Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Inhaltsverzeichnis

öUrhG strenger als dUrhG, was tun - war “Geschmacksmusterrecht”

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Dieses Recht ist ja Grundlage für die höheren Gestaltungsansprüche für Urheberrechtsschutz in Deutschland bei Firmenlogos etc. Muss es nicht etwas in ACH geben, das diesem entspricht?–141.84.69.20 20:20, 25. Mai 2010 (CEST)

Denn auf diesen UF wird oft mit dem deutschen Recht argumentiert; wenn in der Schweiz oder Österreich ein umfassenderer Schutz für angewandte Kunst besteht, sollte man sich an jenen orientieren.–141.84.69.20 17:57, 27. Mai 2010 (CEST)

Huhu! Ich halte das nicht für Peanuts. Dauernd heißt es “Laufendes Auge” hier und “Silberdistel” da, dabei handelt es sich jedoch immer nur um die Rechtsprechung in der Bundesrepublik, welche ein (nicht unumstrittenes) Stufenverhältnis zwischen Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht sieht. Wenn in Österreich oder in der Schweiz nichts Vergleichbares gerechtsprochen wird, muss man sich dieses oder jene (Untertreibung) Logo nochmal genauer ansehen.–141.84.69.20 19:39, 11. Jun. 2010 (CEST)

Ich kann deinen Problemansatz sehr gut nachvollziehen, weiß aber keine Antwort, da ich mich mit österreichischem und Schweizer Recht nicht auskenne. –Gnom 23:26, 12. Jun. 2010 (CEST)
Ok, danke für den Input.–141.84.69.20 23:29, 12. Jun. 2010 (CEST)
In Österreich wird spätestens seit einem Urteil des OHG aus dem Jahr 1996 (Buchstützen; 4 Ob 2161/96i) dem Gebrauchszweck keine Bedeutung mehr zugebilligt. So bestätigt vom OGH Beschluss vom 19.10.2004, 4 Ob 182/04z : Welchem Zweck das Werk dient, ist ohne Bedeutung; auch ein bloßer Gebrauchszweck schadet nicht. Maßgebend ist allein die Beschaffenheit des Werks (ÖBl 1997, 38 - Buchstützen). Dass unter “Werken der bildenden Künste” im Sinn des § 3 Abs 1 UrhG grundsätzlich auch solche fallen können, deren Ausdrucksmittel die Grafik - und sei es auch nur die sogenannte “Gebrauchsgraphik” - ist, wird von Lehre und Rechtsprechung einhellig bejaht (ÖBl 1992, 181 - Kalians-Lindwurm; RIS-Justiz RS0076187; Kucsko, Geistiges Eigentum 1108). An ihren Werkcharakter sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als an den anderer Werkarten. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 11:33, 13. Jun. 2010 (CEST)
Das sind recht deutliche Worte, thx.–141.84.69.20 14:46, 13. Jun. 2010 (CEST)

Schlussfolgerungen

Das öUrhG schützt also mehr Gegenstände als das deutsche UrhG, nach der Regel Wikipedia richtet sich nach DACH-Recht- Wikipedia beurteilt - anders als Wikimedia Commons - den Schutz von Bildern nach dem Recht der deutschsprachigen Länder Deutschland, Österreich (beide in der Europäischen Union und von daher hinsichtlich urheberrechtlicher Vorschriften meist übereinstimmend) und der Schweiz (D, A, CH). Es wird das restriktivste Recht zugrundegelegt (zum Schutzfristenvergleich gegenüber der Schweiz siehe unten Ausländisches Recht). der WP:Bildrechte müssten also fast alle Logos weg. Oder ändern wir die Regel: Wikipedia richtet sich nach dem deutschen Recht. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:58, 15. Jun. 2010 (CEST)

Unsinn, wir sollten auf keinen Fall anfangen, jetzt blind massenweise zu löschen. — Chaddy · D·B - DÜP 19:16, 15. Jun. 2010 (CEST)
Sondern stattdessen…? Und warum nicht?–141.84.69.20 22:58, 15. Jun. 2010 (CEST)

Das alltägliche Schaffen kann keinen Schutz genießen. Da das Abmahnunwesen hauptsächlich in D verbreitet ist, während die österreichische Rspr. zum UrhR vergleichsweise dünn ausfällt, sollten wir die deutsche Rechtslage zugrundelegen und dies durch ein MB absichern. Angesichts der höheren Standards was Fotos angeht (Wachmann Meili) in der Schweiz, spricht wenig dafür, dass nach deutschem Recht freie Objekte der angewandten Kunst in CH geschützt sind. Für Österreich warte ich auf konkrete Bildbelege (auf Flickr o.ä.) definitiv und durch Rspr. geschützter Logos etc. –132.230.1.28 14:56, 16. Jun. 2010 (CEST)

Dieses Bild: [1] sah der OHG als geschützt an. (OGH, Beschluss vom 11.7.1995, 4 Ob 58/95). Das ist 08/15-Brot-und-Butter-Grafik. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 15:54, 16. Jun. 2010 (CEST)
Dieses reine Text-Logo (In der Veröffentlichung in der GRUR Int 2000, 449 abgedruckt) sah der OGH auch als geschützt an. (OGH, Urtiel vom 22.06.1999, 4Ob159/99g (Zimmermann-Fitness). Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:52, 17. Jun. 2010 (CEST)

Das zeigt eindeutig, dass der OGH keine Ahnung vom Urheberrecht hat. Wir sollten unsere Linie fortsetzen, Österreich ist nicht wirklich wichtig im Vergleich zu D –Historiograf 19:02, 17. Jun. 2010 (CEST)

Der BGH hat auch wenig Ahnung vom Urheberrecht. Nur leider kraft der Rechtskraftfähigkeit ihrer Entscheidungen am Ende immer Recht. Die Linie ist nicht durchhaltbar. Entweder wird die Österreichische Rechtslage in den Bildrechten als egal gewertet, oder SH-Logo muss so weg. Kragenfaultier! Laufen Sozialisten schneller? 09:38, 18. Jun. 2010 (CEST)
Was Kragenfaultier schreibt, scheint mir eine “inconvenient truth” zu sein, aber bei aller Unbequemlichkeit unbestreitbar. Wenn in Österreich sogar reine Textlogos als urheberrechtlich schutzfähig angesehen werden, ist damit das Hochladen von Logos hier eigentlich erledigt, wenn man’s ganz genau nimmt. Zumindest für Logos aus Österreich kann man sicher nicht behaupten, die Rechtslage in Österreich sei “nicht wirklich wichtig”. Vielleicht wäre ein Kompromiss zwischen den beiden Extremlagern (”aufgrund der Rechtslage in Österreich gar keine Logos mehr dulden” vs. “das unwichtige Österreich ignorieren”) möglich, dergestalt, dass wir vorerst keine österreichischen Logos mehr dulden? - Und eine allgemeine Randbemerkung: Es zeigt sich an allen Ecken und Enden immer mehr, dass es zwischen Deutschland, Österreich und die Schweiz im Urheberrecht derart grosse Unterschiede gibt, dass das fröhlich-pauschale Reden von “DACH-Recht”, das hier bislang oft üblich war, immer unhaltbarer wird. Es scheint mir darauf zu fussen, dass man sich hier bis vor einer Weile vor allem mit deutschem Recht befasst und teilweise einfach nur angenommen hat, es werde in der Schweiz und in Österreich “schon so ähnlich” sein. Tja, schön wär’s. Gestumblindi 21:10, 18. Jun. 2010 (CEST)
Zumindest Deutschland und Österreich werden sich langfristig über die EU-Ebene einander annähern, wenn man dem Schricker glauben darf, und zwar insofern, als dass nur noch die eigene geistige Schöpfung für den Werkbegriff maßgeblich ist.–141.84.69.20 21:56, 18. Jun. 2010 (CEST)
Was eine “eigene geistige Schöpfung” darstellt, kann man aber wohl weiterhin unterschiedlich auslegen. In der Schweiz (ja, nicht EU) besteht ja z.B. die Auffassung, dass “Knipsfotos” bzw. banale Abbildungen selbst einer inszenierten Szene (Wachmann Meili hat schliesslich extra mit den Akten für die Fotografin posiert) keine geistige Schöpfung darstellen, was nicht überall so gesehen wird. Aber wir weichen vom Kernthema dieses Abschnitts ab… Gestumblindi 22:00, 18. Jun. 2010 (CEST)
Das war eigentlich konkret zum Thema gemeint. Schricker macht diese Aussage (”Urheberrecht”, 3. Auflage, Rn 33, Rn 158) im Kontext des Stufenverhältnis Urheberrechtsschutz<->Geschmacksmusterschutz. Der springende Punkt ist eben, dass die Werkart Unterscheidung “reine” Kunst<->angewandte Kunst keinen Einfluss mehr darauf haben soll, ob etwas schutzwürdig ist oder nicht.–141.84.69.20 22:09, 18. Jun. 2010 (CEST)

Nun. Wir können diese schwerwiegende Problematik nicht einfach aussitzen. Kragenfaultier hat überzeugend dargelegt, dass in Österreich auch für einfachste Logos erfolgreich urheberrechtlicher Schutz beansprucht werden kann (siehe sein Beispiel eines in Österreich geschützten reinen Textlogos). Wir haben nun diese Möglichkeiten:

  • Wir dulden überhaupt keine Logos mehr. Das ist rechtlich am sichersten, denn auch Urheber aus anderen Ländern könnten in Österreich einen Schutz beanspruchen und klagen.
  • Wir dulden wenigstens keine Logos aus Österreich mehr und halten für die Uploader anderer Logos ausdrücklich fest, dass sie sich einem Risiko aussetzen, in Österreich verklagt zu werden.
  • Wir dulden weiterhin alle Logos, setzen aber einen Hinweis in dieser Art an geeigneter Stelle: “Zwar geniessen Werke der angewandten Kunst mit geringer Gestaltungshöhe in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005, Az. 1 BvR 1571/02). Da jedoch in Österreich auch einfachste Logos urheberrechtlich geschützt sind, setzt man sich mit dem Hochladen von Logos jeglicher Art, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, dem Risiko aus, in Österreich verklagt zu werden. Wer ein Logo hochlädt, tut dies somit auf eigenes Risiko.

