Superintendent

Der Superintendent (lat. superintendens, wörtlich „Aufseher“, Lehnübersetzung von griechisch ἐπίσκοπος episkopos) ist in vielen methodistischen Kirchen, in einigen evangelischen Landeskirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche der leitende Geistliche eines Kirchenkreises bzw. einer Superintendentur, bzw. eines Kirchenbezirks oder Superintendenz (Österreich), also eines Zusammenschlusses mehrerer Kirchengemeinden. Die Bezeichnung für vergleichbare Ämter in anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland lauten in der Regel Kreispfarrer, Kreisoberpfarrer, Dekan, Propst oder Inspektor.

Die Superintendenten visitieren die Kirchenkreise und dabei auch die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenkreise. Zu ihren Aufgaben gehört die Dienstaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer, Pastorinnen und Pastoren sowie die Repräsentation des Kirchenkreises in der Öffentlichkeit. Zudem sollen sie Seelsorger der Seelsorger sein.

Das übergeordnete Leitungsamt wird mit Generalsuperintendent, Landessuperintendent, Präses, Bischof oder Landesbischof bezeichnet. (In der katholischen Kirche entspricht ihm am ehesten der Weihbischof.) Speziell die Evangelische Landeskirche von Preußen (nach 1945 Berlin-Brandenburg) kennt das Amt des Generalsuperintendenten. In einigen evangelischen Landeskirchen und in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche existiert eine Regionalebene, deren leitender Geistlicher als Prälat, Propst oder Regionalbischof bezeichnet wird. Ihr Wirkungsbereich trägt oft die Bezeichnung Sprengel.

Zu den Aufgaben der leitenden Geistlichen auf der Regionalebene gehören die klassisch bischöflichen Aufgaben Ordination und Visitation der Superintendenten (sofern sie nicht dem ihm übergeordneten Bischof vorbehalten ist); hinzu kommen die Dienstaufsicht über die Kirchenkreise.

In der Römisch-Katholische Kirche hat das Amt keine direkte Entsprechung, da es Zuständigkeiten von Dechant, Regionaldekan und Bischof vereint. Faktisch wird in Deutschland der Superintendent meist als Pendant zum Dechanten oder Regionaldekan gesehen, da sie für einen Teil des Bistums, der von seiner Größe her einem Kirchenkreis entspricht, zuständig sind. In Österreich wird das Amt aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Grenzen des Kirchenkreises mit den Grenzen der römisch-katholischen Diözesen mit der Funktion eines Diözesanbischofs verglichen.

Inhaltsverzeichnis

Übersicht

Deutschland

Landeskirchen mit Superintendent als leitendem Amt

Altkonfessionelle lutherische Kirche mit Superintendent als leitendem Amt

Landeskirchen mit Superintendenten

Altkonfessionelle lutherische Kirche mit Superintendenten

Methodistische Freikirchen mit Superintendenten

Kirchen, in denen früher ein leitendes Superintendentenamt bestand

Auf Landeskirchenebene
Auf Kirchenkreisebene

Österreich

Öffentliche Verwaltung

In der öffentlichen Verwaltung ist das Amt einem Landrat vergleichbar.

Englischer Sprachraum

Im englischen Sprachraum bezeichnet Superintendent auch einen leitenden Rang im Schulwesen, in der Polizei, beim Militär und in der Leitung von Produktionsstätten in Industriebetrieben.

Literatur

  • Isolde Karle: Artikel Superintendent. In: RGG4, Bd. 7, Mohr (Siebeck), Tübingen 2004
  • Beatus Brenner: Artikel Superintendent. In LThK3, Bd. 9, Herder, Freiburg u.a. 2000, Sp. 1135f

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