Volkskirche

Mit Volkskirche bezeichnet man heute in der Regel jene Kirchen, zu denen - im Gegensatz zu so genannten Minderheitskirchen - größere Teile eines Volkes gehören. Volkskirchen in diesem Sinne sind in Deutschland die evangelischen Landeskirchen und die Römisch-katholische Kirche.

Inhaltsverzeichnis

Zum Begriff

Der Begriff „Volkskirche“ wurde von Friedrich Schleiermacher geprägt und ist im Laufe der Geschichte recht unterschiedlich verstanden worden.

Nicht verwechselt werden darf der Begriff „Volkskirche“ mit den Bezeichnungen Staatskirche beziehungsweise Landeskirche. Zwar können Volkskirchen auch Staats- oder Landeskirche sein, es gibt jedoch auch staatsfreie Volkskirchen - so zum Beispiel die Römisch-katholische Kirche in Frankreich. „Volkskirche“ bezieht sich also nicht auf die juristische Bindung der Kirche an den Staat, sondern auf Beziehung der Kirche zum Volk oder zu den Völkern eines Staates.

Unterschiedliche Interpretationen

Neben der in der Einleitung bereits erwähnten Definition, dass mit Volkskirche jene Kirchen bezeichnet werden, die größere Teile eines Volkes repräsentieren, gibt es weitere Interpretationen dieses Begriffes:

  • Volkskirche als Gegensatz zur „Winkelkirche“, die sich der Gesellschaft in der sie lebt, besonders verpflichtet weiß. Betont werden bei diesem Ansatz besonders die diakonische, soziale und pädagogische Arbeit als Angebot für das „ganze Volk“.
  • Volkskirche als Missionskirche - Nach diesem Selbstverständnis muss sie nicht einmal Mehrheits- beziehungsweise Massenkirche sein. Sie versteht sich unter Berufung auf Mt 28 “gehet hin zu allen Völkern” - unabhängig von ihrer Größe - als zum Volk gesandte Kirche.
  • Volkskirche als Gegensatz zur „Pastorenkirche“ - Hier wird das Gemeindeprinzip betont. Gefordert wird hier unter anderem eine Beteiligung des gesamten Kirchenvolkes an den kirchlichen Entscheidungsprozessen, also eine basisdemokratisch verfasste Kirche.
  • Volkskirche als Gegensatz zur „Dogmenkirche“ - Das was die Kirche lehrt und tut, orientiert sich nicht so sehr an ihren dogmatischen Grundlagen und Bekenntnisschriften. Vielmehr hat die Kirche bei diesem Verständnis von Volkskirche den Auftrag, gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich von Wissenschaft und Kultur aufzunehmen. Sie ist also nicht mehr Gegenüber des Volkes, sondern dessen integraler Bestandteil.

Nationalsozialismus und Volkskirche

Im Nationalsozialismus wurde die Bezeichnung Volkskirche zum programmatischen Begriff für eine „germanisierte“ Kirche, die ihre jüdische Herkunft verleugnen und eine christlich verbrämte NS-Ideologie zu ihrem Glaubensbekenntnis machen sollte. Zeitweilig wurde daran gedacht, sämtliche Kirchen und Freikirchen unter dem organisatorischen Dach einer solchen Volkskirche zusammenzufassen mit einem so genannten Reichsbischof an der Spitze. Die Deutschen Christen wurden zu eifrigen Verfechtern dieser Idee, während die Bekennende Kirche sich diesem Vorhaben widersetzte, weil Kirche laut dem Neuen Testament immer Gemeinschaft der Gläubigen und nicht „das Volk“ in diesem Sinne ist.

Siehe auch

Literatur

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