Welche Lösung wird hier bevorzugt? Gestumblindi 19:04, 13. Jul. 2010 (CEST)

Wenn, dann letztere, alles andere lässt sich nicht wirklich umsetzen… — Chaddy · D·B - DÜP 19:39, 13. Jul. 2010 (CEST)
An der Option, Logos generell nicht mehr zuzulassen, sehe ich nichts Schwieriges, das wäre vielmehr sehr einfach. Gestumblindi 19:45, 13. Jul. 2010 (CEST)
Dann wünsch ich dir viel Spass, das umzusetzen…. — Chaddy · D·B - DÜP 19:47, 13. Jul. 2010 (CEST)

Es ist ja schön, Chaddys Meinung hierzu erfahren zu haben - aber sonst interessiert sich gar niemand für die Frage, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen wir künftig noch Logos dulden können? Erstaunlich! Nochmal: hier liegt ein ernstes, reales Problem vor und nicht etwas, das man einfach fröhlich ignorieren kann. Einfache Logos sind in Österreich urheberrechtlich schützbar! Auch Textlogos! Das oben von Kragenfaultier verlinkte Urteil Zimmermann-Fitness lässt daran keinerlei Zweifel mehr offen. Gestumblindi 22:32, 15. Jul. 2010 (CEST)

Old dogs, new trick.–141.84.69.20 11:00, 16. Jul. 2010 (CEST)


Typisch WP:UF… Problem ignorieren und aussitzen :) Zur Sache: Option 1 hat natürlich den Charme, dass man sich dann nicht mehr mit nervigen Schöpfungshöhe-Diskussionen befassen muss, ist allerdings wahrscheinlich auch enzyklopädischer Sicht nicht gewünscht. Option 2 bringt eher wenig denn wie gesagt können auch nicht österreichische Rechteinhaber in Österreich einen Schutz beanspruchen. Zudem ist Logos aus Österreich schwammig. Muss dafür der Urheber aus Österreich kommen oder sich das HQ/der Wohnsitz des Rechteinhabers in Österreich befinden? Option 3 ist wahrscheinlich die Möglichkeit die von den meisten bevorzugt wird (weil sich dann am wenigsten ändert). Wenn sich hier kein weiterer meldet würde ich auf alle Fälle das machen. –Isderion 21:50, 17. Jul. 2010 (CEST)

Naja, enzyklopädisch werden Firmenlogos in Artikeln nie besonders benutzt, eher als Schmuck/Wiedererkennungsmerkmal. SH-Diskussionen wird es weiterhin in anderen Bereichen (technische Grafiken) geben.–141.84.69.20 21:54, 17. Jul. 2010 (CEST)
Der Aufschrei wäre wahrscheinlich trotzdem groß, wenn wir anfangen alle zu löschen ;) –Isderion 22:30, 17. Jul. 2010 (CEST)

Erfgänzend möchte ich noch auf eine wichtige Abweichung vom deutschewn Urheberrechtsgesetz hinweisen. Vgl.:Urheberrechtsgesetz (Österreich), Absatz “Schutz von Lichtbildern, Schallträgern, Rundfunksendungen und nachgelassenen Werken” Ziffer 1. Schutz von Lichtbildern

1. Schutz von Lichtbildern

  • Der Schutz von Lichtbildern…
  • Auf Grund der nunmehr in Österreich bestehenden niedrigen Anforderungen an die Werkhöhe ist davon auszugehen, dass auch Alltagsbilder Urheberrechtsschutz genießen. Der reine Leistungsschutz reduziert sich dadurch auf solche Produkte, die durch Voreinstellungen determiniert werden und an denen somit der Bezug zum Schaffenden des konkreten Bildes nicht gegeben ist,[1] also in der Regel nur auf “Automatenaufnahmen, computergesteuerte Lichtbilder und Satellitenfotos”.[2]
  • Damit in Frage gestellt ist auch aus dogmatischen Gründen die bei gewerblich hergestellten Lichtbildern gesetzlich vorgesehene Übertragung der Leistungsschutzrechte an den Unternehmer.[3] Auf jeden Fall scheint es empfehlenswert zu sein, entsprechende vertragliche Abmachungen über die Verwertungsrechte zu treffen. [4]
  • Für Lichtbilder von Personen bestehen Sondervorschriften. [5]
  • Die Herstellung …

Kath Erich 15:25, 18. Jul. 2010 (CEST)

  1. Vgl. OGH 12. September 2001, 4 OB 15/000 k - Eurobike - ÖBI 2003, /12 (39 Garnerth) = MR 2001 , 389 beide mit Abbildungen (Walter) = RdW 2002/20205 (217) = ZUM-RD 2002, 281; Zitiert und entnommen aus Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Amkg. 8]
  2. Vgl. Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954, Ziff.3]
  3. Vgl. § 74 Abs. 1 und 2 UrhG)
  4. Vgl. hierzu die Ausführungen in .Anderl in Kucsko, urheber.recht (2008) [954f Z 3 sowie 957, Z.1]
  5. § 75 UrhG

Kath Erich 15:28, 18. Jul. 2010 (CEST)

Kath Erich, du müllst hier etwas rein, ohne den Zusammenhang mit WP:BR herauszustellen. Ich kann nicht erkennen, was das hier soll. Im übrigen bezweifle ich, dass die österreichische Auslegung des Urheberrechts europarechtskonform ist –Historiograf 18:00, 18. Jul. 2010 (CEST)

Schricker, 3. Auflage, Rn ~158: Vor allem aber gibt die europäische Urheberrechtsentwicklung Anlass, auch bei Werken der angewandten Kunst nicht mehr von einer höheren Schutzuntergrenze auszugehen. Bereits in mehreren europäischen Richtlinien ist ausdrücklich bestimmt, dass zur Bestimmung der Schutzfähigkeit keine anderen Kriterien als das der eigenen geistigen Schöpfung anzuwenden sind; damit geht die Tendenz zu einem einheitlichen europäischen Werkbegriff mit einheitlicher Schutzuntergrenze.141.84.69.20 16:49, 19. Jul. 2010 (CEST)

Datei:Späh1.jpg

Das Bild sieht irgendwie vom Fernseher abfotografiert aus. Vielleicht irre ich mich ja auch, aber der schwarze Rahmen, das recht grobkörnige Bild, die niedrige Auflösung… Auch die anderen beiden Fotos im Artikel Fernspäher sind wegen ihrer recht geringen Auflösung möglicherweise verdächtig… — Chaddy · DDÜP 13:10, 30. Aug. 2010 (CEST)

Ja, sieht aus wie Fernseher - könnte aber auch vom eigenen Film sein. Beim Uploader nachfragen. Viele Grüße –Saibo (Δ) 14:17, 30. Aug. 2010 (CEST)
Der Uploader ist schon seit einiger Zeit nicht mehr aktiv, und die einzige Reaktion auf seiner Benutzerseite war die Entfernung einer kritischen Nachfrage. Ich fürchte der Benutzer nimmt es mit Urheberrechten nicht so genau. Zum Schutz der Nachnutzer sollte man die Bilder löschen, oder zumindest markieren.–87.150.41.243 14:21, 30. Aug. 2010 (CEST)
Die Auflösung ist typisch für Webcams und ältere Fotohandys (640*480px = VGA-Auflösung). Ein Fernsehfoto ist das eher nicht. Beim Anschauen der Dateiseite habe ich erst gedacht, das da ein Thermometerhuhn am Bruthügel sitzt…   Grüße, Grand-Duc 17:27, 30. Aug. 2010 (CEST)
Das erklärt aber noch nicht die schwarzen Ränder.–87.150.41.243 01:44, 31. Aug. 2010 (CEST)
Naja, da muss man allerdings zusätzlich noch bedenken, dass ich es für eher unwahrscheinlich halte, dass der Benutzer beim Manöver eines Spezialkommandos der Bundeswehr dabei war. Aber wer weiß… — Chaddy · DDÜP 18:18, 30. Aug. 2010 (CEST)
Was ich alles schon fotografiert habe… Würde man einem Neuling sicher alles unterm Arsch weglöschen “da kann der nie dabeigewesen sein…” [2] [3] [4] [5] [6] abhaken unter Altlast, solange wir keinen konkreten Verdachtsmoment einer URV haben …–Marcela 18:26, 30. Aug. 2010 (CEST)
Allerdings kann man einen OP-Saal, eine Konzertbühne, einen FKK-Strand und eine Anni Friesinger nur bedingt mit einer der Geheimhaltungspflicht unterliegenden militärischen Spezialeinheit vergleichen… ;) — Chaddy · DDÜP 19:03, 30. Aug. 2010 (CEST)
Mein nächstes Projekt ist eine Ausbildungseinheit des Mossad zur Wikimania 2011 in Haifa/Israel ;) –Marcela 19:14, 30. Aug. 2010 (CEST)

Auf der Diskussionsseite des Hochladers hat vor einer Weile jemand geschrieben: Im Artikel Fernspäher ist ein Bild von dir, du schreibst selbst fotografiert. Leider ist genau das gleiche Bild in einer Militärzeitschrift der 90er (Barett). Welches der Bilder er meint, geht daraus leider nicht hervor. Könnte es sich um Datei:Fernspäher.jpg handeln? Ich sehe da im linken Drittel im Schnee etwas, das mir wie ein Knick in Papier aussieht, oder irre ich mich? Natürlich ist nicht auszuschliessen, dass ein vom Uploader fotografiertes Bild damals in einer Militärzeitschrift veröffentlicht wurde. Wenn man sich seine Beiträge so anschaut, muss er wohl etwas mit den Fernspähern zu tun haben, bei einem seiner Uploads gab er “Quelle: Fernspählehrkompanie 200″ an… Gestumblindi 20:57, 30. Aug. 2010 (CEST)

Die Indizien (andere Uploads, bereits begangene URVs, Satz auf der Disk, keine Exif) sprechen gegen den Uploader, ich bin für die Löschung der kritischen Dateien (die Qualität ist ja auch nicht besonders). –Isderion 00:09, 31. Aug. 2010 (CEST)
+1 Bei begründeten Zweifeln würde ich immer auf solche Bilder verzichten. “Altlast” ist für mich eher ein Argument pro Löschen, weil 2005/2006 noch bei vielem beide Augen zugedrückt wurden. –Martina Nolte Disk. 17:32, 31. Aug. 2010 (CEST)

Dann war ich mal so frei und habe die Datei, die hier Anlass war, sowie alle anderen verbleibenden Uploads des Benutzers gelöscht, mit Ausnahme von Datei:Barett aufklaerer.jpg, da als amtliches Werk deklariert. Gestumblindi 22:26, 2. Sep. 2010 (CEST)

