Unitatis redintegratio

Unitatis redintegratio heißt, nach seinen Anfangsworten, das “Dekret über den Ökumenismus” des Zweiten Vatikanischen Konzils. Es wurde in der dritten Sitzungsperiode am 21. November 1964 mit 2.137 zu 11 Stimmen beschlossen und von Papst Paul VI. feierlich promulgiert.

Die Verordnung umfasst ein Vorwort und drei Kapitel:

  1. Die katholischen Prinzipien des Ökumenismus
  2. Die praktische Verwirklichung des Ökumenismus
  3. Die vom Römischen Apostolischen Stuhl getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften

Im dritten Kapitel wird dabei spezifisch auf die Beziehungen zu den orthodoxen und reformatorischen Kirchen eingegangen.

Inhaltlich ist das Dekret von der Kirchenkonstitution Lumen gentium des Konzils abhängig. Es bringt eine Neuausrichtung der römisch-katholischen Kirche gegenüber den anderen christlichen Konfessionen, die nun positiver gewürdigt werden als in vorkonziliarer Zeit. Entsprechend wurde es von Theologen und Kirchenvertretern anderer Konfessionen wohlwollend aufgenommen.

Literatur

  • Lorenz Jaeger: Das Konzilsdekret “Über den Ökumenismus”. Sein Werden, sein Inhalt und seine Bedeutung. Lateinischer und deutscher Text mit Kommentar. Bonifacius-Druckerei, Paderborn 1965, 2. erw. Aufl. 1968
  • Bernd Jochen Hilberath: Unitatis redintegratio. In: Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil. Band 3, Freiburg 2005, 69-223

Das Dekret im lateinischen Original
  • In deutscher Übersetzung
  • Heinz-Josef Algermissen: Vor 40 Jahren wurde das Ökumenismusdekret „Unitatis Redintegratio“ veröffentlicht. (Artikel im Kirchenboten des Bistums Osnabrück vom 10. November 2004)
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