Wikipedia:Richtlinien Wirtschaft

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Wikipedia:Richtlinien Wirtschaft

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Abkürzung: WP:RW
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Inhaltsverzeichnis

Regeln für das Schreiben von Artikeln

Grundprinzipien
Neutraler Standpunkt · GNU-FDL · Urheberrecht · Belege und Quellenangaben · Keine Theoriefindung · Artikel über lebende Personen · Wikiquette

Inhalt
Was Wikipedia nicht ist · Gute Artikel schreiben · Literatur · Artikel illustrieren · Diskussionsseiten

Formatierung
Wie gute Artikel aussehen · Rechtschreibung · Typografie · Zitate · Fremdwörter · Zahlen · Datumsangaben · Formatvorlagen

Links
Assoziative Verweise · Datenbanklinks

Systematik
Namenskonventionen · Begriffsklärung · Personendaten · Kategorien · Listen

Relevanzkriterien

Es gelten die allgemeinen Relevanzkriterien und für Wirtschaftsunternehmen ferner folgende Relevanzkriterien für Wirtschaftsunternehmen.

Anforderungen an enzyklopädische Artikel

An einen enzyklopädischer Artikel in der Kategorie:Wirtschaft werden in der Konkretisierung von WP:WSIGA folgende Anforderungen gestellt:

  • Der Artikelgegenstand ist enzyklopädisch relevant.
  • Der Artikel enthält eine Einleitung, die das Lemma definiert, damit der Leser weiß, worum es überhaupt geht.
  • Der Artikel benutzt eine weitgehend wertungsfreie Darstellung im Sinne von WP:NPOV und WP:KTF:
    • Enthält der Artikel Wertungen (insb. Kritik), so muss dargestellt werden, dass diese Wertungen nicht vom Autor des Artikels, sondern aus einer selbst relevanten und reputablen Quelle stammen, die nachvollziehbar zu referenzieren ist.
    • Artikel, in denen der Autor selbst einen Sachverhalt bewertet und/oder interpretiert, sind kategorisch unenzyklopädisch.
    • Werden durch die gewählte Darstellung Zusammenhänge zwischen Einzelaspekten suggeriert, so ist im Zweifelsfall – neben den Einzelaspekten selbst – auch der Sachzusammenhang zu belegen.
  • Der Artikel bietet eine Erläuterung der thematischen Bedeutung und eine Einordnung in den Kontext:
    • Es reicht nicht aus, dass ein Artikel einen Artikelgegenstand bis ins Genaueste beschreibt. Viel wichtiger ist es herauszustellen, warum dieses Thema wichtig und damit relevant im enzyklopädischen Sinne ist. Ein Artikel zu einem Handymodell wird beispielsweise erst dann „enzyklopädisch“, wenn auf Verbreitung und Resonanz in der Öffentlichkeit eingegangen wird.
  • Der Artikelinhalt liefert eine sachgerechte Beantwortung der Wie-, Warum- und Wozu-Fragen:
    • Wie ist etwas entstanden? Warum wurde es erzeugt? Wozu hat sich jemand die Mühe gemacht?
  • Der Artikelinhalt ist durch die durchgängige Verwendung und sorgfältige Referenzierung nachvollziehbarer, relevanter, überprüfbarer und möglichst unabhängiger Quellen belegt (WP:QA).
  • Der Artikel bietet einen konkreten Mehrwert für den Leser:
    • Die im Artikel enthaltenen Darstellungen sollten über das hinaus gehen, was auf dem offensichtlichen Wege zu finden ist. Beispiel: Bei einem Artikel über ein Produkt muss dieser mehr enthalten, als die vom Hersteller selbst bereitgestellte Werbeinformation. Genauso sollte ein Artikel über ein literarisches Werk mehr enthalten als die ohnehin bereits auf dem Klappentext genannten Informationen. Dieses Kriterium ergibt sich bei sorgfältiger Beachtung vorstehender Aufzählung meist von selbst.

Zusatzkonventionen für wirtschaftswissenschaftliche Artikel

Ein Artikel in der Kategorie:Wirtschaftswissenschaft sollte auf die Standardanforderungen aufbauend folgende Elemente enthalten:

  • zeitliche Einordnung/Entwicklung (z. B. wann kam der Begriff/die Methode auf? Wer gilt als „Schöpfer“?),
  • fachliche Einordnung in das Fachgebiet (z. B. Controlling im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre),
  • wesentliche Bestandteile, Strömungen oder/und Formen sowie Bewertung durch andere wirtschaftswissenschaftliche Strömungen
  • Literaturhinweise (auf Standardwerke und grundlegende Fachbeiträge),
  • Quellen: Rezipierten wissenschaftlichen Quellen ist bei der Artikelarbeit im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich unbedingter Vorrang zu geben. Im Dissensfall sind rezipierte wissenschaftliche Belege des strittigen Inhalts Pflicht. Die Beweislast liegt bei dem, der den umstrittenen Inhalt im Artikel haben möchte.
  • alle Artikelinhalte müssen belegbar sein. Beleglosigkeit ist ein Löschgrund für wirtschaftswissenschaftliche Artikel.
  • ggf. Einfügen von Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen mittels {{Rechtshinweis}}.

Beispielartikel

Hier eine Reihe beispielhafter Artikel im Bereich Wirtschaft:

Kategorisierung

Namensräume
Varianten
Aktionen
© Dieser Artikel zu Wikipedia:Richtlinien_Wirtschaft stammt von Wikipedia und ist lizensiert
unter GFDL. Hier können Sie den Original-Artikel zu Wikipedia:Richtlinien_Wirtschaft , die Versionsgeschichte
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