OTRS Persönlichkeitsrecht

Die üblichen Verdächtigen hier wissen ja Bescheid, da muß ich nicht allzuviel erläutern. Was haltet ihr davon, ein eigenes OTRS für Persönlichkeitsfragen aufzustellen? Also ausschließlich für Freigeben ReaB? Mit offizieller @wikimedia mailadresse usw. - nur einer allein schaffts halt nicht…–Marcela 14:58, 31. Aug. 2010 (CEST)

info-de@wikimedia.org kümmert sich um persönlichkeitsrechtliche Probleme. Über das Thema RaeB haben wir uns doch vor ca. einem halben Jahr mal (recht konstruktiv wie ich finde) unterhalten, auch Raymond hatte da seine Bedenken geäußert. Seitdem wolltest Du mal einen Vorschlag machen, wie eine RaeB-Freigabe für Dich aus juristischer Sicht auszusehen habe. Hast Du die schon fertig? Yellowcard 15:08, 31. Aug. 2010 (CEST)
Hallo Ralf, zu welchem Zweck? Zur Dokumentation von Freigaben oder als Kontaktadresse bei Fragen, wie es hier in deinem Vorschlag anklingt? —Pill (Kontakt) 15:13, 31. Aug. 2010 (CEST)
Ich kenne die Bedenken, verstehe sie auch, teile sie aber nicht uneingeschränkt. Eine (einzige) Freigabe kann es nicht geben, das habe ich mir mittlerweile abgeschminkt. Ich möchte auch nicht mit übertriebenem Büroktatismus der Sache beigehen sondern durch Dialog. Zuallererst ist das natürlich Aufklärung, deshalb sind Leute von hier gefordert. Ich habe kein Patentrezept, das Thema anzugehen, ich habe keine Patentlösung. Ich möchte nur mal die Stimmung hier abklären. Vielleicht ist das wieder mal nur ne dumme Idee von mir, vielleicht wird was draus. Momentan ist alles möglich. –Marcela 15:25, 31. Aug. 2010 (CEST)
Uns allen liegt an der Wahrung von Persönlichkeitsrechten und es ist wichtig, dies auch bei der Nutzung von Bildern entsprechend umzusetzen und das Bewusstsein dafür auch in der Wikipedia und anderen Projekten zu schärfen. Mir ist aber nicht klar, was du erreichen möchtest; also, wer sich mit welchem Anliegen melden soll. Kannst du das etwas näher beschreiben? –lyzzy 15:34, 31. Aug. 2010 (CEST)

Die üblichen Verdächtigen hier wissen ja Bescheid Also ich nicht und scheinbar bin ich nicht der Einzige.–Wiggum 15:37, 31. Aug. 2010 (CEST)

Die meines Wissens nach letzten Diskussionen waren hier im Januar und diese 2009. –lyzzy 15:45, 31. Aug. 2010 (CEST)

Wie Steschke im verlinkten Beitrag schon erläutert hat, ist eine Rechtssicherheit, wie sie beim Urheberrecht zumindest annähernd gewährt werden kann, beim RaeB nicht zu erreichen. Wir haben jetzt aber genau die umgekehrte Situation: es besteht keinerlei Kontrolle mehr. Mir schwebt irgendwas “dazwischen” vor. Das Supportteam kann dies nicht leisten, haben sie selbst erklärt. Eine Gruppe von Benutzern, die sich in Bildrechtsfragen einigernaßen auskennt, könnte dies aber zumindest versuchen:

  1. unverbindliche Beratung von Benutzern außerhalb des hier öffentlichen Bereiches
  2. Situationseinschätzung mit möglichst großer Sicherheit: wenn nur einer Veto einlegt, hat das “neue Team” insgesamt Bedenken, wird keine Freigabe erteilt (ob es überhaupt zu Freigaben kommen soll/wird, steht auf einem anderen Blatt)
  3. interne Stellungnahme eines oder mehrerer Volljuristen, diese dürfen das hier in der Öffentlichkeit nicht
  4. Verhinderung von Uploads, bei denen offensichtlich keine Freigabe vorliegt (gegen die haben wir momentan keinerlei Handhabe)

Es soll nicht erreicht werden, daß alle unsere Fotos rechtssicher im Sinne §§22,23 KUG sind, das ist illusorisch. Mir schwebt aber ein Mindestmaß an Sicherheit vor, wie wir es in den Jahren bis 2008 schon mal hatten. –Marcela 16:08, 31. Aug. 2010 (CEST)

Dann definiere bitte, für welchen Bereich die Freigabe gültig sein soll. Was genau sollen die abgebildeten Personen freigeben/bestätigen? — Raymond Disk. 16:16, 31. Aug. 2010 (CEST)
Das müßte noch geklärt werden. Meine Meinung ist, daß wir eine wasserdichte Erklärung sowieso nicht zustandebekommen. Vielleicht die Erklärung des Fotografen, daß eine Freigabe existiert? In Zusammenhang mit einer dann vorliegenden mailadresse ist das schonmal mehr als ein anonymer Upload, der überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Aber das ist ja erstmal nur meine Idee, das müßte ausdiskutiert werden, wenn sich Leute finden, die das ganze sinnvoll und durchführbar halten. –Marcela 16:25, 31. Aug. 2010 (CEST)
Prinzipiell finde ich den Ansatz gut; allerdings müsste da erst viel »Grundlagenarbeit« geleistet werden. Auch wenn ich daran interessiert wäre, scheide ich dafür wohl aus. ;-) Insofern wünsche ich – falls etwas zustande kommen sollte – den Beteiligten viel Erfolg und würde mich freuen, wenn wir dann im Bereich Persönlichkeitsrecht bald wieder etwas haben, mit dem man arbeiten kann. Grüße, –ireas :disk: :bew: 16:32, 31. Aug. 2010 (CEST)
Ich denke, wir sind hier, um dieses hier und jetzt auszudiskutieren. Erst danach kann man entscheiden, ob das ganze sinnvoll und durchführbar ist. Und welches Team RaeB-Freigaben bearbeitet.
Zusatzfrage: Welche Gruppe abgebildeter Personen soll/muss eine Freigabe erteilen? A/B/C…F-Promi?, Teilnehmer eines Festumzuges? usw. — Raymond Disk. 16:35, 31. Aug. 2010 (CEST)
Ich halte das erstmal für einen guten Ansatz. Praktikabel scheint mir vor allem die Idee, eine Mailbestätigung der Fotografen anzufordern. Man könnte fragwürdige Fotos manuell taggen (analog zum DÜP-Baustein), das ganze eventuell mit Stichtagsregelung (damit nicht ein großer Run auf alte Fotos losgeht, deren Uploader längst nicht mehr aktiv sind).
@ Raymond: Für “absolute Promis” braucht es nach deutschem Recht keine Freigabe, für Festumzügler ebenso wenig, bei B- bis F-Promis wird’s spannend (ich lasse mir auch von denen immer eine schriftliche Zustimmung geben). Ganz klar sollten Fotografen die Zustimmung zur Veröffentlichung von “normalen Menschen” haben, egal ob z.B. Aktfotos, Kinderfotos oder Fotos von Wikipedianertreffen.
Eine Mailbestätigung der Fotografen anzufragen würde m.E. das Bewusstsein für dieses Thema schärfen. (Wobei wir die teils extrem fragwürdige Praxis auf Commons mit einer lokalen DE-Lösung und Einbindungen von dort natürlich überhaupt nicht ändern.) –Martina Nolte Disk. 17:25, 31. Aug. 2010 (CEST)
@Martina Deine Lösung mit der schriftlichen Zustimmung finde ich sehr interessant. Sie greift aber nur bei Personen, mit denen du im direkten Kontakt stehst. Also ein klassisches Fotoshooting für ein schönes Portrait. Nicht/Kaum möglich wird dies, wenn man Promis der B-F-Kategorie bei öffentlichen Auftritten fotografiert. Wenn man also keine persönliche Beziehung zur Person hat. Der Versuch, hinter die Bühne zu gelangen und von dem B-F-Promi eine Unterschrift zu erhalten, schätze ich (als Optimist) als sehr pessimistisch ein. — Raymond Disk. 17:41, 31. Aug. 2010 (CEST)
Bei (erkennbar) öffentlichen (Bühnen-)Auftritten eines B-Promis habe ich persönlich wegen der eigenen Zuschaustellung überhaupt keine Hemmungen mit einer Veröffentlichung (+ dem personality-Warnhinweis natürlich). Das gehört in meinen Augen in die Kategorie Festumzügler. Der Promi im Restaurant oder beim privaten Spaziergang an der Elbe dagegen gehört m.E. in Ruhe gelassen wie du und ich. Aber auch das wäre natürlich eine erste Aufgabe der RaeB-Gruppe: Kriterien definieren, ab wann wir eine Bestätigungsmail fordern wollen. –Martina Nolte Disk. 18:07, 31. Aug. 2010 (CEST)
Das deckt sich mit meinem persönlichen Vorgehen. — Raymond Disk. 18:27, 31. Aug. 2010 (CEST)
Mir fehlt gerade das Licht: Welche Sicherheit hatten wir bis 2008? –lyzzy 17:28, 31. Aug. 2010 (CEST)
Bei öffentlichen Auftritten auf Veranstaltungen verliert der B-F-Prominente sein Recht am eigenen Bild, da er mit einer Berichterstattung durch die Medien rechnen muß, jedenfalls dann in die Herstellung und grundsätzliche Veröffentlichung der Aufnahmen konkludent ein, wenn er für die Aufnahme posiert oder auch nur fröhlich in die Kamera blickt (BVerfG NJW 2002, 3767, 3768).
- Suhadi - 18:07, 31. Aug. 2010 (CEST)

Mir ist noch nicht klar, wozu man da eine eigene Adresse oder ein eigenes OTRS braucht - Beschwerden können doch prima per info-de@… abgearbeitet werden und Genehmigungen passen zumindest semantisch gut zu permissions-de@… . Eine andere Frage ist die, welche Regeln und Verfahren wir für Genehmigungen bei RaeB anwenden möchten und ob die Supportteamler damit klarkommen bzw. was sie dazu bräuchten. Schönen Gruß –Superbass 18:06, 31. Aug. 2010 (CEST)

