Reichstag HRR

Sitzung des Reichstags in Regensburg im Jahr 1640 (nach einem Stich von Matthäus Merian)

Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches. Die neben dem König/Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich seit dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde 1495 mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Ständen zu einer festen Institution der Reichsverfassung.

Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Seit 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg.

Inhaltsverzeichnis

Ursprünge

Die Reichstage waren ursprünglich als eine Art Heerschau, bei der der König (bzw. der Hausmeier) seine Adeligen und deren Gefolgsleute musterte. Diese Versammlungen wurden bereits in den frühen Zeiten des Frankenreiches abgehalten und fanden jeweils im März, später im Mai (daher auch Maifeld genannt), also vor den Kriegszügen des anschließenden Sommers statt. Unter Karl dem Großen wurde im Jahr 777 erstmals ein Reichstag mitten im Sachsenland abgehalten, dem sein Rivale Widukind allerdings fern blieb [1].

Geschichte

Der Reichstag trat bis 1663 etwa 40- bis 45-mal zusammen und konnte einige Wochen, aber auch mehrere Monate dauern. Der Reichstag begann – zumindest in seiner nicht-permanenten Zeit – neben zeremoniellen Akten mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, im sog. Reichsrat und endete mit der Verlesung und Beurkundung der Beschlüsse des Reichstages, dem Reichsabschied. Der letzte dieser Reichsabschiede war der Jüngste Reichsabschied (recessus imperii novissimus) aus dem Jahre 1653/54. Dieser Reichstag in Regensburg hatte die Aufgabe, die bei den Friedensverhandlungen von 1648 zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges nicht behandelten Themen zu beraten.

Die Permanenz des Immerwährenden Reichstags nach 1663 wurde nie formell beschlossen, war aber in den Beschlüssen des Westfälischen Friedens angelegt, woraus sich allmählich die Permanenz des Reichstages entwickelte. Dieser Reichstag entwickelte sich aber nach Meinung heutiger Historiker niemals zu einem Parlament oder einer ständischen Volksvertretung. Statt dessen war und blieb er immer die Vertretungsinstitution der Kurfürsten, der fürstlichen und nicht-fürstlichen Reichsstände. Der Immerwährende Reichstag entwickelte sich aufgrund seiner Permanenz recht schnell zu einem reinen Gesandtenkongress, auf dem die Reichsstände nur sehr selten erschienen.

Der Reichstag existierte bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806.

Die Bezeichnung Reichstag trugen nach 1866 auch das Parlament des Norddeutschen Bundes und ab 1871 das Parlament des Deutschen Reiches.

Wichtige Beschlüsse und Kommentare aus dem Zeitgeschehen

Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zählt zu den tiefgreifendsten Beschlüssen des Reichstags und gilt als ein zentrales Element aus der Niedergangsphase des Heiligen Römischen Reichs während der Zeit der Napoleonischen Kriege (1800-1814/15). Eine Äußerung Napoleons aus dieser Zeit, die er gegenüber seinem Außenminister Talleyrand machte, ist wie folgt dokumentiert:

Es wird keinen Reichstag mehr geben; denn Regensburg soll Bayern gehören; es wird auch kein Deutsches Reich mehr geben.[2]

Zusammensetzung und Organisation

Seit 1489 umfasste der Reichstag drei Kollegien:

  1. Kurfürstenrat: Er stand unter Führung des Kurerzkanzlers, der immer der Erzbischof von Mainz war. Die Zahl der Kurfürsten betrug seit 1356 aufgrund der Bestimmungen der Goldenen Bulle 7, wurde 1648 (Westfälischer Friede) auf 8 und 1692 auf 9 erweitert. 1777 sank sie durch Vereinigung zweier Kurfürstentümer wieder auf 8. Eine durch die linksrheinischen Territorialverluste des Reichs zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte grundlegende Umgestaltung (Wegfall der 4 linksrheinischen Kurfürstentümer, Neuschaffung von 5 neuen Kurwürden) hatte wegen ihrer Kurzlebigkeit keine Auswirkung mehr.
  2. Reichsfürstenrat: Ihm gehörten die übrigen weltlichen und geistlichen Fürsten an sowie Reichsgrafen, Reichsfreiherren und Reichsprälaten. Die Führung wechselte zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Erzherzog von Österreich. Um 1800 hatte das Reichsfürstenkollegium 100 Sitze, die sich auf eine geistliche (37 Mitglieder) und eine weltliche Bank (63 Mitglieder) verteilten. Neben den sogenannten Virilstimmen, die von einzelnen Reichsfürsten geführt wurden, gab es 2 geistliche (rheinisches und schwäbisches Reichsprälatenkollegium) und 4 weltliche (niederrheinisch-westfälisches, schwäbisches, fränkisches und wetterauerisches Reichsgrafenkollegium) sogenannte Kuriatstimmen, die sich jeweils mehrere kleine Reichsfürsten und -prälaten teilten.
  3. Städterat: Er stand unter dem Direktorium der gastgebenden Stadt des Reichstags, seit 1594 immer Regensburg, und umfasste 51 Sitze für die Reichsstädte, die sich in eine rheinische (hierin auch die Reichsstädte Nord- u. Mitteldeutschlands) und eine schwäbische Bank (auch für andere süddeutsche Reichsstädte) gliederten.

