, abgerufen am 6. Juli 2009 (99KB PDF, englisch).
  8. Guideline on the Investigation of Bioequivalence. European Medicines Agency, Committee for Medicinal Products for Human Use, 20. Januar 2010, abgerufen am 29. Januar 2010 (232KB PDF, englisch).
  9. Steinhoff BJ, Runge U, Witte OW et al. Substitution of anticonvulsant drugs. Ther Clin Risk Manag. 2009; 5:449-457. PMID 19707254.
  10. Berg MJ, Gross RA, Tomaszewski KJ et al. Generic substitution in the treatment of epilepsy: case evidence of breakthrough seizures. Neurology. 2008; 71:525-530. PMID 18695164.
  11. Reiffel JA, Kowey PR. Generic antiarrhythmics are not therapeutically equivalent for the treatment of tachyarrhythmias. Am J Cardiol. 2000; 85:1151-1153. PMID 10781771.
  12. Kesselheim AS, Misono AS, Lee JL et al. Clinical equivalence of generic and brand-name drugs used in cardiovascular disease: a systematic review and meta-analysis. J Am Med Ass. 2008; 300:2514-2526. PMID 19050195.
  13. Duh MS, Paradis PE, Latrémouille-Viau D et al. The risks and costs of multiple-generic substitution of topiramate. Neurology. 2009; 72:2122-2129. PMID 19528520.
  14. Der Arzneimittelmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2008. In: Pressemitteilungen 2009. Pro Generika e.V., 12. Februar 2009, abgerufen am 9. Juli 2009 (PDF, 71KB).
  15. F. Wild: Die Bedeutung von Generika in der PKV im Jahr 2007. 8. September 2009.
  16. Accenture Health & Life Sciences. Die Bedeutung der Generikaindustrie für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Juni 2005.
  17. Mitgliedsunternehmen des Verbands Pro Generika, 16. März 2006.
  18. Tabellen und Infografiken zur Pharmabranche. Handelsblatt, 15. August 2008, abgerufen am 8. Juli 2009.
  19. Handelsblatt, 20. Sept. 2006, S. 19.
  20. Gerhard Kocher, Willy Oggier (Hrsg.): Gesundheitswesen Schweiz 2004-2006. Verlag Hans Huber, Bern, 2004, 336 S. ISBN 3-456-84080-2.

Stiftung Warentest über preisgünstige Generika in Deutschland. September 2004.
  • Pro Generika
  • Deutscher Generikaverband
  • Österreichischer Generikaverband
  • Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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