Das Supportteam stellt sich dafür ausdrücklich nicht zur Verfügung (siehe oben). –Martina Nolte Disk. 18:08, 31. Aug. 2010 (CEST)
lyzzy: Bis 2008 wurde das RaeB afaik durch die DÜP geregelt.
- Suhadi - 18:10, 31. Aug. 2010 (CEST)
Das Support-Team steht (bisher) dafür nicht zur Verfügung, weil es einfach keine klaren Kriterien gibt. Alles, was ich noch aus der Zeit bis 2008 in Erinnerung habe, hatte keine Hand und keinen Fuss. War nur Aufwand ohne Nutzen. — Raymond Disk. 18:27, 31. Aug. 2010 (CEST)
(BK) @Martina Nolte, die Stelle habe ich jetzt gelesen, danke. Wenn ich die alte Diskussion richtig verstanden habe, zeigte sich das ST aber nicht aus Kapazitäts- oder Kompetenzerwägungen skeptisch gegenüber der Idee (beides könnte man durch quantitative oder qualitative Veränderungen beheben) sondern hatte inhaltliche Einwände, ob ein Genehmigungsverfahren überhaupt sinnvoll und Rechtssicherheit gebend ist. Das wiederum müsste abschließend miteinander geklärt werden, denn ein zweites Support-Team für RaeB-Fälle kann ja die Lösung nicht sein, oder? –Superbass 18:29, 31. Aug. 2010 (CEST)
Doch, darauf will ich hinaus. Ein zweites Team, das sich nur damit beschäftigt und wo die Leute aktiv sind, die sich da auskennen. –Marcela 19:04, 31. Aug. 2010 (CEST)
Ich halte es für den falschen Weg, für alternative Vorstellungen der Arbeit im ST neue Teams zu etablieren. Ob jemand bereit ist, so etwas umzusetzen, kann ich nicht beurteilen. –Superbass 21:45, 31. Aug. 2010 (CEST)
Ralf, das klingt, als ob du meinst, dass die Mitglieder des Support-Teams sich nicht auskennen. Das kann ich zum einen so nicht unterstreichen zum anderen wird ja auch gerade in den Diskussionen deutlich, dass sie an dem Thema grundsätzlich sehr interessiert sind und ebenso wie du auch an einer Lösung. Eine, die umsetzbar ist, einen echten Nutzen bringt und dabei keine falschen Implikationen schürt. Lass uns daher gemeinsam versuchen herauszufinden, was überhaupt erreicht werden soll und mit welchen Mitteln das möglich ist. Du schreibst oben ob es überhaupt zu Freigaben kommen soll/wird, steht auf einem anderen Blatt. Genau das ist aber doch der Punkt, der trefflich hier diskutiert werden kann, oder nicht? –lyzzy 22:31, 31. Aug. 2010 (CEST)
(BK) Rechtssicherheit ist ein k.o.-Argument (damit dürfte das OTRS auch in seiner jetzigen Form und Funktion nicht existieren). Derzeit werden Persönlichkeitsrechte in unserem Bildbestand überhaupt nicht beachtet; das ist auch nicht rechtssicher. Das Supportteam hat sich Ende November 2008, also vor fast zwei Jahren, zuletzt mit dieser Frage befasst und dabei über Freigaben von den Abgebildeten diskutiert. Jetzt aber ist die Rede von Bestätigungen der Fotografen, dass sie eine Zustimmung zur Veröffentlichung erhalten haben. Die Idee einer RaeB-Gruppe und “RaeB-Tickets” zielt meinem Verständnis nach nicht annähernd darauf ab, “für alternative Vorstellungen der Arbeit im ST neue Teams zu etablieren”, sondern Ziel ist vielmehr, eine Gruppe aufzubauen, die - ähnlich wie die DÜP - Prüfarbeiten bezüglich persönlichkeitsrechtlich fragwürdiger Bilder leistet. Wer am Ende Bestätigungen der Fotografen abarbeitet und ein entsprechendes Ticket am Bild hinterlegt, ist eine organisatorische Frage, die sich m.E. erst stellt, wenn die grundsätzliche Zielrichtung klarer ist. –Martina Nolte Disk. 22:53, 31. Aug. 2010 (CEST)
Eben. Und das ist sie meines Erachtens nach noch längst nicht. Dein (grundsätzlich nachvollziehbarer) Ansatz liegt bei den Fotografen, welche Ideen Ralf hat, ist zumindest mir noch nicht klar. –lyzzy 23:03, 31. Aug. 2010 (CEST)
Klar besteht bzgl. des RaeB Rechtssicherheit. Der Betreiber dieses Wikis sitzt in einem Land, das kein RaeB kennt und auch keine Titel aufgrund des RaeB vollstreckt. Das ist Rechtssicherheit; Nachnutzer können sich eh nicht bzgl. des RaeB sicher sein, weil es keine unbegrenzt-unbefristet-unwiderruflichen AG-Modelverträge für alle Zwecke gibt. Kragenfaultier 08:55, 1. Sep. 2010 (CEST)

Ralf, wenn der Vorschlag dahin geht, dass Hochladende darauf hingewiesen sollen, dass auch Genehmigungen durch die Dargestellten benötigt werden, kann ich dich dahingehend beruhigen, als zumindest ich das bei sämtlichen OTRS-Anfragen in solchen Angelegenheiten ebenfalls tue. Ein Hinweis darauf, dass auch die Abgebildeten einer solchen Veröffentlichung des Werkes zugestimmt haben müssen, ist nie verkehrt – indes mehr als Tipp für die Hochlader denn als Instrument zur Schaffung einer höheren Rechtssicherheit . Aber zu den hiesigen Vorschlägen:

  • Hochlader sollen bestätigen, dass die Veröffentlichung mit den Abgebildeten abgeklärt ist: Die Bestätigung werden wir bekommen. Aber dass in quasi jedem dieser Fälle tatsächlich keine ausreichendes Release der Abgebildeten erfolgt sein wird, liegt auf der Hand. Welche Rechtssicherheit für Nachnutzer liegt hier also vor? Darüber hinausgehend: Weshalb ist die Rechtssicherheit höher, als wenn wir einfach die Hochlader auf Wikipedia darüber informieren, dass sie auf Persönlichkeitsrechte achten müssen? Meines Erachtens nach ergeben sich hier keine nennenswerten Verbesserungen. Was wir erhalten werden ist eine Vielzahl offensichtlich falscher Zusagen, deren Nutzen für andere sich mir nicht erschließt. Wem ist hier geholfen?
  • Abgebildete sollen bestätigen, dass die Veröffentlichung akzeptabel ist: Die schafft einen bürokratischen Apparat, dessen Sinnhaftigkeit aus meiner Sicht zumindest fraglich ist. Denn ob Genehmigungen im Stile des von Martina verlinkten Dokuments ausreichend sind, um eine “freie” Nutzbarkeit von Bilder zu gewährleisten, ist wohl mindestens mit einigen Zweifeln behaftet. Denn wenn in der Einverständniserklärung davon die Rede ist, dass das „Portrait unter einer Freien Lizenz veröffentlicht werden darf, die es jedermann erlaubt, das Foto zu bearbeiten und zu verbreiten, auch für kommerzielle Zwecke“, so impliziert dies doch bereits den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der im Nachsatz („Ihre Persönlichkeitsrechte bleiben von der Freien Lizenz unberührt“) explizit ausgeschlossen wird. Soll hier, wie der letzte Satz betont, also kein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vorliegen, so frage ich mich, worauf sich die Einwilligung der Abgebildeten dann überhaupt beziehen soll – denn soweit es sich lediglich um eine Aufklärung über die Lizenzbedingungen handelt, ist der Abgebildete hierfür offensichtlich der falsche Ansprechpartner. Handelt es sich hingegen, dem Wortlaut des letzten Satzes folgend, um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (bzw. seine besondere Erscheinungsform des Rechts am eigenen Bild), so zweifle ich an der rechtlichen Haltbarkeit dieser Forderung. Kann eine Erklärung wirklich rechtens sein, wenn der Abgebildete darin einwilligt, dass das Bild von jederman bearbeitet und (dann) in beliebiger verbreitet werden kann? Spätestens wenn man zum nichtübertragbaren ideellen Kern des allg. Persönlichkeitsrechts vordringt, ist dies ja ohnehin nicht mehr mit dem grundgesetzlichen Gebot der Menschenwürde und Selbstbestimmung (Art. 1, 2 GG) vereinbar (vgl. BGH I ZR 49/97 „Marlene Dietrich“). Ich weiß nicht – und ich kenne auch keinen entsprechend verwertbaren Vorschlag/Ansatz – wie dieses Problem zu lösen ist bzw. welche Art des Model Release eine dem Lizenzsinne folgende, derart weitreichende Nutzung wirklich abdecken sollte.

Dem ins Felde geführten Vorschlag der Einrichtigung einer neuen Queue würde ich aber auch dann nicht teilen, wenn sich die Community für eines der beiden Freigabeverfahren entscheidne würde. Zum einen wird nicht klar, warum die Kompetenzen in RaeB- und sonstigen urheberrechtlichen Fragen unterschiedlich sein soll. Denn die notwendige Vertrauenswürdigkeit beim Umgang mit sensiblen Daten innerhalb des OTRS-Systems ist Grundvoraussetzung für die Mitarbeit – das deutschsprachige Support-Team sprach sich vor einiger Zeit in einer intern nachvollziehbaren Entscheidung in überwältigender Mehrheit dagegen aus, für verschiedene Queues unterschiedliche „Vertrauenslevels“ vorauszusetzen. Dies erscheint insofern schlüssig als auch in einer RaeB-Queue vertrauliche Daten aufkommen und zudem einige Grundfunktionen des Systems freilich auch diesen Mitarbeitern zukommen würden. Wenn aber die Vertrauensvoraussetzung ohnehin nicht von der bei, sagen wir, permissions-de abweicht und die Kompetenz von RaeB-Experten sich doch wohl auch auf Urheberrechte erstrecken dürfte, so gäbe es zwischen den beiden Queues keine ersichtlichen Rekrutierungsunterschiede. Und im Sinne der internen Effizienz ist es dann doch besser, alles in einer Queue zu vereinen, schließlich gehen RaeB- und Urheberrechtsfälle oftmals Hand in Hand.
Ich will zudem niemandem nahetreten und gewisslich trifft das auf einige nicht zu, doch bezweifle ich, dass es eine gute Idee ist, offen eine Beratung in Fragen der Persönlichkeitsrechte per Mail anzubieten – hier erwartet man naturgemäß mehr als von einer rein informellen Besprechung auf WP:Urheberrechtsfragen und ob diese Erwartungen erfüllt werden können, wage ich angesichts der extrem heterogenen Qualität der Beiträge schon auf dieser Seite zu beweifeln. Es werden Dinge als Fakten dargestellt, die, schaut man sich die Literatur an, eher umstritten sind usw. usf. Das ist normal, denn irgendwo muss ja auch ein Unterschied zwischen denen liegen, die Jura studiert haben und beruflich tagtäglich entsprechende Fälle zu bearbeiten haben und Wikipedia-Benutzern, auch wenn sie sich überdurchschnittlich gut auskennen. Was ich sagen will: Die Schaffung einer expliziten Anlaufstelle für solche Fragen wird eine Konkurrenzbeziehung zwischen Wikipedia-internen und privat Geführten Unterredungen herbeiführen, darin ausufernd, dass sich letztere als eine “wichtigere” Instanz ausbilden wird, zumal wenn sie mit Freigabeprivilegien versehen ist. Aber wollen wir das wirklich? So verwirrend es ist, bei Anfragen hier zwei verschiedenlautende Antworten zu erhalten, so schlecht die Qualität mancher Antworten ist, so ehrlich ist es doch, den Benutzern dadurch den Eindruck zu vermitteln: Wir versuchen zu helfen, aber auch wir sind unentschlossen: Du musst selbst wissen, was du tust. Ich fürchte, dass die Vorstellung der Befürworter eher dahin geht, diese Situation zu ändern und zu einer Homogenisierung der Linie zu gelangen.
Pill (Kontakt) 09:29, 1. Sep. 2010 (CEST)

