Hypothekenbankgesetz

Basisdaten
Titel:{{{Titel}}}
Abkürzung:HBG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Handelsrecht
FNA:7628-1
Datum des Gesetzes:19. Dezember 1990
(BGBl. I S. 2898)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch:Art. 8 G vom 5. April 2004
(BGBl. I S. 502)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
9. April 2004
(Art. 13 G vom 5. April 2004)
Außerkrafttreten:19. Juli 2005
(BGBl. I S. 1373, 1393)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Hypothekenbankgesetz (HBG) regelte die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken in Deutschland. Gegenwärtig gültig ist das HBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2674) zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist hier zu finden.

Das Gesetz wurde ab dem 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) abgelöst und ist nur noch im Rahmen der Übergangsvorschriften anwendbar (gem. Artikel 18, Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts vom 22. Mai 2005 (BGBl. I S. 1373))

Hauptzwecke des HBG sind:

Die Regelungen des HBG beziehen sich primär auf Hypothekenbanken, viele Bestimmungen gelten jedoch in analoger Form für alle Banken (z.B. die Regelungen zum Beleihungswert in § 12 HBG).

Weblinks zu zu

Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
© Diese Definition / dieser Artikel zu Hypothekenbankgesetz stammt von Wikipedia und ist lizensiert unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Hypothekenbankgesetz , die Versionsgeschichte und die Liste der Autoren einsehen. © Dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte
und die Liste der Autoren einsehen.