Teratogen

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Teratogen

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Fruchtschädigend
am Menschen
Fruchtschädigend
an Tier und Pflanze

Giftig
(T)
Umweltgefährlich
(N)

Warnung vor
Biogefährdung
Warnung vor
radioaktiven Stoffen
oder ionisierenden Strahlen

Teratogene (altgr. τέρας téras „Ungeheuer“ und γένεσις génesis „Ursprung“, „Entstehung“) sind äußere Einwirkungen, die Fehlbildungen beim Embryo hervorrufen können: Chemikalien (fruchtschädigende Stoffe), sowie Viren und ionisierende Strahlung.

Inzwischen wird seitens des Gesetzgebers der Begriff reproduktionstoxisch (auch reprotoxisch) benutzt und statt von CMT-Stoffen (cancerogen-mutagen-teratogen) heute von CMR-Stoffen gesprochen. Unter reproduktionstoxisch fasst er – nicht sehr geglückt – die beiden Fälle „kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen“ und „kann das Kind im Mutterleib schädigen“ zusammen.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Menschliche Embryonen und Föten reagieren während der Schwangerschaft, besonders in der Zeit vom 18. bis 85. Tag nach der Befruchtung, empfindlich auf teratogene Einflüsse. Teratogene Einflüsse (ggf. über Pestizide, belastetes Wasser usw.) können auch zu Beeinträchtigungen bei anderen Lebewesen führen.

Die Teratologie untersucht die Wirkung potentiell schädigender Stoffe. Die reproduktionstoxikologische Prüfung ist seit dem Contergan-Skandal für neue Arzneimittel vorgeschrieben. Diese Art der Prüfung ist im Artikel Toxizitätsbestimmung beschrieben. CMR-Prüfung ist aber inzwischen auch für alle Chemikalien dort Vorschrift, wo erhöhte Gefährdung besteht, etwa beim Transport (Gefahrgut nach ADR) oder beim Umgang bzw. freien Hantieren. Für Letzteres gibt es die folgenden Vorschriften zur Produktkennzeichnung mit dem Gefahrensymbol T sowie den R- und S-Sätzen R60 bis R63.

Kategorien

Die Einstufung nach § 1.4.2.3 GefStoffV Anhang 1 entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung. Es bedeuten:

Kategorie 1

Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend. Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und Schäden an der Leibesfrucht vorhanden. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R60: „Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (repr. cat. 1).“ oder mit Gefahrensymbol T und R61: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen (repr. cat. 1)“.

Kategorie 2

Stoffe der Kategorie 2 sollten für den Menschen als fruchtschädigend angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff zu Schäden an der Leibesfrucht führen kann. Diese Annahme beruht im allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T und R60: „Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen (repr. cat. 2).“ oder mit Gefahrensymbol T und R61: “Kann das Kind im Mutterleib schädigen (repr. cat. 2)“.

Kategorie 3

Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. Genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Versuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Einstufung und Kennzeichnung mit R62 „Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.“ oder R63: „Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.“

Beispiele

Chemikalien

Krankheitserreger

Strahlung

  • Röntgenstrahlung – im medizinischen Einsatz für das Bedienungspersonal relevant
  • Beta-Strahlung und Gamma-Strahlung – beim Umgang mit Radioaktivität relevant
  • kosmische Strahlung – hochenergetische Strahlung aus dem Weltraum, für Astronauten und Piloten relevant; für letztere jedoch durch die Atmosphäre etwas vermindert.

Literatur

Namensräume
Varianten
Aktionen
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