Mir liegt es fern, die Kompetenzen der OTRS-Mitarbeiter einzuschätzen. Allerdings behandelt das Supportteam ja mitnichten nur Urheberrechtsfragen. Der Kernbereich liegt ja wo anders. Im ST sind zahlreiche Benutzer, die sich bestens mit Bildrechten auskennen, ohne Zweifel. Nun ist die Situation aber so, daß das RaeB momentan absolut nicht betrachtet wird und das ist in meinen Augen nicht hinnehmbar. Das ST möchte das nicht machen, also muß eine andere Lösung her. Nicht mehr und nicht weniger bis hierher. –Marcela 09:59, 1. Sep. 2010 (CEST)

Dass das RaeB momentan absolut nicht betrachtet wird entbehrt jeglicher Grundlage, wie die gesamte Diskussion auch zeigt. Ich bin überrascht, dass du die Diskussion hier zunächst anstößt und dann so beendest. –lyzzy 08:49, 2. Sep. 2010 (CEST)
Das Support-Team plant für den Oktober einen Workshop. Wäre das nicht eine Gelegenheit, um gemeinsam an einem Tisch über die Möglichkeiten und Risiken verschiedener Optionen zu sprechen und um möglichst viele Aspekte des komplexen Themas zu erfassen und zu berücksichtigen? Um das Thema RaeB nicht wieder hier versacken und archivieren zu lassen, möchte ich es gerne als einen Diskussionspunkt in die Agenda aufnehmen und dort gemeinsam mit dir und gerne auch weiteren Gästen bearbeiten. Interesse? –lyzzy 09:35, 2. Sep. 2010 (CEST)
Zwischenruf: Ich fände eine öffentlichere Diskussion als auf einem Workshop besser. Zwischenruf Ende. Grüße, –ireas :disk: :bew: 09:48, 2. Sep. 2010 (CEST)

Familienwappen

Ich habe eine urheberrechtliche Frage, ein Familienwappen betreffend. Es geht um das Wappen der Familie Bidembach. Das Wappen würde ich sehr gerne in den Artikel einbauen, im Buch über die Familie gibt es davon zwei Varianten. Die eine ist klein und farbig, die andere groß, dafür aber farblos. Mein eigentliches Problem aber: Dürfte ich das Wappen aus dem Buch einscannen? Und darf ich überhaupt solche Familienwappen darstellen? Die Familie jedenfalls starb vor rund zweihundertfünfzig Jahren aus. Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! 15:52, 31. Aug. 2010 (CEST)

Dann ist das Wappen gemeinfrei; eine einfache, zweidimensionale Wiedergabe (so wie sie wohl in deinem Buch vorliegt), erreicht deswegen in D keine Schöpfungshöhe. Bei Commons kannst du so etwas problemlos einscannen und hochladen. Gruß, 16:26, 31. Aug. 2010 (CEST)
Sehe ich ebenso, bei einer so alten Familie dürfte das Wappen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gemeinfrei sein. –Marcela 16:27, 31. Aug. 2010 (CEST)
Hmm, okey. Vielen Dank. Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! 17:45, 31. Aug. 2010 (CEST)

100-Jahr-Regel und undatierte Bilder

Wie genau muss die Datierung eines Bildes sein, damit es gemäß unter der Lizenz Bild-PD-alt-100 hochgeladen werden kann? Konkret würde ich gerne ein von Cecil Hepworth hochladen, dass vermutlich um 1905 herum entstanden ist. Ein Entstehungsdatum ist nicht ermittelbar, nur der Vergleich mit anderen datierten Aufnahmen lässt den Schluss zu, dass das Bild vor 1910 entstanden sein müsste. Ist das eine akzeptable „Grauzone“? –Andibrunt 16:49, 31. Aug. 2010 (CEST)

Bei {{Bild-PD-alt-100}} handelt es sich letztendlich immer um ein Risiko, das der Uploader eingeht. Wenn du uns versicherst, dass das Bild vor mehr als 100 Jahren, also vor 1910, entstand, dann werden wir es nicht löschen. Das Risiko trägst du aber, falls der Urheberrechtsschutz wider Erwarten noch nicht erloschen und der momentane Rechteinhaber klagewütig sein sollte. Grüße, –ireas :disk: :bew: 17:04, 31. Aug. 2010 (CEST)
Hm, das Risiko kann ich wohl eingehen. Danke für die klare Antwort. –Andibrunt 20:37, 31. Aug. 2010 (CEST)

Bild der japanischen Botschaft in Island

hier läuft eine interessante Diskussion über die Panoramafreiheit, wenn die Botschaft eines Landes (Japan) mit Panoramafreiheit in einem Land ohne Panoramafreiheit fotografiert wird, offenbar vom Rand des Parkplatzes aus. Dort ist auch ein Link zu einem weiteren Fall bezüglich ausländischer Soldatenfriedhöfe mit ähnlicher Konstellation. Wer was dazu beitragen kann, bitte dort beitragen. Fingalo 21:14, 31. Aug. 2010 (CEST)

Die Botschaft als Grundstück ist Hoheits- und damit Staatsgebiet des Empfangsstaats (seit dem Völkerbund anerkannt). Das Zivilrecht des Staates gilt dem Grunde nach auch da - nur sind eben die Botschaft als Behörde des fremden Staates und ihre Angehörigen immun, auch ist die Durchsetzung des Rechtes des Empfangsstaates sehr stark eingeschränkt. Da gilt einfach isländisches Recht; für die deutsche Wikipedia ist das aber egal, weil das Foto die Panoramafreiheit von DACH nach der Diskussion eingreifen würde - soweit das nicht ein nicht-öffentlicher Parkplatz ist. Kragenfaultier 08:47, 1. Sep. 2010 (CEST)

Es geht nicht um die deutsche WP, sondern um den Löschantrag auf Commons! Wie der bedingte Löschantrag auf der deutschen WP hier zeigt, hängt das Schicksal des Bildes auf der deutschen WP vom Ausgang des Löschverfahrens in Commons ab. Außerdem ist mir nicht ganz klar geworden, ob du nun die japanische Botschaft als vom isländischen Urheberrecht geschützt betrachtest oder nicht. Es geht auch nicht um Rechte des Empfangssstaates, sondern um die des (isländischen) Architekten. Fingalo 09:59, 1. Sep. 2010 (CEST)

Was Commons entscheidet ist für uns völlig unerheblich, wir haben andere Gesetze, an die wir uns zu halten haben. Und bei uns gilt weder isländisches noch japanisches Recht. War da überhaupt ein Kunstwerk auf dem Bild zu sehen? –Marcela 10:08, 1. Sep. 2010 (CEST)
Das auf Commons ist keine Urheberrechtsfrage, sondern eine Regelfrage. Das Foto verstößt offensichtlich gegen das US copyright law. Bei FoP sind die Commons aber nicht so streng, sondern erlauben Bilder, die FoP in der Herkunftsrechtsordnung sind. Und das ist bei diesem Bild keine echte Rechtsfrage, sondern eine Regelfrage, welche Rechtsordnung als Ursprung gilt. Nach europäischem Recht gilt das als ein Werk eines EWR-Bürgers = Inländers in allen EWR-Staaten (Urheber des Bauwerks ist Isländer und Island im EWR, Fotograf ein Deutscher.). Nach internationalem Recht ist die Botschaft isländisches Staatsgebiet mit sehr eingeschränkter Staatsgewalt Islands; das abgebildete unterliegt isländischem Recht. Wo der Erstveröffentlichungsort für das Internationale IPL liegt, ist ein lustige Frage. Florida, Kalifornien, Südkorea und die Niederlande nach den Verlagsorten (Serverstandorten?) In der deutschen Wikipedia ist das Bild aber Okay, weil panoramafrei. Kragenfaultier 10:57, 1. Sep. 2010 (CEST)
Das mit den Friedhöfen in Frankreich ist typischer Wo die Flagge weht, ist Amerika-Blödsinn- Die Friedhöfe sind Staatsgebiet von Frankreich, sie gehören den amerikanischen Staat als privatem Eigentümer. Der Friedhofsverwaltung der US werden jedoch gewisse Imunitäten vom französischen Recht gewährt. Kragenfaultier 10:57, 1. Sep. 2010 (CEST)

Nochmal: war da überhaupt was Geschütztes drauf zu sehen? –Marcela 13:27, 1. Sep. 2010 (CEST)

Ein sogar preisgekröntes Werk der Baukunst. Kragenfaultier 13:36, 1. Sep. 2010 (CEST)

Das Bild ist ja auf der deutschen WP. (@Marcela: guck mal hier) Das war ja kein Problem. Dieses Sachlage war mir ja bekannt. Ich rette jede Menge Bilder vor ihrer Löschung hierher. Es ging mir ausschließlich um die Berechtigung auf commons. Fingalo 18:47, 1. Sep. 2010 (CEST)

Bildfreigabe durch Firma

Hallo zusammen!

