Kirchengemeinschaft

Eine Kirchengemeinschaft, manchmal auch als Gemeinschaft oder Communio bezeichnet, ist die durch eine Kirche gegebene Gemeinschaft oder die gegenseitige Anerkennung zwischen Kirchen oder Konfessionen, dass die Partnerkirchen das Wesentliche des christlichen Glaubens umfassen. Nach biblischem Verständnis ist es Jesu Wille, dass die Gläubigen eins sind, so wie er und der Vater eins sind (Joh 17,11 LUT). Im Urchristentum begannen Kirchenspaltungen zur Zeit Paulus, indem einzelne Denominationen gegründet wurden (1. Korinther 1,10–12 LUT).

Vollständige Kirchengemeinschaft – im Bereich der reformatorischen Kirchen meist als „volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft“ bezeichnet – umfasst:

Die Partnerkirchen einer Kirchengemeinschaft bewahren ihre theologische, traditionelle und organisatorische Eigenständigkeit.

Vollständige Kirchengemeinschaft besteht z. B. zwischen

Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen; EKD-Texte 69; 2001.
  • Stellungnahme von Bischof Dr. Diethardt Roth (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche) zu dem Dokument „Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen – Ein Beitrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (= EKD Texte 69, 2001) (PDF-Datei; 29 kB)
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