Der Reichstag durfte nur vom Kaiser einberufen werden, der aber seit der Wahlkapitulation Karls V. aus dem Jahre 1519 verpflichtet war, vor Versendung der „Ausschreiben“ genannten Einladungsschreiben die Kurfürsten um Zustimmung zu bitten. Der Kaiser hatte ebenfalls das Recht, die Tagesordnung festzulegen. Dabei hatte er aber nur einen geringen Einfluss auf die tatsächlich diskutierten Themen. Die Leitung des Reichstages hatte der Kurfürst von Mainz inne, der auch gleichzeitig den Kurfürstenrat leitete. Der Reichsfürstenrat wurde abwechselnd durch den Erzherzog von Österreich und den Erzbischof von Salzburg geleitet, die Leitung des Reichsstädterates lag jeweils in der Hand der Stadt, in der der Reichstag stattfand.

Da der Immerwährende Reichstag seit 1663 nicht formell beendet wurde, konnten seine Beschlüsse auch nicht als Reichsabschied erarbeitet werden. Die Beschlüsse wurden deshalb in Form sogenannter Reichsschlüsse niedergelegt. Die Ratifizierung dieser Beschlüsse wurde meist durch den Prinzipalkommissar, den Vertreter des Kaisers beim Reichstag, in Form eines „Kaiserlichen Commissions-Decrets“ durchgeführt.

Die Reichsabschiede und Reichsschlüsse behandelten eine große Bandbreite von Themen, bei denen es zu einem Konsens zwischen dem Kaiser und den verschieden Ständen kommen musste. So wurden Fragen des Auf- und Ausbaus der Regierung, Verwaltung, Justiz und des Militärs auf Reichsebene behandelt. Weiterhin wurden Themen behandelt wie die Erhaltung und Wiederherstellung des Landfriedens, die Regelung des friedlichen Nebeneinanders der verschiedenen christlichen Konfessionen, die Erklärung von Krieg und Frieden, die Finanzierung von Reichsinstitutionen und Reichsunternehmungen und die Gestaltung der Wirtschaft im Reich.

Die Entscheidungen wurden in einem langwierigen und komplizierten Entscheidungs- und Beratungsverfahren getroffen. Wenn durch Mehrheits- oder einstimmigen Beschluss Entscheidungen in den jeweiligen Ständeräte getroffen waren, wurden die Beratungsergebnisse ausgetauscht und versucht, dem Kaiser einen gemeinsamen Beschluss der Reichsstände vorzulegen. Wichtig waren dabei die Entscheidungen des Kurfürsten- und Reichsfürstenrates, das Votum des Reichsstädterates war meist von untergeordneter Bedeutung, wenn es überhaupt zur Kenntnis genommen wurde. Die Beratungen selbst fanden in nach den Kollegien getrennten Räumlichkeiten statt. Bei diesen Beratungen galt normalerweise im Gegensatz zum Gesamtgremium das Mehrheitsprinzip.

Auf Grund der immer schwerer werdenden Entscheidungsprozesse wurde auch versucht, die Entscheidung mittels verschiedener Ausschüsse zu erleichtern. In diese Ausschüsse wurden meist Fachleute und Gesandte der Reichsstände entsandt. Daraus entwickelte sich seit dem 16. Jahrhundert eine Elite von Fachleuten und Politikern, die besonders vertraut waren mit den auf den Reichstagen behandelten Themen und Reichsangelegenheiten und über alle Stände hinweg Ansehen genossen.

Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg bildeten sich in Folge der Glaubensspaltung im Jahre 1653 das Corpus Evangelicorum und später das Corpus Catholicorum. Diese versammelten die Reichsstände der beiden Konfessionen und berieten getrennt die Reichsangelegenheiten. Der Westfälische Frieden bestimmte nämlich, dass in Religionsangelegenheiten, aber auch auf anderen politischen Gebieten nicht mehr das Mehrheitsprinzip, sondern das Konsensprinzip gelten sollte.

Sitzordnung des Reichstages bei dessen feierlicher Eröffnung


An der Stirnseite sitzt der Kaiser bzw. dessen Prinzipalkommissar und verliest die kaiserliche Proposition, die Tagesordnung des Reichstages. Hinter dem Kaiser war die Kurfürstenbank auf der die Kurfürsten bzw. deren Gesandten Platz nahmen. An der linken Längsseite saßen die weltlichen Reichsfürsten. Deren genaue Sitzordnung war vielfach umstritten.


Die geistlichen Reichsfürsten saßen auf der rechten Längsseite des Saales. Die Vertreter der Reichsstädte verteilten sich über die 12 im Vordergrund zu sehenden Bänke. Vor den Reichsstädten war der Platz der Reichstagsschreiber.

Kupferstich von Peter Troschel, 1675

Tagungsorte von Hof- und Reichstagen

JahrOrtVorsitzEreignisse
754QuierzyPippin der Jüngere 
777PaderbornKarl der Große 
782LippspringeKarl der GroßeEingliederung Sachsens
788Ingelheim am RheinKarl der GroßeAbsetzung Tassilos III.
799PaderbornKarl der GroßeKarl der Große trifft mit Papst Leo III. die Vereinbarung über die Kaiserkrönung
806DiedenhofenKarl der GroßeDivisio Regnorum (Reichsteilungsgesetz)
817AachenLudwig der FrommeNachfolgeregelung mit Reichsteilungsplan
826Ingelheim am RheinLudwig der FrommeVorladung des Sorbenhäuptlings und Empfang fremder Gesandter
829WormsLudwig der Fromme 
830CompiègneLothar I.Schuldbekenntnis und (vorübergehende) Entmachtung Ludwigs des Frommen
831AachenLudwig der FrommeStrafgericht über die Empörer des vorigen Jahres
833CompiègneLothar I.Verfahren gegen Ludwig den Frommen nach dessen zweiter Absetzung
835DiedenhofenLudwig der FrommeAbsetzung Ebos von Reims
872ForchheimLudwig der Deutsche 
874ForchheimLudwig der DeutscheErbfrage und Nachfolgeregelung
887TriburKarl III.10.11. Karl III. flieht vom Reichstag nach Frankfurt als er erfährt, dass Arnulf von Kärnten auf dem Weg nach Tribur ist
889ForchheimArnulf von Kärnten 
892ForchheimArnulf von KärntenVorbereitung eines Feldzuges gegen die Slawen
896ForchheimArnulf von Kärnten 
900Forchheim Wahl von Ludwig dem Kind zum König
903ForchheimLudwig das KindVerteilung der Besitztümer des hingerichteten Babenbergers Adalhard
907ForchheimLudwig das KindBeratung über die Ungarneinfälle in Sachsen und Bayern
907Fürth (?)Ludwig das Kind18. März 907 Ausstellung einer Schenkungsurkunde für des Königs Mutter Oda

und 19. März 907 Bestätigung eines Gütertausches zwischen Kloster Fulda und Kloster Echternach.