Kurze Zusammenfassung: Eine Firma beauftragt einen Praktikanten, die Wikipedia-Seite über die Firma etwas zu überarbeiten, was er auch ganz gut hingekriegt hat. Nun kam aber auch der Auftrag “nimm ein Bild von unserer Homepage und pack es in den Artikel”, was auch geschah, nur ohne entsprechende Freigabe. Da mir an dem Artikel gelegen ist, habe ich versucht etwas Hilfestellung zu leisten. Da ich aber jetzt nicht unbedingt der Experte in solchen Sachen bin, wäre es nett, wenn nochmal jemand drübergucken könnte, ob ich das alles richtig erklärt habe → hier geht’s lang. Danke, –El Grafo (COM) 22:17, 31. Aug. 2010 (CEST)

Hallo El Grafo; zwar kann ich leider nichts zur weiteren Klärung des Sachverhalts beitragen, aber Deine Hilfestellung und Erklärungen auf der von Dir verlinkten Disk gefallen mir in Sachen Stil und Ausführlichkeit außerordentlich gut (das mußte ich hier einfach mal loswerden  ;^) Grüße, — frank 12:22, 1. Sep. 2010 (CEST)

Die Freigabe sollte durch den Fotografen erfolgen. Nur wenn er alle Rechte der Firma verkauft hat, ist diese dazu berechtigt. Eine Freigabe sollte unbedingt durch dazu gesellschaftrechtlich befugte Personen der Firma erfolgen, der Praktikant sollte das auf keinen Fall machen. –Eingangskontrolle 23:06, 2. Sep. 2010 (CEST)

Teppich - Gemälde oder Skulptur? (erl.)

Teurer Teppich

Kann ein Teppich als zweidimensional angesehen werden? –Concord 03:12, 1. Sep. 2010 (CEST)

ICh würde die zweidimensionalität bejahen. Gerade dein Beispielsfoto kann man eigentlich gar nicht anders machen, also keine Individualitär = kein SH. Und ich nehm mal an um diese Frag gings dir. Denn der Teppich selber besitz bzw. dessen Muster, beitzt natürlich SH. Bobo11 03:41, 1. Sep. 2010 (CEST)
Ich denke auch, dass es sich bei dem Foto um eine Reproduktion handelt. — - Suhadi - 14:06, 1. Sep. 2010 (CEST)
Herzlichen Dank. Genau so hatte ich es gemeint. Et voila… –Concord 21:06, 1. Sep. 2010 (CEST)

Foto für Artikel Ted Koppel

Ich habe den Artikel gerade neu erstellt. Gehe ich recht in der Annahme, dass das im englischen Artikel verwendete Foto in der deutschen Wikipedia nicht akezeptabel ist? Sonst kann ich mir nämlich nicht erklären, warum das schöne Porträtfoto in keinem anderen Projekt eingebunden ist. –beek100 13:42, 1. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe da keine direkten Probleme. Das Bild liegt auf commons, hat eine gültige Lizenz - das kannst du (glaube ich) so nutzen. –Guandalug 13:45, 1. Sep. 2010 (CEST)
Dem Stimmt ich auf einen kurzen Blick hin zu. — - Suhadi - 14:05, 1. Sep. 2010 (CEST)
Oh, fein, danke. Hatte mich, wie gesagt, nur gewundert. Und Lizenzfragen sind definitiv nicht mein Spezialgebiet. –beek100 14:07, 1. Sep. 2010 (CEST)
Momentan ist die bei flickr angegebene Lizenz allerdings eine nc-Lizenz. Ich werde mal mit dem Reviewer Kontakt aufnehmen. Grüße, –ireas :disk: :bew: 14:11, 1. Sep. 2010 (CEST)

Nachträgliche Änderung einer Bildlizenz auf creative commons

Wie lässt sich die Angabe zur Lizenz korrekt ändern? In dem konkreten Fall habe ich nach Freigabe durch den Autor

http://commons.wikimedia.org_____http://de.wikipedia.org/wiki/File:Amsterdam_Fab_Lab_at_The_Waag_Society.JPG

aus dem Blog vom Autor auf commons.wikimedia hochgeladen. Dies wurde von einem Bot als nicht ausreichend eingestuft. Der Autor hat das Foto anschliessend unter CC auf flickr geladen und ich habe den Link entsprechend angepasst:

http://www.flickr.com/photos/roryrory/4941788744/

Jetzt suche ich nach einer Möglichkeit auch die Lizenzangabe entsprechend zu korrigieren, aber es ist unklar, was dafür exakt notwendig ist. Verwendet wird das Bild bei

http://en.wikipedia.org_____http://de.wikipedia.org/wiki/Fab_lab http://de.wikipedia.org/wiki/Fablab

Vielen Dank im Voraus!

Sonnige Grüße Stefan(nicht signierter Beitrag von Entresol (Diskussion | Beiträge) 15:54, 1. Sep. 2010 (CEST))

Ich war mal so frei und hab die Lizenz nachgetragen. Baustein und Verweis auf Flickr. –Guandalug 15:57, 1. Sep. 2010 (CEST)
Super, vielen Dank! –Entresol 11:31, 3. Sep. 2010 (CEST)

Geoinformationen geschützt?

Sind durch ArcGIS erzeugte Geonformationen urheberrechtlich geschützt? Mir geht es um verschiedenen Zonierungen, ökologischen Höhenstufen eines Nationalparks in unterschiedlichen Farben, ohne dass sonstige Kartenmerkmale wie Orte, Straßen, Höhenlinien etc. sichtbar wären. Neon02 19:10, 1. Sep. 2010 (CEST)

Wenn Werke mithilfe von Software produziert werden, liegt das Urheberrecht dennoch beim Anwender, nicht beim Hersteller der Software. Solltest du auf bereits vorhandene Daten zugreifen, gilt: Diese sind prinzipiell frei, potentiell aber als einfache Datenbank (§ 87a ff. UrhG) oder als Datenbankwerk (§ 4 Abs. 2 UrhG) geschützt. –ireas :disk: :bew: 09:52, 2. Sep. 2010 (CEST)
Siehe auch hier- Suhadi - 11:26, 2. Sep. 2010 (CEST)

Frage

Darf ein Mitglied eines öffentlichen Forums, das http.//+ Website-Adresse ohne Zustimmung des Betreibers veröffentlichen oder einsetzen? (nicht signierter Beitrag von 80.129.218.241 (Diskussion) 00:26, 2. Sep. 2010 (CEST))

Und was hat das mit Urheberrecht zu tun? Kragenfaultier 00:28, 2. Sep. 2010 (CEST)
Natürlich, ganz als würde jemand die ISBN-Nummer eines Buches an seine Bekannten weitergeben. —Pill (Kontakt) 16:41, 3. Sep. 2010 (CEST)

“Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum “

Betr. dieses Plakat des Deutschen Museum „München 1908“

Welche Lizenz verwende ich bei dieser Aussage: “Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum” (Text Bild 2/4). Der Urheber ist erst 2011 70 Jahre tot. Oder ist das ein amtliches Werk (Körperschaft des Öffentlichen Rechts)? –Matt1971 11:24, 2. Sep. 2010 (CEST)

Bis 2011 warten, wenn du der Urheber bekannt ist und dann ist dann Vorlage:Bild-PD-alt.
- Suhadi - 11:28, 2. Sep. 2010 (CEST)

Besser bis Januar 2012 –Eingangskontrolle 23:01, 2. Sep. 2010 (CEST)

“Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum” klingt für mich nach CC-by-SA, sogar ohne Zweifel, was “eine angemessene Nennung des Urhebers” ist weil die gewünschte Nennung angegeben wurde. Es fehlt allerdings eine explizite Aussage zur Erlaubnis der nachträglichen Bearbeitung. Grand-Duc 02:35, 4. Sep. 2010 (CEST)
Nein, das klingt eigentlich gar nicht nach CC-by-sa. Dazu müsste die freie Bearbeitung und die kommerzielle Nutzung explizit erlaubt sein… — Chaddy · DDÜP 02:53, 4. Sep. 2010 (CEST)

Für Pressezwecke freigegebene Fotos von Institutionen

besser einfach selbermachen…

Hallo! Ich hab mich jetzt in das Thema Bildrechte eingelesen, bin aber noch nicht auf die klare Antwort auf folgende Frage gestoßen: In den Arikel Filmstiftung Nordrhein-Westfalen möchte ich gerne ein Foto der Geschäftsührerin Petra Müller einfügen. Ein Foto zu Pressezwecken ist auf dieser Seite der Filmstiftung herunterzuladen. Dort seht noch der Vermerk © Film­stif­tung NRW, Ab­druck ho­no­rar­frei. Der der von der Filmstiftung intendierte Zweck ist offensichtlich: das Foto soll verwendet werden. Reicht dies als Freigabe? Kann ich dieses Foto in die Wikipedia hochladen? Grüße –Lichtspielhaus 13:14, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nein und nein.–Wiggum 13:16, 2. Sep. 2010 (CEST)
Alles klar, danke. Welche Vorlage sollte ich benutzen, wenn ich von der Filmstiftung die Freigabe haben wollte? –Lichtspielhaus 13:21, 2. Sep. 2010 (CEST)
Am sinnvollsten wäre es, wenn auf deren Seite “(c) Film­stif­tung NRW, Ab­druck ho­no­rar­frei.” durch eine freie Lizenz, z.B. CC-BY-SA, ersetzt werden würde.–Wiggum 13:29, 2. Sep. 2010 (CEST)
Ob man die Zuständigen davon überzeugen kann? Vielen Dank auf jeden Fall. –Lichtspielhaus 13:40, 2. Sep. 2010 (CEST)
Dabei ist ausserdem zu beachten, dass die Freigabe durch den Autor (d. h. den Fotografen) erfolgen muss, die Filmstiftung wird kaum derart weitreichende Rechte haben. Gruss Port(u*o)s 14:38, 2. Sep. 2010 (CEST)

Text von Walter Benjamin

der Philosoph Walter Benjamin ist vor 70 Jahren gestorben.

Auf http://www.culture.hu-berlin.de/hb/files/Benjamin_Ueber_den_Begriff_der_Geschichte.pdf befinden sich Photokopien aus einem Auswahlband inklusive dem Text Über den Begriff der Geschichte, Buchimpressum und Inhaltsverzeichniss. Die Seite scheint zum Institut für Kulturwissenschaften der Humboldt-Universität http://www.culture.hu-berlin.de/institut zu gehören.

