Staatsbesuch

HTTP/1.0 200 OK Date: Sun, 12 Dec 2010 02:16:02 GMT Server: Apache Cache-Control: private, s-maxage=0, max-age=0, must-revalidate Content-Language: de Vary: Accept-Encoding,Cookie Last-Modified: Tue, 13 Jul 2010 15:41:20 GMT Content-Length: 25241 Content-Type: text/html; charset=UTF-8 X-Cache: MISS from sq62.wikimedia.org X-Cache-Lookup: MISS from sq62.wikimedia.org:3128 Age: 1326952 X-Cache: HIT from amssq41.esams.wikimedia.org X-Cache-Lookup: HIT from amssq41.esams.wikimedia.org:3128 X-Cache: MISS from knsq30.knams.wikimedia.org X-Cache-Lookup: MISS from knsq30.knams.wikimedia.org:80 Connection: close < !DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Transitional//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-transitional.dtd">

Staatsbesuch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Staatsbesuch ist der Besuch eines Staatsoberhauptes in einem anderen Staat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt.

Inhaltsverzeichnis

Besonderheiten

Beim Staatsbesuch werden alle Ehrungen des diplomatischen Protokolls voll ausgeschöpft. Dies bedeutet insbesondere den Empfang mit militärischen Ehren sowie ein Staatsbankett.

Besuchern wird bei Fahrten meist aus Sicherheitsgründen freie Fahrt und Begleitschutz durch die Polizei gewährt (Eskorte).

Früher statteten Monarchen anderen Staaten nur einen einzigen Staatsbesuch ab. Heute werden aber auch die Folgebesuche von allen Beteiligten als Staatsbesuch bezeichnet. Die britische Königin Elisabeth II. hat der Bundesrepublik Deutschland bereits vier Staatsbesuche abgestattet.

Abgrenzungen

Von Staatsbesuchen abgegrenzt werden offizielle Besuche, Arbeitsbesuche und Terminbesuche, die sich jeweils durch eigene Protokollelemente unterscheiden.[1]

Ebenfalls vom Staatsbesuch abzugrenzen ist der Begriff des Staatsempfangs, der zu Ehren anderer von einem Staat empfangener Personen - beispielsweise auch eigener Bürger - gegeben wird.

Usanzen in bestimmten Ländern

Vatikan

Der Papst stattet keine Staatsbesuche (gemäß Sprachgebrauch des Heiligen Apostolischen Stuhls - Pastoralbesuche) ab, jedoch werden diese Besuche vom „empfangenden“ Protokoll so behandelt, denn der Papst ist ein Völkerrechtssubjekt (als Person, definiert als „Heiliger Stuhl“).

Schweiz

Der Schweizer Bundespräsident wird üblicherweise mit dem Prozedere eines Staatsbesuchs empfangen, obwohl er nicht Staatsoberhaupt ist. Solche Besuche kommen aber selten vor, da der Bundespräsident während seines Amtsjahres üblicherweise das Land nicht verlässt.

Einzelnachweise

  1. Hrsg.: Brandt, Enrico / Buck, Christian F.: Auswärtiges Amt - Diplomatie als Beruf 4. Aufl. 2005, S. 37. hier online
Namensräume
Varianten
Aktionen
© Dieser Artikel zu Staatsbesuch stammt von Wikipedia und ist lizensiert
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Staatsbesuch , die Versionsgeschichte
und die Liste der Autoren einsehen.
© Dieser Artikel zu stammt von Wikipedia und ist lizensiert
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu , die Versionsgeschichte
und die Liste der Autoren einsehen.