Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen

Dieser Artikel behandelt die Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen. Zum gleichnamigen politischen Zusammenschluss von 1579 siehe Utrechter Union.

Die Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen (Utrechter Union) wurde am 24. September 1889 als Kirchengemeinschaft altkatholischer Kirchen gegründet.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätze des Altkatholizismus

Die Altkatholischen Kirchen entstanden im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil von 1870. Die katholischen Christen, welche die Beschlüsse des ersten Vatikanischen Konzils nicht annahmen, wurden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und gründeten schließlich eigene Gemeinden und Kirchen. Die wesentlichen Konfliktpunkte waren die auf dem Konzil formulierten Dogmen von der Unfehlbarkeit des Papstes und seines Jurisdiktionsprimates über alle Bischöfe.

In der Utrechter Erklärung von 1889, dem Gründungsdokument der Union, bekannten sich die alt-katholischen Bischöfe zu dem, was sie als den „alten katholischen Glauben der alten ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends“ ansahen und bekräftigen ihre Ablehnung gegen die ihrer Ansicht nach unrechtmäßigen Machtansprüche des Papstes.

Sie bekannten ferner den Charakter der Eucharistiefeier als einer realen Vergegenwärtigung des eines Opfers Christi auf Erden und seine bleibende Gegenwart in den geweihten Gaben von Brot und Wein unter Ablehnung der Transsubstantiationslehre.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Erklärung ist ihr Bekenntnis zur Ökumene. Die altkatholische Kirche vor allem in Deutschland und der Schweiz hat sich seit ihrer eigenen kirchlichen Existenz für eine Verständigung unter den einzelnen Konfessionen eingesetzt, unter anderem durch Abhaltung mehrerer Unions-Konferenzen in Bonn noch in den 1870er Jahren mit Vertretern der orthodoxen und anglikanischen Kirchen.

Gemeinschaft mit anderen Kirchen

Die Utrechter Union steht durch das Bonn Agreement seit 1931 in voller Kirchengemeinschaft (full communion) mit der Anglikanischen Kirche. Mehrere alt-katholische Kirchen laden auch Christen anderer Konfessionen zum Abendmahl ein. In Deutschland besteht seit 1985 mit den evangelischen Kirchen der EKD eine gegenseitige Einladung zum Abendmahl.

Der theologische Dialog mit den orthodoxen Kirchen, der 1987 zu seinem Abschluss kam, zeigte weitgehende Übereinstimmung in dogmatischen Fragen. Zu einem Abkommen über Kirchengemeinschaft ist es jedoch aufgrund der Einführung der Frauenordination durch die westeuropäischen altkatholischen Kirchen in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts nicht gekommen.

Mitgliedskirchen

Gründungsmitglieder der Utrechter Union waren die Alt-Katholische Kirche der Niederlande, die bereits seit 1723 im Schisma mit Rom stand und die Apostolische Sukzession garantierte, sowie die 1871 bis 1873 konstituierte Alt-Katholische Kirche in Deutschland und die christkatholische Kirche der Schweiz. 1890 schloss sich die altkatholische Kirche in Österreich an. In den Jahren 1897 bzw. 1907 erfolgte die Aufnahme der von polnischen Auswanderern in den USA gegründeten Polish National Catholic Church. Im Jahre 1909 wurden auch die in Polen beheimateten und von der russischen Besatzung überwachten Mariaviten in die Utrechter Union aufgenommen. Nach der 1909 erfolgten Konsekration von Jan Maria Michał Kowalski führten spiritualistische Tendenzen (u.a. „mystischen Ehen“ zwischen Priestern und Nonnen) 1924 zum Ausschluss der Mariaviten aus der Union. Im Jahre 1951 schloss sich die Polnisch-Katholische Kirche der Union an.

Heutige Mitgliedskirchen

Selbständige Kirchen mit Stimmrecht:


Unselbständige Kirchen bzw. Gemeinden:

Ehemalige Mitgliedskirchen

Untergegangene Kirchen

Es scheint noch eine Gemeinde bei Novy Sad zu bestehen. Bei der Volkszählung 2002 werden in den Vorbemerkungen der Auswertung aufgeführt: “Altkatholische Kirche” und “Kroatische Altkatholische Nationalkirche”, leider sind im öffentlich zugänglichen Bereich keine Zahlen genannt, sind enthalten unter “Sonstige”. Im Regierungsjahrbuch der Republik “Serbien und Montenegro” für das Jahr 2004 wird der Bistumsverweser aufgeführt, es scheint also eine staatliche Anerkennung zu geben.

(Stand: August 2009)

Aktuelle Entwicklungen und Konflikte

Als das deutsche Bistum an 23. Mai 1996 nach entsprechendem Synodenbeschluß vom 10. Mai 1994 die ersten Frauen zu Priesterinnen weihte, wurde dem deutschen Bischof vorübergehend das Stimmrecht in der Union entzogen. Der Grund dafür war, dass man sich zuvor darauf geeinigt hatte, mit der praktischen Umsetzung der Frauenordination, die im Grundsatz in allen westeuropäischen Kirchen akzeptiert wurde, noch einige Jahre zu warten und nur gemeinsam vorzugehen. Da jedoch die Internationale Bischofskonferenz 1997 feststellen musste, dass ein solches gemeinsames Vorgehen wegen der inhaltlichen Differenzen nicht möglich sein würde, haben in den folgenden Jahren auch die drei anderen westeuropäischen Kirchen Frauen ordiniert. Die beiden Kirchen im Osten Europas ordinieren keine Frauen ins Priesteramt (mit Ausnahme der altkatholischen Kirche Tschechiens, die Frauen zu Diakoninnen weiht). Sie haben jedoch die kirchliche Gemeinschaft mit denjenigen altkatholischen Kirchen, die Frauen auch zu Priesterinnen ordinieren, aufrechterhalten. Da die PNCC die Frauenordination kategorisch ablehnt, hat sie - nachdem sie die communicatio in sacris (Sakramentsgemeinschaft) bereits vorher verweigerte - im Jahre 2003 die Utrechter Union verlassen. Gleiches trifft auch auf die Altkatholische Kirche in Slowakien zu, hier wurde der endgültige Bruch (Ausschluss 2004) durch die nicht mit der Internationalen Bischofskonferenz der UU abgestimmte Weihe eines Priesters zum Bischof durch einen sog. Vagantenbischof noch forciert.

Die Altkatholiken in der Ukraine (Galizien und Karpatenregion) sowie die Altkatholische Kirche der Mariaviten in Polen und Frankreich suchen Anschluss an die Utrechter Union.

Siehe auch

Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen

Einzelnachweise

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