Kann man dieses Pdf jetzt im Artikelnamensraum verwenden? –Rosenkohl 17:17, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nein, kann man nicht. Die Texte werden erst am 1.1.2011 frei. –Paulae 23:04, 2. Sep. 2010 (CEST)
Aha, nach Urheberrechtsgesetz UrhG
“§ 69 Berechnung der Fristen: Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.”
Danke für den Hinweis, –Rosenkohl 10:58, 3. Sep. 2010 (CEST)

Wellenspiel

Ich hätte gern einmal Meinungen zu den Bildern. Manufaktur und Designer dürften an den dargestellten Gegenständen Urheberrechte haben. –Eingangskontrolle 22:59, 2. Sep. 2010 (CEST)

Design, zumindest aber die Maleri müsste geschützt sein. Ein ähnlicher Fall sind die Bilder im Artikel Blaue Rispe nach Riemerschmid, da Riemerschmidt noch keine 70 Jahre verstorben ist. –Paulae 23:08, 2. Sep. 2010 (CEST)

Screenshot

Ja…leidiges Thema ;) Habe mich jetzt durch ne Menge Seiten gelesen und tendiere mittlerweile für mein konkretes Problem eher in Richtung PD/gemeinfrei o.ä. mit gleichen Auswirkungen…aber vielleicht hat hier ja noch jemand ne Idee. Konkret: Die Benchmarksoftware HD Tune (kommerziell, aber als 15-Tage-Trial verfügbar) hat eine eingebaute Screenshotfunktion. Sie erstellt nach Installation und einem Klick auf den Starten-Button automatisch eine grafische Auftragung der ebenso automatisch ermittelten Performancewerte der verbauten/ausgewählten Festplatte. Nach einem weiteren Klick auf den Button für den Screenshot findet sich das Bild in der Zwischenablage und kann gespeichert werden.

Kann ein solches Bild überhaupt Einschränkungen in der Weiterverwendbarkeit haben? Nach Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos: Der Softwarehersteller ist durch die Implementierung der Screenshotfunktion offensichtlich mit der Nutzung dieser Funktion einverstanden, obwohl es ein kommerzielles/geschütztes Produkt ist. Außerdem lässt sich die Verwendung der Software und die Veröffentlichung von Benchmarks mit eben jener Software ja auch als kostenlose Werbung für insbesondere die Software, aber auch den Hersteller sehen (dafür würde die Funktion wohl eingebaut). Hardware-Benchmarks haben neben der Alterungskontrolle hauptsächlich den Sinn eines Vergleichs mit anderen Produkten, die man (noch) nicht besitzt; dazu muss der Bench öffentlich gemacht werden oder zumindest in einem Personenkreis tauschbar sein. (Man könnte natürlich auch explizit anfragen, wenns wirklich daran hängt…)

Nach Schöpfungshöhe#Werkbegriff_des_Urheberrechts müssten userseitig für einen Schutz des Werkes übern Daumen gepeilt vier Voraussetzungen vorliegen: Persönliche Schöpfung (gut, 2 Klicks? zutreffend), geistiger Gehalt (ein immergleicher, automatisiert reproduzierbarer Graph?), wahrnehmbare Formgestaltung (zutreffend) und Individualität (Individualität der Systemperformance? Der verwendeten Hardware? Des Speicherformats und evtl. seiner Kompression?) -> mindestens 2/4 nicht zutreffend, daher an sich gar kein Schutz möglich?

Drittes Problem (stand in einigen Diskussionen): Die farblichen Fenstergestaltung oder ganz tief gegraben: Die ausführende Plattform unterliegt evtl. dem Urheberrecht von Microsoft?

Als was stelle ich so einen Screenshot dann ein, wenn ich ihn einstellen darf?Nebenfrage, wenns nicht schon zu sehr in Rechtsberatung reinragt: Als was könnte ich ihn sonst noch lizensieren?Mathias 03:26, 3. Sep. 2010 (CEST)

Du hast schon richtig geschaut. Der Graph hat keine Schöpfungshöhe. Lizenzbaustein: {{Free screenshot|license={{PD-ineligible}}}} auf Commons bzw. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} wenn du lokal hochladen willst. Du hast durch das Screenshoterstellen (stupides Knöpfchendrücken) auch keine Urheberrechte an dem erstelltem Bild. Bilde einfach nur den Graph ab, dann gibt es keine Probleme. Wenn andere Teile, wie z. B. Fensterdekorationen/Desktophintergrundfotos mit darauf sind, könnte das anders aussehen. Aber relevant wird ja wahrscheinlich eh nur der Graph sein - also ausschneiden. Und speichere den Screenshot bitte als png (nicht als jpg). Du kannst den Screenshot als sonst nichts lizenzieren bzw. jeder könnte deine Lizenz missachten. Viele Grüße –Saibo (Δ) 04:18, 3. Sep. 2010 (CEST)
Joa, das klingt soweit alles ganz gut, aber die Sache mit dem JPG ist mir nicht klar. Natürlich speicher ich ne Pixelgrafik nicht in nem dafür nicht ausgelegten Format, sondern eben in PNG ab…aber was hätte das dann lizenztechnisch an Auswirkungen? Und was soll man bei PD schon missachten? –Mathias 15:23, 3. Sep. 2010 (CEST)
Das Format ist aus lizenztechnischer Sicht mehr oder weniger egal. Sieht man mal von möglichen/vorstellbaren Sonderfällen ab, wie sie bei seltenen proprietären Formaten und der GDFL auftreten könnten, Stichwort “Transparente Kopie”. JPEG und PNG mit öffentlichen Spezifikationen sind aber absolut kein Problem. Grüße, Grand-Duc 03:47, 4. Sep. 2010 (CEST)
Es geht dabei ausschließlich um die Qualität. jpg stellt eine stark verlustbehaftete Kompressionsmethode dar. Bei Fotos mag der Qualitätsverlust bis zu einem gewissen Grad noch akzeptabel sein, aber Grafiken (und damit auch Screenshots davon) sehen in jpg abgespeichert ziemlich mies aus… — Chaddy · DDÜP 04:49, 4. Sep. 2010 (CEST)
Ich meinte bzgl. PNG ausschließlich die Qualität - daran denken zu viele Leute leider nicht, dass JPG für Screenshots in der Regel absolut nicht geeignet ist. Bezüglich “missachten”: Ich dachte du wolltest den Screenshot zum Beispiel als CC-by lizenzieren und so irgendwo anbieten. Viele Grüße –Saibo (Δ) 05:15, 4. Sep. 2010 (CEST)

Datei:Aros01 small signed.png

Wirklich keine Schöpfungshöhe? –A.Hellwig 10:37, 3. Sep. 2010 (CEST)

Wäre ich mir nicht so sicher… Ich denke aber, da es sich um ein freies Projekt handelt, haben wir gute Chancen auf eine freie Lizenz, womit das auch nach Commons könnte. Deswegen würde ich (sicherheitshalber) um eine Freigabe bitten. Grüße, –ireas :disk: :bew: 11:06, 3. Sep. 2010 (CEST)

Pressemitteilung eines Gerichts

Hallo,

eine Frage bezüglich “Textplagiaten”: Unter Wikipedia:Textplagiat heißt es: “Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden.”

Ich habe vor kurzem einige Sätze (4 Sätze) aus einer Pressemitteilung des BGH entliehen, da massiver Streit um eine neutrale Formulierung im Artikel herrscht (betreffender Artikel: Jörg Tauss). Nun wurde dies von einem Benutzer als massive URV ausgelegt. Natürlich könnte ich den Inhalt auch in eigene Worte fassen, aber Sinn der Sache war ja, sich so nah wie möglich an der PM des Gerichts zu orientieren, damit der Formulierungsvorschlag akzeptiert wird.

Text: “Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss am 28. Mai 2010 unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Tauss Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die Tauss in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt. Tauss’ Einlassung, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, war das Landgericht nicht gefolgt.”

Original-PM (taucht auch als Quelle Nr. 17 auf): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0165/10

Wie kann ich das regelkonform lösen? –Anomalie01 13:49, 3. Sep. 2010 (CEST)

Logo des Fahrradherstellers “CUBE”

Ich möchte den noch nicht vorhandenen Artikel über den deutschen Fahrradhersteller schreiben. Dazu würde ich gerne das Firmenlogo verwenden und mit dieser Lizenz kennzeichnen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH Leider gibt es auf der Firmeneigenen Seite keine Pressabteilung (zumindest konnte ich keine finden). Lediglich diesen Lizenzhinweis konnte ich finden: “© Copyright 2010 Pending System GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Die World Wide Web Dokumente (einschliesslich aber nicht limitiert auf Text, Bilder, Verweise (”Links”), Daten und weitere Teile des Dokuments) und andere Dateien, die auf diesem World Wide Web Server angeboten werden (”Information”), sind ausschliesslich als Informations - Dienstleistung für die Kunden der Pending System GmbH & Co. KG bestimmt.”

Meine Frage: darf ich dieses Logo verwenden und falls ja, welche Lizenzkennzeichnung muss ich verwenden?

Vielen Dank im Voraus! JHenryW 15:14, 3. Sep. 2010 (CEST)

Hallo JHenryW, die Lizenz ist schon ganz richtig. Sie besagt, dass Du Dich nicht an irgendwelche Angaben der Firma halten musst, da das Logo als Gebrauchsgrafik mangels Schöpfungshöhe frei verwendbar ist - jedenfalls im enzyklopädischen Zusammenhang. Ich würde Dir im Übrigen empfehlen, den Artikel sorgfältig vorzubereiten, weil er recht unmittelbar von Löschanträgen gefährdet sein könnte. Port(u*o)s 14:50, 3. Sep. 2010 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Selbstverständlich werde ich den Artikel sorgfältig vorbereiten. JHenryW 15:14, 3. Sep. 2010 (CEST)

Bilder vom Bilderdienst des Deutschen Bundestages

Können Bilder des Deutschen Bundestages, die dessen speziellen Nutzungsbedingungen unterliegen in der Wikipedia hochgeladen werden? Da steht:

Die Bilder können darüber hinaus durch jedermann für Zwecke der politischen Berichterstattung herunter geladen und kostenlos genutzt werden für:
  • Presseveröffentlichungen,
  • Veröffentlichungen in Printmedien,
  • Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
  • Online- und multimediale Veröffentlichungen.

Allerdings: Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Ich würde sagen: Verwendung im Rahmen der Wikipedia ist nicht das Problem, sondern nur, dass wir die Rechte nicht weitergeben können, oder sehe ich das falsch?