911Forchheim Wahl Konrad I. zum König
914ForchheimKonrad I.Beschluss über Krieg gegen Bayernherzog Arnulf
919Fritzlar Wahl von Heinrich I. zum König der Deutschen
926WormsHeinrich I. 
938SteeleOtto I. der Große 
952auf dem Lechfeld bei AugsburgOtto I. der Großesiehe Reichstage zu Augsburg
961ForchheimOtto I. der Große 
967RavennaOtto II. 
973Quedlinburg  
976Regensburg  
978DortmundOtto II.Beschluss des Feldzugs gg. Frankreich im Herbst d.J.
983Verona Wahl Ottos III.
29. Juni 984Rohr (Thüringen)Kaiserin TheophanuReichstag zwang Herzog Heinrich II. von Bayern zur Herausgabe Ottos III.[3]
993DortmundOtto III. 
1053TriburHeinrich III.November, Festlegung des Sohnes als Nachfolger
1066TriburHeinrich IV.Januar, Heinrich IV. verweist Adalbert von Bremen, auf Drängen des Hofes
1076WormsHeinrich IV. 
1077Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1098MainzHeinrich IV. 
1105IngelheimHeinrich IV.Erzwungene Abdankung Heinrichs IV.
1119TriburHeinrich V.Ein von den Fürsten für Tribur anberaumter Reichstag wird durch Heinrich auf die Maaraue nach Mainz verlegt
1122WormsHeinrich V. 
1147Frankfurt am MainKonrad III.Während des Reichstags erhob Heinrich der Löwe Klage und verlangte die Rückerstattung Bayerns.
1152Dortmund/MerseburgFriedrich I. Barbarossa 
1154Goslar  
1156RegensburgFriedrich I. BarbarossaErhebung der Mark Österreich zum Herzogtum mit besonderen Vorrechten
1157BisanzFriedrich I. BarbarossaVerlesung eines Schreibens des Papstes durch Kardinal Roland, dass die Kaiserkrone als päpstliches Beneficium bezeichnet. Empörung unter den deutschen Fürsten
1158auf den Ronkalischen FeldernFriedrich I. BarbarossaErstellung des Regalienkatalogs zur Wiederherstellung der kaiserlichen Rechte in Italien durch Bologneser Juristen
1165WürzburgFriedrich I. BarbarossaWürzburger Eide des Kaisers und fast aller Fürsten, nie „Roland“ (Papst Alexander III.) anzuerkennen. Verlobung Heinrich d. Löwen mit der englischen Königstochter
1168BambergFriedrich I. Barbarossa
und Heinrich VI.
 
1180GelnhausenFriedrich I. BarbarossaAufteilung des Herzogtums Sachsen unter den Kölner Erzbischof, Graf Bernhard von Anhalt und den Landgrafen von Thüringen (s.Gelnhäuser Urkunde)
1181ErfurtHeinrich VI.Belehnung Landgraf Hermann I. von Thüringen mit der Pfalzgrafschaft Sachsen
1184MainzFriedrich I. Barbarossasiehe Mainzer Hoftag von 1184
1186GelnhausenFriedrich I. BarbarossaInformation über den Konflikt mit Urban III. und Isolation von Philipp von Heinsberg
1188MainzHeinrich VI. 
1195GelnhausenHeinrich VI.Kardinallegat Johannes von Salerno wirbt für den Kreuzzug des Kaisers
1196Frankfurt am MainHeinrich VI. 
1234Frankfurt am MainHeinrich (VII.)Heinrich (VII.) ruft die Ketzerrichter deutlich zur Mäßigung bei ihrem Vorgehen gegen Häretiker auf und verurteilt damit indirekt auch das Vorgehen Konrads von Marburg der kurz zuvor ermordet worden war[4]
1235MainzFriedrich II. 
1287WürzburgAdolf von Nassau 
1323NürnbergLudwig der BayerNach dem Aussterben der Askanier belehnt Ludwig der Bayer seinen Sohn Ludwig V. mit der Markgrafschaft Brandenburg.
1338Frankfurt am MainLudwig der BayerLudwig der Bayer verkündet das Mandat Licet iuris, das festhält, dass schon mit der rechtmäßigen Königswahl durch die Mehrheit der Kurfürsten ein Anspruch auf die Kaiserkrönung ohne päpstliche Approbation besteht.
1338KoblenzLudwig der BayerLudwig und Eduard von England bekräftigen ihr 1337 geschlossenes Bündnis. Ludwig ernennt Eduard zum linksrheinischen Reichsvikar und erkennt ihn als König von Frankreich an.
1356NürnbergKarl IV.Goldene Bulle (1. Teil)
1356MetzKarl IV.Goldene Bulle (2. Teil)
1379Frankfurt am MainWenzelBeratung mit den vier rheinischen Kurfürsten bezüglich des Abendländischen Schismas und Gründung des Urbansbundes
1389Eger (Böhmen)Wenzel von LuxemburgLandfrieden von Eger
1408? 
1415KonstanzAlbrecht II.
1420BreslauSigismund von Luxemburg 
1453Regensburg  
1454Frankfurt am MainFriedrich III.Enea Silvio ruft als kaiserlicher Kommissar auf Reichstag zum Kreuzzug gegen die Türken auf und führte den Begriff: „Europa“ seit der Karolinger Zeit wieder ein[5].
1469Regensburg  
1470Nürnberg  
1471Regensburg  
1486Frankfurt am Main  
1487NürnbergFriedrich III. 
1488Esslingen am NeckarFriedrich III.14. Februar 1488 Verkündung des Schwäbischen Bundes
1491NürnbergMaximilian I.6. Juli 1491 Bestätigung des Löwlerbundes
1495WormsMaximilian I.siehe Reichstag zu Worms (1495); Ewiger Landfriede; Reichskammergericht; Gemeiner Pfennig
In der Folge: Schwabenkrieg
1496/97Lindau (Bodensee) Einberufen von Maximilian I., wegen Krieg in Italien vertreten durch seinen Sohn Phlipp; Tagungsort: Großer Saal im Lindauer Rathaus (heute Altes Rathaus)
1497/98Freiburg  
1500Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1505Köln Schiedsspruch im Landshuter Erbfolgekrieg
1507Konstanz  
1512Trier/Köln 10 Reichskreise
1518Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1521WormsKarl V.siehe Reichstag zu Worms (1521); Befragung Martin Luthers, Wormser Edikt
1522Nürnberg I  
1522/23Nürnberg II  
1524Nürnberg III  
1525Augsburg  
1526Speyer I siehe Reichstage zu Speyer
1529Speyer II siehe Reichstage zu Speyer
1530Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1532RegensburgKönig Ferdinand I.Constitutio Criminalis Carolina
1541Regensburg  
1542Speyer siehe Reichstage zu Speyer
1542Nürnberg  
1543Nürnberg  
1544Speyer siehe Reichstage zu Speyer
1545Worms  
1546Regensburg Karl V. lernt während des Reichstages Barbara Blomberg kennen, gemeinsames Kind Don Juan D’Austria, welcher 1571 die Seeschlacht von Lepanto gegen die Türken gewinnt
1547/48Augsburg Augsburger Interim
1550/51Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1555Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1557Regensburg  
1559Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1566Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1567Regensburg  
1570Speyer siehe Reichstage zu Speyer
1576Regensburg  
1582Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg
1594Regensburg erneuter Beschluss zur Reichstürkenhilfe
1597/98Regensburg  
1603Regensburg  
1608Regensburg  
1613Regensburg  
1640/41Regensburg Erwerb der Reichsstandschaft bedurfte seitdem der Zustimmung des Reichstages, der Kaiser konnte über das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag nicht mehr alleine bestimmen
1653/54RegensburgFerdinand III.Jüngster Reichsabschied
1663–1806im Reichssaal des Regensburger Rathauses
als Immerwährender Reichstag
 Pausen: während der Pest 1713 Reichstag in Augsburg, später noch einmal kurz in Frankfurt

