Visitation

Visitation (lat. visitare „besuchen“) heißt in vielen Gerichts-, Kirchen- und Ordensverfassungen der Besuch eines Oberen mit Aufsichtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle.

Inhaltsverzeichnis

Römisch-katholische Kirche

In der römisch-katholischen Kirche gibt es zwei Arten von Visitatoren, nämlich ordentliche bzw. permanente und außerordentliche Visitatoren, römisch-katholische Pfarrgemeinden werden vom Bischof bzw. Weihbischof visitiert. Die meisten Ordensgemeinschaften haben Regional- und Generalobere mit Visitationsvollmacht.

Außerordentliche Visitatoren

Der Papst kann einen so genannten Apostolischen Visitator entsenden, um Vorfälle zu untersuchen, die sich gegen die kirchliche Ordnung richten könnten. Die Entsendung ist aber höchst selten, in neuerer Zeit ist besonders die Visitation des Priesterseminars in St. Pölten bekannt geworden.

Ordentliche oder permanente Visitatoren

Daneben gibt es permanente Apostolische und Kanonische Visitatoren, die einen bischofsähnlichen Rang einnehmen. Diese wurden bisher für die seelsorgliche Betreuung von Gläubigen in totalitären Staaten eingesetzt, in denen einem Bischof die Tätigkeit vor Ort versagt blieb. Außerdem wurden Apostolische Visitatoren in den ehemaligen Ostblockstaaten anstelle eines Ortsordinarius eingesetzt, weil die Katholische Kirche keine Konflikte mit der Orthodoxie riskieren wollte. Die orthodoxen Kirchen beanspruchen nämlich immer das gesamte Gebiet eines Staates als kanonisches Territorium.

Ähnliches gilt für deutschen Apostolischen Visitatoren, deren Aufgabe es Koordinierung der Seelsorge an den Vertrieben aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten darstellt. So gibt es den Visitator Breslau, den Visitator Ermland, den Visitator Grafschaft Glatz und den Visitator Schneidemühl.

Evangelische Kirchen

In den evangelischen Kirchen ist die Visitation als ein regelmäßiges Mittel der Kirchenleitung in Gebrauch. Erst durch die Trennung von Kirche und Staat 1919 wurde die Visitation in den evangelischen Landeskirchen in Deutschland eine innerkirchliche Angelegenheit – seit der Reformation hatten die Landesherren die Aufsicht über die Kirchen und damit auch die Visitation ausgeübt. Dabei haben konfessionell geprägte Modelle unterschiedlichen Einfluss gewonnen: Während in lutherischen Kirchen mit der Visitation die Aufsicht des Bischofs ausgeübt wird, können reformierte Gemeinden entsprechend dem synodalen Prinzip auch von “nachbarschaftlichem Besuch” sprechen. Zahlreiche Zwischenformen existieren in den Kirchenordnungen der Landeskirchen und konfessionellen Bünde (VELKD, Arnoldshainer Konferenz). Gemeinsam ist allen, dass die Visitation den verschiedenen kirchenleitenden Ebenen entsprechend gestaffelt wird: Kirchengemeinden werden von den Verantwortlichen der nächsthöheren Ebene (Kirchenkreis, Kirchenbezirk, Dekanat u. ä.) visitiert – sei es durch Superintendent(in), Dekan(in) bzw. Propst/Pröpstin oder durch Visitationskommissionen aus Haupt- und Ehrenamtlichen unter Vorsitz der vorgenannten Amtsinhaber. Mit einem Rhythmus von 6–8 Jahren ist die Visitation im Leben der Gemeinden fest verankert.

In der Praxis ist die gottesdienstliche Versammlung der Gemeinde Höhepunkt einer Visitation, die in der Besuchsphase oft eine Woche dauert. Dazu finden üblicherweise Aussprachen, Besuche von Einrichtungen sowie eine Verwaltungsprüfung statt. Zum Gedanken der Aufsicht sind in heutigen Visitationsordnungen die des Kontakts und der (Gemeinde-)Beratung gekommen: Über die ordnungsgemäße Verkündigung, Lebens- und Amtsführung von Pfarrern u. a. kirchlichen Mitarbeitern sowie ein intaktes Gemeindeleben hinaus wird nun nach Visionen und Zielen der Gemeindeglieder gefragt – über Berichte, Protokolle und Statistiken hinaus werden Umfragen und gruppendynamische Methoden wie die Zukunftswerkstatt eingesetzt.

Historisch war die Visitation das wichtigste und effektivste Werkzeug zur Durchführung der Reformation im 16. Jahrhundert. Nur so konnte jeder einzelne Ortspfarrer überprüft werden, ob er der neuen (evangelischen) Lehre entsprach und den gewandelten Anforderungen an das Pfarramt gewachsen war. Philipp Melanchthon verfasste 1527/28 – von Martin Luther gestützt – seinen Vorschlag für eine Visitationsordnung, also noch bevor eine offiziell anerkannte Bekenntnisschrift zugrunde lag. Entsprechend ihrer damaligen Bedeutung war die Visitation in den Preußischen Artikeln von 1540 sogar im jährlichen Turnus vorgesehen.

Anglikanische Kirche

Wie in der römisch-katholischen Kirche sind die Bischöfe auch bei der anglikanischen Kirche für Visitation zuständig.

Rechtswesen

Die letzte große Visitation am Reichskammergericht in Wetzlar fand zwischen 1767 bis 1776 statt.

Schulwesen

Solange das Schulwesen unter der Aufsicht geistlicher Instanzen stand, gehörte zur Visitation auch der gesamte Schulbereich. Bei einer staatlichen Schulaufsicht wird eine dienstaufsichtliche Begutachtung einer Schule auch als Visitation bezeichnet.

Literatur

  • Alexander Denzler: Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776. Ein mediales Großereignis und seine Bedeutung für die Kommunikations- und Rechtsgemeinschaft des Alten Reiches, Saarbrücken 2008.
  • Peter Thaddäus Lang: Die Erforschung der frühneuzeitlichen Kirchenvisitationen. Neuere Veröffentlichungen in Deutschland. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 16, 1997, S. 185-194.
  • Peter Thaddäus Lang: Visitationsakten. In: Christian Keitel, Regina Keyler (Hrsg.): Serielle Quellen in südwestdeutschen Archiven, Stuttgart 2005, S. 127-135.
  • Christian Peters, Friedrich Krause: Art. Visitation I. Kirchengeschichtlich II. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 35 (2003), S. 151-166 (v.a. historischer Überblick mit weiterer Lit.).

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Apostolische bzw. Kanonische Visitatoren der Katholischen Kirche

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