Gibt es Erfahrungen mit dem Deutschen Bundestag, dass wir eine Sondererlaubnis bekommen? – Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 16:12, 3. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Diskriminierung, Wikipedia hat sich dem Ziel verschrieben, nur freie Inhalte bereitzustellen. Dies schließt in jedem Fall auch mit ein, dass hochgeladene Bilder kommerziell weiterverwendet werden können. Auch wenn es möglich wäre, Bilder rein für enzyklopädische Zwecke bereitzustellen, ist dies nicht erwünscht. Weitere Informationen findest du unter WP:FAQB#Warum wird bei Wikipedia so ein Wind um Lizenzen gemacht? (und nachfolgende Abschnitte). Von Vereinbarungen konkret mit dem Pressedienst des Bundestages ist mir nichts bekannt. Grüße, —Pill (Kontakt) 16:48, 3. Sep. 2010 (CEST)
Es schließt zudem ein, dass die Bilder bearbeitet werden dürfen. Da dieser Passus (imho) nie in Pressefreigaben enthalten sind, können Pressefotos mit entsprechender „Pressefreigabe“ hier analog nie verwendet werden. –Paulae 16:56, 3. Sep. 2010 (CEST)

Also ich versuche jetzt trotzdem mal, eine Pressefreigabe zu bekommen. Es ist doch ein Politikum, wenn ausgerechnet der Deutsche Bundestag seine Fotos nicht für die Wikipedia freigibt. Wenn das nicht klappt, werde ich meinen Wahlkreisabgeordneten darauf ansetzen und Euch bitten, es genauso zu tun. Zeige mir mal einen Bundestagsabgeordneten, der es riskieren möchte, es sich mit der Wikipedia zu verderben (Mein aktuell benötigtes Foto habe ich stattdessen über drei Ecken von der Superillu besorgt, aber auf Dauer ist das keine Lösung), deshalb versuche ich es weiter über den Bundestag. Es kann doch nicht sein, dass die Superillu das Bundestagsfoto kostenlos drucken darf (und deshalb kein vergleichbares eigenes hat) und wir bekommen es nicht. Ich bleibe dran. – Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 20:17, 3. Sep. 2010 (CEST)

“für die Wikipedia freigibt” ist eben nicht ausreichend. Das Foto muss unter einer freien Lizenz stehen und damit von jedem für alle Zwecke benutzt werden dürfen, auch für kommerzielle Zwecke… — Chaddy · DDÜP 20:28, 3. Sep. 2010 (CEST)
Mein aktuell benötigtes Foto habe ich stattdessen über drei Ecken von der Superillu besorgt Inwiefern glaubst du, dass du ein Foto aus der Superillu nehmen kannst? Das ist eine Urheberrechtsverletzung, entsprechend werde das Bild auch schon mit einem DÜP-Baustein wegen fehlender Freigabe versehen. Und nochmal der Hinweis: Eine „Pressefreigabe“ oder „für die Wikipedia freigegeben“ ist unzureichend. — Raymond Disk. 23:35, 3. Sep. 2010 (CEST)
AW zu beiden: Natürlich mit cc-by-sa. Ich habe bisher nur noch keine Methode gefunden, erst die förmliche Erlaubnis (QTRS) einzuholen und dann das Bild hochzuladen, weil ich im Textvordruck der Erlaubnis einen Link auf das Bild einfügen muss, um es eindeutig zu bezeichnen. Für alternative Methoden in umgekehrter Reihenfolge bin ich dankbar. – Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 07:10, 4. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Diskriminierung, wenn du das Bild der Mail als Anhang beifügst, statt eines Links einfach auf diesen verweist, anfragst, ob die Genehmigung so in Ordnung ist und darauf hinweist, dass du, falls dies der Fall sein sollte, nochmal eine Mail mit dem Bildlink schickst, damit die Genehmigung eingetragen werden kann, kann nichts schiefgehen. Wir sind da flexibel :-) (Normalerweise ist es aber unproblematisch, das Bild vorher hochzuladen, zumal du derzeit mit einer recht raschen Reaktion des Support-Teams rechnen kannst.) Grüße, —Pill (Kontakt) 01:54, 5. Sep. 2010 (CEST)

Dateien bei Commons gelöscht

commons:User:Rocket000 hat einen ganzen Haufen offenbar nicht korrekt lizenzierter Dateien (es dürfte sich wieder mal um Flaggen oder Wappen handeln) gelöscht. Könnt ihr das klären?–Antemister 08:46, 4. Sep. 2010 (CEST)

Ist wieder mal super, dass wir das erst hinterher erfahren (ist natürlich nicht deine Schuld; danke für den Hinweis!). Jetzt kann nur noch ein Commons-Admin die Dateien sehen…
Um welche Bilder handelt es sich genau? Laut seinen Beiträgen hat er zuletzt einige Logos gelöscht (die könnte man wohl ebenfalls hier her retten). — Chaddy · DDÜP 16:26, 4. Sep. 2010 (CEST)

Das war am 3. September, so ab 18.00 (gibts für das Löschlogbuch eigentlich einen Permanentlink?) Was er gelöscht hat weiß ich nicht (die Dateien gehen zumeist mit “Pedanias” los, klingt irgendwie spanisch) Mir ist nur aufgefallen das eine von mir verwendete Flagge weg ist–Antemister 22:48, 4. Sep. 2010 (CEST)

Frage zu fragwürdigem Wikipedia-Verwerter Books LLC

Guten Morgen,

in letzter Zeit häufen sich im Netz Warnungen vor der Firma „Books LLC“, die sich darauf spezialisiert hat, verschiedene thematisch zusammengehörende deutschsprachige Wikipedia-Artikel zusammenzupappen und etwa über Amazon Marketplace (Deutschland) um einen Preis zu verkaufen, der in keinem Verhältnis zu dem Gebotenem steht.

A) Warnung vor „Books LLC“.

B) Zweifelhafte “James Joyce”-Publikation mit Austriaca-Schwerpunkt.

Die Käufer erwarten sich ein Fachbuch zu einem bestimmten Thema, erhalten aber nur eine Sammlung qualitativ unterschiedlicher Wikipedia-Artikel (wild gemischt: lesenwerte Artikel und Stubs).

„Books LLC“ bietet derzeit allein drei verschiedene “Buchpublikationen” zu Fluviana an:

1.) James Joyce: Ulysses, Hans Wollschlger, Dubliner, Finnegans Wake, Nora Barnacle, Siegmund Feilbogen, Adolph Johannes Fischer, Fluviana [Taschenbuch].

2.) Konzeptkunst: Fluviana, Tassilo Blittersdorff, Rem, Roman Opalka, Martin Mlecko, Peter Halley, Meina Schellander, Jerry Spagnoli [Taschenbuch].

3.) Werk Der Bildenden Kunst: Fluviana, Blitzschlag Mit Lichtschein Auf Hirsch, Jazz, Singing Ringing Tree, Senster, Wrisberg-Epitaph.

Hat Wikipedia wenigstens einen finanziellen Vorteil davon, dass „Books LLC“ die Artikel verwertet?

Was sagt und meint ihr zu „Books LLC“? - fragt –Popmuseum 09:02, 4. Sep. 2010 (CEST)

Eklatante URV. Leider sind die sehr sparsam mit ihren Kontaktdaten. Vielleicht könnte ein mitlesender Bibliothekar mal anhand der ISBN der Bücher mehr herauszufinden versuchen. Wenn jemand seine eigenen Wikipediaartikel in einem der Bücher wiederfindet, würde ich http://booksllc.net/contactus.cfm mal um eine kostenlose Kopie der Artikeltexte bitten - ohne Hinweis, dass ihr der Urheber seit - mal gucken, ob das erfüllen ansonsten kann man noch versuchen Amazon zur Löschung der jeweiligen Bücher zu bringen. Bitte -> Abmahnung -> Unterlassensklage. Kragenfaultier 10:16, 4. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Deine Rückmeldung. –Popmuseum 11:16, 4. Sep. 2010 (CEST)
Wieso kannst du dir so sicher sein, dass das eine URV ist? Möglicherweise halten sie die Lizenzbedingungen ja ein (was ich aber selbst bezweifle). Wikipedia-Artikel auszudrucken und dann zu Abzock-Preisen weiterverkaufen ist völlig legal, wenn man die Lizenzbedingungen einhält. — Chaddy · DDÜP 16:30, 4. Sep. 2010 (CEST)
Die stellen keine kostenfreie Kopie zur Verfügung. Müssen sie aber. Das weiß ich, weil ich 1. lesen kann und 2. die CC-by-sa verstehen kann. Wo scheitert es bei dir? Kragenfaultier 21:04, 4. Sep. 2010 (CEST)
Wo genau im Lizenztext steht, dass man eine kostenfreie Kopie zur Verfügung stellen muss? –dapete 22:11, 4. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Popmuseum, hier wurde vor einigen Wochen schonmal über Books LLC diskutiert. –Die Schwäbin 23:22, 4. Sep. 2010 (CEST)

Kragenfaultier, verwechselst du nicht die CC-BY-SA mit der GNU-FDL? Letztere verlangt tatsächlich, dass “a machine readable Transparent copy” zur Verfügung gestellt wird, wenn man ein Dokument in mehr als 100 “opaken” (also z.B. gedruckten) Exemplaren verbreitet. Allerdings nicht mal zwingend kostenfrei - es werden die Alternativen genannt, entweder mit jedem Exemplar eine solche maschinenlesbare Kopie mitzuliefern (das Exemplar ist dann aber schon zu erwerben), oder in jedem Exemplar eine Adresse zu nennen, unter der die “transparente”, maschinenlesbare Kopie kostenlos von jedermann heruntergeladen werden kann (3. Absatz des Abschnitts “3. Copying in Quantity” der GNU-FDL). Aber in der CC-BY-SA (unported), die ich mir gerade mal wieder durchgelesen habe (kann ja nie schaden, sein Gedächtnis aufzufrischen ;-) ), finde ich nichts dergleichen. Vollmundig behaupten, dass Books LLC eine URV begehe, sollte man erst, wenn man eines ihrer Bücher in der Hand gehabt und festgestellt hat, dass sie sich nicht an die CC-BY-SA halten. Gestumblindi 00:22, 5. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Schwäbin, Danke für Deinen Hinweis. Bei Amazon wird übrigens der folgende Link zu dieser zweifelhaften Buche-Bude angegeben: http://booksllc.net/?l=dePopmuseum 06:43, 5. Sep. 2010 (CEST)

gelöschte Pokalbilder

Auf Commons wurden kürzlich einige Pokalbilder gelöscht. Ich weiß im Moment nicht genau, welche alle betroffen sind, aber mindestens drei wurden gelöscht: File:CONMEBOL UEFA intercontinental trophy.svg (LD, Google-Cache), File:UEFA - Champions League.svg (LD, Google-Cache) und File:Coppacoppe2.png (LD, Google-Cache). Gäbe es womöglich eine Chance, diese hierher zu retten? — Chaddy · DDÜP 22:10, 4. Sep. 2010 (CEST)

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