Kommerzialrat

Kommerzialrat ist ein Berufstitel in Österreich, der ehrenhalber an Personen verliehen wird, die sich in ihren langjährig ausgeübten Berufen Verdienste um die Republik Österreich erworben haben.

Als Kommerzialrat bezeichnen sich auch die Laienbeisitzer bei den Senaten des Handelsgerichtes Wien und der übrigen „Landes- als Handelsgerichte“ — an sich nur auf Dauer ihrer Funktion, jedoch wird auch nach einer allfälligen Rücklegung aus Alters- oder Gesundheitsgründen der Titel faktisch unbeanstandet weitergeführt.

Der Berufstitel und seine Verleihung sind durch eine im BGBl. II Nr. 261/2002 kundgemachte Entschließung des Bundespräsidenten geregelt.

Siehe auch

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