Katastralgemeinden
Der Begriff Katastralgemeinden stammt aus der Österreich-ungarischen Monarchie, wo Verwaltungseinheiten damit bezeichnet wurden, die im Franziszeischen Kataster als gemeinsam benannte Einheiten geführt werden. In der gleichen Bedeutung wird er noch heute großteils verwendet.
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Geltungsbereich
Die Bezeichnung Katastralgemeinde oder dem entsprechenden Begriff in der jeweiligen Landessprache wird auch heute in den Nachfolgestaaten größtenteils für solche Einheiten aus dem Grenzkataster verwendet.
In folgenden Ländern wird der Begriff auch heute verwendet:
- Österreich
- in Italien (Südtirol, Trient, Triest, Görz und 15 Gemeinden der Provinz Udine, die bis 1923 unter Görzer Verwaltung waren): comune censuario oder comune catastale
- in Slowenien: katastralna občina
- in Kroatien: katastarksa općina
- in der Slowakei: katastrálne územia (Katastralgebiete)
- in Tschechien: katastrální území (Katastralgebiete)
Das Wort kommt von Kataster. Wie der Kataster selbst stammen die Katastralgemeinden aus der Zeit Kaiser Franz I. zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
In Deutschland entspricht die Ortschaft (im rechtlichen Sinne) bzw. die Gemarkung (im grundbuchrechtlichen Sinne) der Katastralgemeinde.
Katastralgemeinde in Österreich
In Österreich wird die Katastralgemeinde heute im Vermessungsgesetz (VermG) geregelt. Dort wird sie folgendermaßen definiert:
„Katastralgemeinden sind diejenigen Teile der Erdoberfläche, die im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster als solche namentlich bezeichnet sind“
– § 7 VermG
Katastralgemeinden entsprechen dem Geltungsbereich des jeweiligen örtlichen Grundbuchs. Damit ist die Katastralgemeinde die kleinste bundesrechtliche Verwaltungseinheit (abgesehen von Wahlsprengeln). Das räumliche Gebiet (die Bestandteile an Grund und Boden) der Katastralgemeinden sind nurmehr eine Eigentumsgliederung: Grundbuchskörper mit Grundstücken, Benutzungsart und Benutzungsabschnitten (Parzellen). Entsprechend der Regelung, dass es in Österreich kein gemeindefreies Gebiet gibt, gehört auch jede Fläche des Staatsgebiets in Österreich einer Katastralgemeinde an.
Den Begriff gibt es seit der Gründung der Grundbücher in Österreich im Jahr 1770 (in Salzburg ab 1805). Dabei wurde für jede damalige Gemeinde ein Grundbuch (Hauptbuch) angelegt. Zur gleichen Zeit wurden in Österreich auch die Hausnummern eingeführt. Gutsgebiete waren häufig als eigene Katastralgemeinden zusammengefasst. War ursprünglich, also im Jahr 1770, eine Gemeinde mit einer Katastralgemeinde ident, kann heute eine Gemeinde durch die verschiedenen Gemeindereformen und Zusammenlegungen im Laufe der Jahrhunderte aus mehreren Katastralgemeinden bestehen.
Katastralgemeinden können bei Gebietsänderungen zeitweise auch in verschiedenen Gemeinden liegen, da die Gliederung der Katastralgemeinden durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erfolgt, die von Gemeinden jedoch durch den jeweiligen Landtag, und die erforderlichen Verwaltungsverfahren unabhängig voneinander erfolgen.
Katastralgemeinde und Ort(schaft)
Nicht zu verwechseln mit den Katastralgemeinden sind die Ortschaften oder Orte, ursprünglich eine Ansammlung von Häusern, die durch eine gemeinsame Konskriptionsnummerierung zusammengefasst wurden. Da diese heute meist durch Hausnummern und Straßennamen ersetzt wurden, kann die Zusammenfassung auch nach anderen Gesichtspunkten, wie etwa räumliche Trennung, erfolgen. Die Begründung einer Ortschaft – immer als Siedlungsraum – kann eine Katastralgemeinde sein, ist es aber nicht zwingend: In einer Katastralgemeinde können auch mehrere Ortschaften liegen, oder sie umfassen nur Weiler/Rotten (bis 10 Häuser), Einöden (bis 3 Wohnstätten), Einzelhäuser, ehemalige Gutshöfe bzw. bestehen aus unbesiedelten Flurstücken.
Auch im Falle, dass eine Ortschaft mit einer Katastralgemeinde identisch ist, kommt es oft vor, dass die beiden Namen unterschiedlich geschrieben werden. Während die ursprüngliche, in den Grundbüchern definierte Schreibweise der Katastralgemeinde meist erhalten blieb, wurden die Ortsnamen oft an neue Rechtschreibregeln angepasst, beispielsweise in Ortsnamen mit dem Wort Weiß wie Weissenbach (Katastralgemeinde) und Weißenbach (Ortschaft). Auch bei Gebmanns in der Katastralgemeinde Göbmanns im Bezirk Korneuburg oder bei Schwaighof in der Katastralgemeinde Schweighof im Bezirk Hartberg liegt diese Anpassung vor.
Am 1. Jänner 2003 gab es in Österreich 7853 Katastralgemeinden, am 1. Jänner 2004 noch 7846, mit 1. Jänner 2008 aber 17.368 Ortschaften.
Siehe auch:
Siehe auch
- Stadtbezirk – analoge Gliederung einer Stadt
Wiktionary: Katastralgemeinde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Österreich:
- Katastralgemeinde. In: Österreich-Lexikon. aeiou/Austria-Forum
- Grundstücksgrenzen und Kataster
- www.meingrundstueck.at
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