Volksversammlung

Dieser Artikel behandelt die Volksversammlung als Mittel der direkten Demokratie. Für Volksversammlung genannte parlamentarische Versammlungen siehe Nationalversammlung.

Die Volksversammlung (griechisch ekklesia; lateinisch comitia (pl.) für die verschiedenen Versammlungen) ist die Zusammenkunft aller Bürger eines Staates im Gegensatz zu den Volksvertretern der repräsentativen Demokratie. Der Ursprung liegt in der Antike, vor allem im antiken Griechenland, wo es in verschiedenen Poleis Volksversammlungen gab. Am bekanntesten ist sicherlich die athenische Volksversammlung (siehe attische Demokratie), an der die athenischen Vollbürger teilnehmen durften. Doch auch in der Römischen Republik existierten Volksversammlungen.

Das Recht zur Teilnahme konnte und kann beschränkt werden (nach Alter, Geschlecht, Herkunft, Einkommen). Die Volksversammlung ist in der direkten Demokratie in Form der Volksgesetzgebung die entscheidende Instanz im Gesetzgebungsverfahren.

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