Kasualien

Kasualie oder Amtshandlung ist eine kirchliche Zeremonie, Handlung oder Veranstaltung, die von einem Pfarrer für bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen durchgeführt wird.

Das Wort ist abgeleitet von lat. casus „Fall“, d. h. die Kasualie wird in bestimmten „Fällen“ bzw. bei Bedarf ausgeführt. Im Besonderen sind das Taufe, Trauung (Hochzeit), Beerdigung (Bestattung), Konfirmation oder Traujubiläen. Kasualien (besonders Konfirmation und Taufe) können auch mit einem normalen Gemeindegottesdienst verknüpft sein.

Für die Erteilung der meisten Kasualien oder bei einer Mitwirkung daran ist je nach Landeskirche meist die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung (bei einer Trauung müssen meistens beide Trauleute Mitglied der Kirche sein, bei einer Taufe (Kindstaufe) die Eltern des Kindes und mindestens ein Pate usw.). Damit eine Kasualie in einer anderen Gemeinde als der eigenen Ortsgemeinde durchgeführt werden kann, ist ein Dimissoriale notwendig, z. B. benötigt Jemand, der oder die Taufpate in einer anderen Kirchengemeinde als der eigenen werden will, einen Patenschein.

Vorreformatorisch wurden Kasualien mit separaten Abgaben belegt, die auch als Stolgebühren bezeichnet wurden. Eine solche “Leistungstheologie” lehnten die Protestanten ab.

Sinnverwandt: Kasuistik

Literatur

  • Christian Grethlein, Grundinformation Kasualien. Kommunikation des Evangeliums an Übergängen des Lebens, Vandenhoeck & Ruprecht 2007 (UTB 2919).

Bedeutung der Taufe, Ablauf der Taufe
  • Hochzeit, Trauung, Ehe, evangelische Trauung, reformierte Trauung, katholische Trauung, ökumenische Trauung, Segnung homosexueller Paare, Silberhochzeit etc.
  • Seite der EKD zum Thema
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