Literatur

  • Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486–1806. Stuttgart 2005. ISBN 3-15-017045-1. (Sehr informativer Kurzüberblick über das Reich und seine Institutionen)
  • Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003. ISBN 3-534-15118-6
  • Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit (Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 42). München 2003. ISBN 3-486-56729-2. (Enzyklopädischer Teil und zusätzlich ausführlicher Überblick über die aktuelle Forschung)
  • Heinz Angermeier: Das alte Reich in der deutschen Geschichte. Studien über Kontinuitäten und Zäsuren. München 1998, ISBN 3-486-55897-8

Einzelnachweise

  1. *Reinhard Schmoeckel: Bevor es Deutschland gab, Gustav Lübbe Verlag, 2004. ISBN 3404641884
  2. zitiert nach Kubin, S. 131
  3. Höfer, Manfred: Die Kaiser und Könige der Deutschen, Bechtle Verlag München und Esslingen, 6. Auflage Januar 2003 (Sonderausgabe) ISBN 3-7628-0524-5
  4. Bestimmungen des Frankfurter Hoftages zur Inquisition
  5. Europa - Geschichte einer politischen Idee, von R.H. Foerster - Nymphenburger Verlagshandlung Nr. 785 von 1967 Seite 86 - 87

[1]
  • Reichstage und Reichsversammlungen unter Kaiser Karl V. (1519-1555) von Silvia Schweinzer, Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften [2]
  • Die Reichsversammlungen 1556-1662. Verzeichnis der Tage mit Daten und Literatur von Josef Leeb und Maximilian Lanzinner, Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften [3]
  • Heinz Angermeier, Erich Meuthen und Eike Wolgast: Die Reichstagsakten-Edition – Zum Stand des Forschungsunternehmens der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
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